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03.05.2007, 15:13
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#51
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Diese Neuregelung wird aber keiner rechtlichen Überprüfung standhalten. Warum ist der Wagen eines GeFü der GmbH zu 100 % betriebliche absetzbar, auch wenn er zu 0% betrieblich genutzt wird, während der Firmenwagen einer Personengesellschaft o.g. Einschränkungen unterliegt ? Naja, dass wird im Zweifel Brüssel schon wieder gerade biegen.
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03.05.2007, 15:59
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#52
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Ganz schön verwirrend hier.
Ich habe meinen E65 in der Firma mit Fahrtenbuch, die 1% ist ja echt Schrott.
Mein T4 läuft versicherungstechnisch über meinen Vater und dann natürlich auch privat.
Mit welchem ich arbeiten fahre, liegt ja auf der Hand, obwohl es in der letzten Zeit fast nur der Bimmer ist. Die Klima ist halt zu schön.
Grüß Adi
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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03.05.2007, 16:21
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#53
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von tomblue
Diese Neuregelung wird aber keiner rechtlichen Überprüfung standhalten. Warum ist der Wagen eines GeFü der GmbH zu 100 % betriebliche absetzbar, auch wenn er zu 0% betrieblich genutzt wird, während der Firmenwagen einer Personengesellschaft o.g. Einschränkungen unterliegt ? Naja, dass wird im Zweifel Brüssel schon wieder gerade biegen.
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Das geht Brüssel nichts an. Der EuGH greift nur ein, wenn EU-Bürger gegenüber Deutschen steuerlich benachteiligt werden oder wenn gegen die EU-Richtlinien zur Umsatzsteuer verstoßen wird.
Wenn überhaupt (kann ich mir aber nicht vorstellen) käme das BVerfG zum Zuge (Verstoß gg. Art 3 GG).
Zur Klarstellung:
Die Einschränkungen für überwiegend privat genutzte Autos können GmbH-Geschäftsführer kalt lassen. Denn Autos, die einem Arbeitnehmer überlassen werden, gelten stets als "100 Prozent betrieblich genutzt", egal wofür der Arbeitnehmer das Auto verwendet. Das hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich so klar gestellt. (BMF 07.07.06; DStR 2006,1280; Tz 1a). Und da Gesellschafter-Geschäftsführer im steuerlichen Sinne Arbeitnehmer sind, trifft das auch auf diese zu. Der GmbH-Geschäftswagen gilt also automatisch als 100% betrieblich genutzt - egal was der GF mit dem Auto macht.
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03.05.2007, 17:14
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#54
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Ist schon klar, aber dennoch eine ganz klare Benachteiligung und daher wird diese Regelung wieder gekippt, genau wie der 50% Vorsteuerabzug für GeFü-Fahrzeuge.
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03.05.2007, 17:39
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#55
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Zitat:
Zitat von tomblue
Ist schon klar, aber dennoch eine ganz klare Benachteiligung und daher wird diese Regelung wieder gekippt, genau wie der 50% Vorsteuerabzug für GeFü-Fahrzeuge.
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Na, was du alles weißt. Beeindruckend...
Übrigens gab es für GmbH-Geschäftsführer-Autos seit jeher immer 100% Vorsteuerabzug. Was du meinst, sind Autos von Einzelunternehmern im Zeitraum 1.4.1999-31.12.2003.
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03.05.2007, 20:24
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#56
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: MTK
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
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Zitat:
Zitat von celentano
Mich wunderts immer noch, dass die Frage des Leasings noch nicht jedem klar ist: Du brauchst kein Gewerbe, und Du brauchst nichts abszuschreiben. Es ist eine einfache Regel:
Leasingrate * Monate + evtl. Anzahlung = Kosten bei Leasing
Kaufpreis-Restwert am Ende des Zeitraums = Kosten bei Barkauf.
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Ich bezahle meine (privaten) Autos immer cash, bin also kein "Leasing-Spezialist", aber bist Du sicher, dass Du es selbst verstanden hast?
Alfred G gibt hier das Beispiel par excellence der offensichtlich auch nichts verstanden hat.
Einerseits führt er einen Wertverlust von 40k € an, andererseits Leasingraten von insges. 30k €. Ergo: Version zwei ist laut dieser Milchmädchenrechnung billiger. Was ist denn mit der Schlussrate? Wenn die Karre 10k € unter der geschätzten Schlussrate liegt, dann muss ich doch nachlöhnen?
Bitte klärt einen Barzahler mal über eure Tricks auf?
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03.05.2007, 20:28
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#57
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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die schlußrate ist beim km leasing garantiert, wenn aber zb. du schäden gemacht hast über dem üblichen hinaus, dann werden die kosten vom gutachter ermittelt, zb. 3000 euro für verrammelte felgen,extreme beulen und kratzer etc..und man zahlt nen minimalen anteil, meißt 15-25 %,
mfg wolfgang
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03.05.2007, 20:34
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#58
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: MTK
Fahrzeug: 730iA (E38), SL300-24 & DA-42 Twinstar
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Zitat:
Zitat von wolfgang
die schlußrate ist beim km leasing garantiert,
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Sorry, aber immer nur diese Halbwahrheiten. Eine Garantie kostet doch auch extra. Sicher gibt es auch garantierte Schlussraten, aber es gibt genauso Schlussraten, die nur geschätzt sind. Man muss also Äpfel mit Äpfeln vergleichen, denn vermutlich ist die Leasingrate dann nicht insgesamt 30k, sondern 35k-40k ("white noise" wie Marketing etc. pp.).
Über Beulen etc. pp. brauchen wir nicht zu reden.
Geändert von mfk (03.05.2007 um 20:39 Uhr).
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03.05.2007, 20:41
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#59
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
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nein stimmt nicht, der restwert steht vor vertragsunterzeichnung schon fest, du verwechselt das mit restwertverträgen, da wird der wert erst zum schluß ermittelt,
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03.05.2007, 20:50
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#60
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Es ist eine Frage der Laufzeit. Wenn ich das Auto langefahren will, also wirklich lange, dann ist Kaufen billiger als Leasen. Wenn ich den Neuwagen nur 18- 36 Monate fahren will, ist leasen günstiger. Weil die BMW z.B. beim 7er zur Zeit einen Restwert von 56 % garantiert. Aus der Differenz vom Restwert und dem verhandelten Kaufpreis ergibt sich bekanntlich die Kreditsumme. Durch den hohen Restwert und den versteckten Rabatten ist die Rate daher deutlich geringer als der Wertverlust. Da trifft nur auf Neuwagen zu und bei einer kurzen Laufzeit.
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