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28.04.2005, 20:12
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#11
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Wir sind Papst!
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
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10.000.000 €soll der Golf jetzt kosten. Das ist doch Quatsch, wer kauft sich den für 10.Mill €? Das Geld könnte er doch gleich lieber direkt dem Vatikan spenden, der kann es auch gebrauchen... und der Spender kann vielleicht auch mal einen Tag mit PapsT Bendikt XVI. verbringen, ist doch auch viel wert, oder?
Denke, der Anbieter hat jetzt selber geboten...
MfG
Jo
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28.04.2005, 20:31
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von don_franco
buenas,
Wäre ein fanatischer Islamist, vermutlich radikaler Scheich dem es nicht im Geldbeutel zwickt, ein Freudenfest, das Papamobil öffentlich zu verbrennen ??
don franco
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Die haben sicherlich besseres vor, als sich mit dem Rest der Welt anzulegen ..
"Unsere Weltpolizei USA " hat Wind gesät und Sturm geentert ... Frei nach dem Motto - wir liefern Waffen und Kohle solange es uns passt - wenn´s um Öl geht m*****ieren wir kurz ein .... Also nicht alles auf die radikalen Scheichs abwälzen ... Ich habe beruflich oft mit Islamisten zu tun - die sind weitaus toleranter als die hochgelobten Christen
Grüße
Kramer
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28.04.2005, 21:09
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
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ebay beginnt nun, die Spaßbieter auszusortieren. Daher steht der nun "nur" noch bei EUR 180.000, Tendenz fallend. 
__________________
Gruss
Beatsurfer
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28.04.2005, 21:58
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#14
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Hehe sogar der Webmaster von E34.de hat geboten funscoota ist sein Ebayname was Kai mit dem Teil woll wollte aber egal in den letzten 3Minuten ist der Preis von 130000€ auf 46250€ gefallen und sehr stark fallend!
Gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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28.04.2005, 22:12
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
eBay-Name: dhaertenstein
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Kann eBay denn Spassbieter nicht strafen? Die sollen ruhig zur Kasse gebeten werden können. Vor allem dann, wenn sie mehrfach als solche auffallen.
Gruss
Daniel
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28.04.2005, 22:30
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
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Definiere Spaßbieter bitte.
Sind Spaßbieter nicht dann erst Spaßbieter wenn derjenige Bieter aus Spaß bietet ? Jener Spaßvorsatz sich dann erst nachweislich offenbart wenn der Bieter seinem Kaufwillen nicht ausführen kann oder will ??
Wie will nun Ebay selbst jenen Spaßbieter-Vorsatz eigenmächtig nachweisen ? Pendeln ? Wahrsagen ? Tischerücken ?
Ich denke Ebay bleibt vom Betreiber bis hin zu manch Spaß****** ein Ort der Kontroversen.
don franco
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28.04.2005, 22:45
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#17
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Affenexpress
Registriert seit: 14.01.2005
Ort: Meßkirch
Fahrzeug: BMW 730iA -E32 / BMW 520i Touring - E34
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46.000 € !!!!!!
für einen alten golf !!!
die haben doch einen vogel !!!
wenn ich mal wieder ein paar euros auf der seite habe, verbrenn ichs oder ich kauf mir ein papstgolf
grüsse
michel
(der sich leider keinen papa-golf leisten kann  )
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28.04.2005, 23:19
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
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Zitat:
Zitat von don_franco
Definiere Spaßbieter bitte.
Sind Spaßbieter nicht dann erst Spaßbieter wenn derjenige Bieter aus Spaß bietet ? Jener Spaßvorsatz sich dann erst nachweislich offenbart wenn der Bieter seinem Kaufwillen nicht ausführen kann oder will ??
Wie will nun Ebay selbst jenen Spaßbieter-Vorsatz eigenmächtig nachweisen ? Pendeln ? Wahrsagen ? Tischerücken ?
Ich denke Ebay bleibt vom Betreiber bis hin zu manch Spaß****** ein Ort der Kontroversen.
don franco
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Ja, Spaßbieter sind solch Leute, die eine sogenannte "Scherzerklärung" abgeben (geregelt z.B. in § 118 BGB). Nur leider ist hier der Scherzcharakter nicht ohne weiteres erkennbar, denn wer weiß schon, wie hoch ein Fahrzeug des Papstes in "Fankreisen" gehandelt wird? Trotzdem sind solche WIllenserklärungen, wenn sie nur in der Erwartung abgegeben wurde, der Empfänger werden den Scherzcharakter erkennen, nichtig. Nunja, im Falle eines Falles, haftet der Scherzkeks in einem solchen Falle nach § 122 BGB auf den Vertrauensschaden.
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28.04.2005, 23:59
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
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merci für die Einzelheiten
Und dann verstehe ich es richtig, dass solch sog. Schäden die durch solch fu... Spaßbieter auch erst entstanden sein müssen, bevor rechtliche Handhabe besteht ???
Das hiesse ja dann wiederum, dass Ebay all jenen Spaßbietern die mitgeboten haben, die Tür geöffnet hat und dem Versteigerer des Auktionsgutes die Tür geschlossen hat, weil: offizielles Statement von ebay: ein Sicherungssystem in diese Aktion eingebunden wurde und alle zuvorigen Bietgebote gestrichen wurden, ergo würde das bedeuten: kein nachweislich entstandener Schaden da Auktion noch immer aktiv ???
don franco
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29.04.2005, 08:01
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
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Zitat:
Zitat von don_franco
merci für die Einzelheiten
Und dann verstehe ich es richtig, dass solch sog. Schäden die durch solch fu... Spaßbieter auch erst entstanden sein müssen, bevor rechtliche Handhabe besteht ???
Das hiesse ja dann wiederum, dass Ebay all jenen Spaßbietern die mitgeboten haben, die Tür geöffnet hat und dem Versteigerer des Auktionsgutes die Tür geschlossen hat, weil: offizielles Statement von ebay: ein Sicherungssystem in diese Aktion eingebunden wurde und alle zuvorigen Bietgebote gestrichen wurden, ergo würde das bedeuten: kein nachweislich entstandener Schaden da Auktion noch immer aktiv ???
don franco
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Ich denke so wie sich die Gebote gestern überschlagen haben, mußte man einach von Scherzgeboten ausgehen. Ebay hat hier wohl mit Einverständnis des Verkäufers einfach diese Sicherung eingebaut. Denn lieber die Karre für 50.000,00 verkauft und Geld bekommen, als ne Forderung von 9.950.000,00 gegen nen vermögenslosen Scherzkeks. Das wird dann ungefähr so laufen, daß alle potentiellen Bieter vor ihrer Freischaltung erklären müssen, ihre Willenserklärung nur als ernstgemeinte abzugeben.
Eine Schadensberechnung wird ohnehin nicht vor Ende der Auktion in betracht kommen können. In den meisten Fällen wird man Spaßbieter auch eben erst in Nachhinein erkennen. Dann haften die zumindest auf alle anfallenden Gebühren und u.U. auf den Vertrauensschaden wegen der entgangenen Verkaufschance (daws müßte man dann aber im Einzelfall mal genauer prüfen).
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