Modell E65/E66 |
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02.03.2006, 19:43
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Detailfragen zur Wandlung
Hallo,
und eine Frage an die, die schonmal eine Wandlung (heute Rücktritt vom Kaufvertrag) vollzogen haben.
Die Nutzungsentschädigung berechnet sich ja mit 0,33-1,0% vom reinen Kaufpreis. Soweit so gut.
Wie habt ihr das denn mit dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemacht, so z.B. Zulassungskosten, Überführungskosten, Winterreifen, etc. pp.? Hat der Händler Euch das anstandslos ausgezahlt, oder gab's da Ärger?
Gruß
jens
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02.03.2006, 21:59
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#2
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von jensputzier
Die Nutzungsentschädigung berechnet sich ja mit 0,33-1,0% vom reinen Kaufpreis. Soweit so gut.
Wie habt ihr das denn mit dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemacht, so z.B. Zulassungskosten, Überführungskosten, Winterreifen, etc. pp.? Hat der Händler Euch das anstandslos ausgezahlt, oder gab's da Ärger?
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Moin Jens!
Die 0,33 sind eher aus dem NFZ-Sektor, aber 0,4 sind realistisch & auch durch ein Urteil als Meßlatte allgemein akzeptiert.
gibt da eine nette site: www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
da steht alles wesentliche drin.
Die "vergeblichen" Aufwendungen wurden beim T5 anstandslos ausbezahlt, Zubehör nach gleicher Formel nutzungsentschädigt abgezogen ebenfalls gutgeschrieben.
Auch hast Du Anrecht auf Verzinsung des eingesetzten Kapitals, bzw. der gezahlten Raten...(4%)
__________________
Grüße
Thilo
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03.03.2006, 06:30
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#3
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Moinsen,
also ich habe ja damals nach langem hin und her meinen BMW E60 gewandelt.
Der Wagen hatte einen Nettopreis von 38775€.
Wandlungsgebühr habe ich für eine Nutzung von 7 Monaten bei 7000km 2109,52€ bezahlt.
Hat sich errechnet wie folgt: 38775x0,67%x7000/1000 = 1818,55€ zzgl 16% MwSt. = 2109,52€.
Es gab keine anderen Kosten, wie Überführungs- oder Zulassungszeug, die habe ich auch von vornherein mit der Begründung abgelehnt:" Sollten diese anfallen, bin ich direkt auf der anderen Straßenseite in der MB NL "
Grüße Adi
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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03.03.2006, 09:48
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#4
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von Adipositas
Hat sich errechnet wie folgt: 38775x0,67%x7000/1000 = 1818,55€ zzgl 16% MwSt. = 2109,52€.
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Also bei 0,67 haben sie Dich aber schön rübergeholt....
Wie kommen diese Werte überhaupt zustande:
0,67 = technisch vorgesehene Laufleistung 150.000 km
0,4 = technisch vorgesehene Laufleistung 250.000 km
Das wären dann die realistischeren 1259 EUR incl. gewesen....
Das Urteil bezog sich auf einen A6...also durchaus mit einem 5er vergleichbar
0,33 = 300.000 km
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03.03.2006, 10:03
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Also ich habe bei der Wandlung meines 7er auch 0,67% bezahlt, aber da die Wandlung eher ein freundliches Entgegenkommen des Händlers war und ich sonst hätte klagen müssen, habe ich das akzeptiert. Für mich ging das mit den Leasingraten nach 18 Monaten null auf null aus, insofern OK.
Bei meinem Range Rover hat der Händler jetzt 0,67% vorgeschlagen, nachdem er ebreits schriftlich der Wandlung zugestimmt hat und das sieht natürlich dann ganz anders aus. Da habe ich das Fahrzeug nur fünf Monate gehabt, davon zwei in der Werkstatt und habe mal gerade 7.300 km fahren können, wovon fast tausend der Verkehr zwischen hier und dem Händler waren. Und ich habe noch einen neuen Satz Winterräder rumfliegen....
Ich denke, mit 0,4% sieht das dann schon besser aus.
Gruß
Jens
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03.03.2006, 14:54
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#6
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von jensputzier
aber da die Wandlung eher ein freundliches Entgegenkommen des Händlers war und ich sonst hätte klagen müssen, habe ich das akzeptiert.
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Jens,
das ist eigentlich auch eine wichtige Sache, daß das Verhältnis beider Seiten weitgehend ungetrübt bleibt.
