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Alt 21.05.2010, 11:37   #21
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86

Standard

..schöne juristische Ausführung

Gewährleistungsumgehung; Sachmangelhaftungsausschluss ist für einen Unternehmer nach all den EU-Richtlinien nicht mehr so einfach; auch wenn sich die Profis vom Kiesplatz vieles anders vorstellen und sich im Recht sehen.

Wichtig ist aber ein Blick auf die Garantie-Bestimmungen der entsprechenden Versicherung die man dann beim Kauf abschließt.

Grüße Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

- Interner Link) Bodenseetreffen 2007

- Interner Link) Bodenseetreffen 2005

- Interner Link) Bodenseetreffen 2004

- Interner Link) Spielzeuge
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Alt 21.05.2010, 11:40   #22
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Nur ob man sich, auch wenn man im Recht ist, dann solch eine Kiste anlacht, in böser Vorahnung, die Sache (möglicherweise) mit großem Aufwand vor Gericht klären zu müssen...
Da bringt mir die Gewährleistung nur zusätzlichen Stress.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2010, 11:58   #23
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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Zitat:
Zitat von E38-Fan Beitrag anzeigen
Aber mal ganz abgesehen davon: Wir reden hier von einem 12 Jahre alten Fahrzeug mit mehr als 200.000 km, welches unter 5.000,- EUR kostet...

... der Händler will ja auch was dran verdienen. Wie bitte soll er dann noch eine Gewährleistung geben?
So sehe ich das auch, einfach mal mit gesundem Menschenverstand betrachtet und nicht mit formaljuristischen Fakten, die natürlich als solche durchaus zutreffen, da u.a. vom BGH bestätigt.

Ebenfalls muss berücksichtigt werden, dass gebrauchte Autos von Händlern eigentlich teurer sein müssten; dies gilt umso mehr, je komplexer ein Fahrzeug ist. Das lässt sich aber am Markt nicht durchsetzen, weil sie sonst gar keine Autos mehr verkaufen, denn es gibt ja noch die Privatverkäufe.

Ich finde, dass hier der Verbraucherschutz vollständig über das Ziel hinausgeschossen ist und man sollte nicht immer nur die Gebrauchtwagenhändler verteufeln, die sich kleine Hintertürchen suchen und auch weiterhin suchen werden, sondern auch mal die EU-Gesetzgebung an den Pranger stellen!

Das früher geltende deutsche Recht war m.E. völlig ausreichend, da schon damals ein Händler keinen Schrott verkaufen konnte.

NB: Ich möchte unter den heutigen Verhältnissen kein Gebrauchtwagenhändler sein.
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2010, 12:01   #24
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Nur ob man sich, auch wenn man im Recht ist, dann solch eine Kiste anlacht, in böser Vorahnung, die Sache (möglicherweise) mit großem Aufwand vor Gericht klären zu müssen...
Da bringt mir die Gewährleistung nur zusätzlichen Stress.
Das wollen und werden die Juristen nie begreifen. Die sehen nur ihre Paragraphen, selbst wenn sie aus Brüssel kommen (d.h. die entsprechende Empfehlung zur Umwandlung in "deutsches" Recht).

Würde diese unselige Gewährleistung für Uralt-Gebrauchsgegenstände zu 100% umgesetzt, hätten wir bald überhaupt keine Händler mehr!

Es war mitnichten so, dass Verbraucher vorher völlig schutzlos gewesen wären!
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2010, 12:04   #25
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
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Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)

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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Das früher geltende deutsche Recht war m.E. völlig ausreichend, da schon damals ein Händler keinen Schrott verkaufen konnte.
Doch, das konnten sie recht gut, weil sie die Gewährleistung (wie das damals noch hieß) ausschließen konnten.


Ich bin im übrigen weit davon entfernt, ein Verbraucherschützer zu sein. Aber hier im Forum befinden sich nun kaum Leute, die von Fahrzeugen schlicht gar keine Ahnung haben. Es gibt aber eine Vielzahl von Menschen, die über keinerlei Kenntnisse verfügen. Deswegen finde ich die Vorschriften nicht ganz so daneben.

Da gibt es andere EU-Produkte, die weitaus mehr ihr Ziel verfehlt haben.
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2010, 12:19   #26
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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Zitat:
Zitat von Marks Beitrag anzeigen
Doch, das konnten sie recht gut, weil sie die Gewährleistung (wie das damals noch hieß) ausschließen konnten.

...

Da gibt es andere EU-Produkte, die weitaus mehr ihr Ziel verfehlt haben.
Sagen wir es mal so: Es war damals etwas schwieriger, seine Forderungen bei einer "Ungereimtheit" durchzusetzen, aber durchaus möglich. So kaufte ich einmal ein Auto, bei dem kurze Zeit später der Motor "verstarb". Der Händler zickte natürlich rum, wurde aber dann sang- und klanglos dazu verurteilt, den Schaden zu ersetzen bzw. zu beheben. Das Ganze war in wenigen Wochen erledigt - dürfte heute auch kaum schneller gehen, denn das "Rumzicken" haben sie bestimmt nicht verlernt.

NB: Ich habe wohl vergessen, dass ja auch Händler die Möglichkeit haben, sich zu versichern. Allerdings sind mir weder die Prämien noch die Konditionen bekannt - da dürften die Ausschlussklauseln bei Fahrzeugen über 10 Jahre jedoch recht umfangreich sein und die Prämien relativ hoch. So ein Komfortpaket wie "Euro+" wird es nicht sein, die steigen ja schon recht früh aus.

Zu den EU-Produkten: Vollste Zustimmung. Wir sollten unbedingt vermeiden, unsere Souveränität völlig aufzugeben.
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