Zitat:
Zitat von JPM
Hier auch noch Infos bzgl der Luxussteuer (die man doch erstattet bekommt beim Export):
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Dann lies bitte nochmal alles in Deinem Link durch, denn:
"Für Kraftfahrzeuge die
ab dem 16.10.2006 in den Niederlanden zugelassen wurden, besteht ja die Möglichkeit sich die Luxussteuer beim Export anteilig erstatten zu lassen."
"BPM-Erstattung bei der Ausfuhr
Für Personenkraftwagen, Leichtlieferwagen und Motorräder, die ab dem 16.10.2006 in den Niederlassen erstmals zugelassen wurden, kann der niederländische Verkäufer die beim Erwerb gezahlte Steuer für Personenkraftwagen und Krafträder (BPM), auch als Luxussteuer bezeichnet, zurückfordern. Damit sind junge Gebrauchtwagen nun auch in den Niederlanden günstig zu haben, wodurch die Niederlande im Wettbewerb mit anderen westeuropäischen Ländern mithalten können."
Und die - eher ernüchternde - Antwort darauf:
"Das ist ein anderer Ansatz, der exportierende holländische Händler kann die BPM in der Tat zurückfordern, Sie als privater Käufer jedoch nicht. Ob Sie jedoch einen Händler finden, der duch die Bürokratie gehen will um den Rest von nicht ammortisierter BPM zurückzuholen, ist dann noch eine zusätzliche Frage - und ob er Ihnen die mögliche Rückerstattung als Kaufpreisnachlass gewährt, wage ich auch zu bezweifeln."
Fazit: Wenn überhaupt, geht es nur
um einen Teil dieser Luxussteuer.
Aber warum fragt niemand bei AutoLeitner nach - das ist ein einziges kurzes Telefonat und man weiß genau Bescheid! Der wird schon mehr als ein Auto nach Deutschland verkauft haben.