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Alt 17.05.2010, 18:05   #41
Orko2
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Registriert seit: 25.11.2009
Ort:
Fahrzeug: E66-750Li, Smart ForTwo CDi
Standard

30% darf man tönen. Aber bei unseren bmws sind die scheiben schon von werk aus getönt... Ich weis nicht ob es stimmt, aber habe schon öfters gehört dass es mit einem augenärztlichen attest eingetragen werden kann...
Orko2 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 18:14   #42
krie6hofv
offline
 
Benutzerbild von krie6hofv
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
Standard

Immer diese Märchen
An die vorderen Scheiben darf überhaupt nichts geklebt werden, selbst vollkommen durchsichtige "Anti-Einbruchfolien" sind in Deutschland nicht erlaubt.
Fast alle Autoscheiben haben die zulässige Tönung bereits von Werk aus erreicht, bei Oldtimern könnte es evtl. passen aber da darf dann trotzdem nichts auf die Scheiben geklebt werden

Dann finde mal einen Augenarzt der dir bescheinigt, dass du nur mit getönten Scheiben fahren darfst denke da ist man schneller bei der MPU als beim Folientöner

Bevor das jetzt gleich wieder mit Fluten los geht, auch das ist verboten!
Diese ganzen Gutachten, Eintragungen und Aussagen ala bis so und soviel % darf getönt und geflutet werden sind Bauernfänger.
Es ist und bleibt verboten
__________________
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 18:43   #43
sandstein24
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sandstein24
 
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: Bad Hersfeld
Fahrzeug: 750LI F02
Standard

"Verwendung an vorderen Seitenscheiben und/oder Windschutzscheibe (Scheiben die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind)

Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1).

Verwendung an vorderen Seitenscheiben
Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach § 21 STVZO) - vorausgesetzt, daß die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat.

Anmerkung: Bisher hat keine Prüfstelle entsprechende Messgeräte, die gem ECE R 43 Regelung im geforderten Messtoleranzbereich, KFZ-Glasscheiben in "Einbaulage" am Fahrzeug messen können.

Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz- (Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne Autoglasfolie) von 72-78% auf.
D.h. getönte Folien sind generell in einer Verwendung auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.b. FOLIATEC® SECURLUX® Sicherheitsfolien >> Info hier ) in Verwendung auf Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar.

Verwendung an Windschutzscheibe
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben. Die Montage von Folie ist gem. StVZO generell nicht zulässig."

Zitat von Foliatec.de
hier nachzulesen: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) FOLIA TEC® | STYLINGTEAM | AutoglasFolien - professionell montiert | shu[cms]

Das heißt also, dass 30% zulässig wären, die Abnahme in Deutschland aber nicht funktioniert und bei modernen Autoscheiben eh wenig sinnvoll ist.
sandstein24 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 20:22   #44
Orko2
Mitglied
 
Registriert seit: 25.11.2009
Ort:
Fahrzeug: E66-750Li, Smart ForTwo CDi
Standard

Zitat:
Zitat von krie6hofv Beitrag anzeigen
Immer diese Märchen
Immer diese Besserwisser
Orko2 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 20:36   #45
krie6hofv
offline
 
Benutzerbild von krie6hofv
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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Dachte die Wahrheit interessiert evtl. sonst glaubt hinterher noch jmd. deine Vermutungen, wird angehalten und darf zahlen, muss ja auch nicht sein oder?
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 22:45   #46
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Orko2 Beitrag anzeigen
30% darf man tönen. Aber bei unseren bmws sind die scheiben schon von werk aus getönt... Ich weis nicht ob es stimmt, aber habe schon öfters gehört dass es mit einem augenärztlichen attest eingetragen werden kann...
Darf man nicht!! Wer erzählt euch immer so eine Scheiße?!
Mit augenärztlichem Attest ? Wer sagt das, Bud Spencer?
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Alt 17.05.2010, 22:49   #47
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Zitat von sandstein24 Beitrag anzeigen
Einen gewissen Prozentsatz der Vorderscheiben darf man tönen, wenn die Sicht dadurch nicht erheblich eingeschränkt wird. Der Prozentsatz bezieht sich aber nicht auf die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe, sondern auf die Fläche der Seitenscheiben. Man kann also einen bestimmten Teil der Seitenscheibe überkleben, aber nicht die ganze Scheibe.
Auch falsch.
Ich wiederhole es aber gerne für die ganzen Unbelehrbaren gerne zum 1001ten Mal:
Die vorderen Seitenscheiben sind bauartgenehmigte Teile. Um diese verändern zu dürfen, bedürfte es einer Folie, die eine ABG (=allgemeine Bauartgenehmigung, NICHT zu verwechseln mit einer ABE) hat.
Gibt es aber nicht.
Die Folie von Foliatec habe ich nich nie an einem modernen Pkw gesehen, auch an einem alten nicht, der keine werkseitig getönten Scheiben hat.
Auf Nachfrage hüllt sich Foliatec in übrigens in Schweigen.

Noch weitere Fragen oder schlaue Anmerkungen zum Tönen von vorderen Seitenscheiben?!
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Alt 17.05.2010, 22:53   #48
sandstein24
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 03.07.2007
Ort: Bad Hersfeld
Fahrzeug: 750LI F02
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Darf man nicht!! Wer erzählt euch immer so eine Scheiße?!
Die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)
sandstein24 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 23:02   #49
sandstein24
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sandstein24
 
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: Bad Hersfeld
Fahrzeug: 750LI F02
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Auch falsch.
Noch weitere Fragen oder schlaue Anmerkungen zum Tönen von vorderen Seitenscheiben?!
Wie gesagt, es sind theoretisch (nach ECE) 30% Tönung möglich. Dieser Grad der Tönung müsste dann durch eine Prüfstelle für die Eintragung abgenommen werden. Das macht aber keine Prüfstelle in Deutschland.

Also ist es theoretisch möglich, eine Gesamttönung (Scheibe+Folie) von 30% zu realisieren. Man bekommt es nur nicht eingetragen, weil es keine Prüfstelle in Deutschland gibt, die gemäß der ECE Richtlinie die Gesamttönung prüfen kann. Legal kann man in Deutschland also nicht damit fahren.

Firmen wie Foliatec und co. weisen auch ausdrücklich darauf hin. Da braucht man nur mal auf die HP gucken.

Geändert von sandstein24 (17.05.2010 um 23:03 Uhr). Grund: ......
sandstein24 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2010, 23:34   #50
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Zitat von sandstein24 Beitrag anzeigen
Legal kann man in Deutschland also nicht damit fahren.
Genau DAS ist die Kernaussage, um die es geht.
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