Zum einen ist die Schonung der Magenschleimhaut kaum durch Geld aufzuwiegen, zum anderen hat der Verkäufer evtl. bei einem Folgegeschäft etwas mehr Spielraum, nicht jeder wechselt ja gleich die Marke.
Dem Verkäufer geht es ohnehin am besten bei einer Wandlung: Der verdient 3x
Unser T5 hätte ohne Macken einen Marktpreis von 39kilo gehabt, mit Macken & Garantie wurde er nach knapp 1 Woche für 37kilo verkauft. Das Werk gibt da dem Händler sogar noch was an Unterstützung dazu....
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03.03.2006, 19:44
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#7
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von pille
Also bei 0,67 haben sie Dich aber schön rübergeholt....
Wie kommen diese Werte überhaupt zustande:
0,67 = technisch vorgesehene Laufleistung 150.000 km
0,4 = technisch vorgesehene Laufleistung 250.000 km
Das wären dann die realistischeren 1259 EUR incl. gewesen....
Das Urteil bezog sich auf einen A6...also durchaus mit einem 5er vergleichbar
0,33 = 300.000 km
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Grüß dich,
habe eben mal meine ganzen BMW-Kontoauszüge durchforstet, das lustige an der ganzen Sache ist aber der Teil, das mir 7 Wochen nach der Wandlung alle Raten zurück überwiesen wurden.
Nochmal ne Woche später kam dann die Anzahlung zurück, von der ja eigentlich die über 2000€ Benutzungsgebühr weggehen sollten.
Ich habe 11 Tsd € angezahlt, zurück bekommen habe ich aber 10299,80€!!!
Also war die Gebühr gerade mal 700€, habe mich dauraufhin sehr ruhig verhalten
Grüße Adi
P.s.:Warum verdient der Verkäufer 3x, meiner musste angeblich seine Prov. zurück zahlen...
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03.03.2006, 22:08
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#8
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im Ruhestand
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von Adipositas
Also war die Gebühr gerade mal 700€, habe mich dauraufhin sehr ruhig verhalten
P.s.:Warum verdient der Verkäufer 3x, meiner musste angeblich seine Prov. zurück zahlen...
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Moin!
Zu 1: Da wäre ich auch spontan in eine Bewegungsstarre der 10-Finger verfallen.......
zu 2: das Drumherum um eine Wandlung gehört mit zu den (absichtlich?) am meisten nebulös gehaltenen Abwicklungen im KFZ-Gewerbe. Obwohl rein sachlich eine Wandlung eines KFZ der eines sonstigen Verkaufsgegenstands gleicht, wird hier gerne viel Murks verbreitet...vorzugsweise von der Sorte: "Damit kommen Sie nie durch....." oder "Das gibt mir keiner wieder, das muß ich aus eigener Tasche bezahlen..."
Also, warum soll der Verkäufer seine Provision zurückzahlen? Auch das Autohaus kauft den Wagen vom Hersteller. Die Provision zahlt der Händler an seinen Mitarbeiter, nicht der Hersteller.
Eine Rückzahlung von Provisionen durch erfolgte Wandlung wäre, wenn überhaupt, nur als im Arbeitsvertrag vereinbart, denkbar.
Mein VW-Verkäufer jedenfalls muß keine Provision zurückzahlen...
Neben der rein technischen Rückabwicklung der Wandlung zahlt (in diesem Fall) VW an den Händler auch noch eine Abverkaufs"Hilfe" (für die schlechtere Vermarktungsmöglichkeit).
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04.03.2006, 19:12
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.03.2004
Ort: Ibbenbüren
Fahrzeug: 735 i
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Konditionen bei Wandlung
Habe im Mai meinen 730 d gewandelt, d.h. komplett bei der AG weg. Wollten ursprünglich auch mit 0,67, habe gesagt einverstanden, aber dann die 0,67% in das Gerichtsurteil, damit wir schriftlich haben, dasss die Kisten nach 150.000 lm auf sind. Daraufhin kam höllisch Beweguzng in die Sache. Haben uns dann auf umgerechnet 0,52 geeinigt (war im Rpinzip wegen der geringen Laufleistung, 13000 km auch egal.) BMWFS hat dann ca. 3 Versuche für eine korrekte Abrechnung gebraucht, Überführung und der ganze Kram werden dann erstattet.
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