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26.02.2010, 12:55
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
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@andreas4 
Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Es geht hier in erster Linie nicht um eine Garantie, sondern einfach um eine Gewährleistungssache, bei der die ersten 6 Monate einfach davon ausgegangen wird, dass der Schaden schon vorher bestanden hat, also muss der Händler nachbessern, oder er beweist Dir, dass Du den Schaden verursacht hast, was er sicher gar nicht erst probieren wird.
Ist es nicht sogar so, dass der Händler für den Transport aufkommen muss?
Liebe Grüße und viel Erfolg
Stefan
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Whoever has the most toys when he dies, wins...
Ab 19.02.2010:
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26.02.2010, 13:33
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#12
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Neues Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Linthe
Fahrzeug: e65 740d (12.2003)
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Ja war schon beim Anwalt. Naja Verzogene Karosse glaube ich nicht. Weil es ist ja nur ab 120 km/h nicht vorher er macht auch keine 4 Spuren im Schnee
Und sonst zieht er ja auch nicht irgendwo hin. Und Unfallfrei ist er auch Verkauft worden.
Das habe ich Ihm ja auch gesagt, ich bringe den Wagen wieder runter, aber er bezahlt mir den Ausfall und Benzin kosten, da sagte er doch glatt, sie haben den Wagen ja so günstig bekommen, dann kann ich die kosten ruhig Tragen?! Der Spinnt doch!!!
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26.02.2010, 13:51
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
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Nochmal, Du warst ja schon beim Anwalt, also sollte der Dir das noch viel genauer sagen können, aber es geht nicht darum, was der Verkäufer denkt oder ob Du den Wagen günstig bekommen hast.
Der Wagen hat einen deutlichen Mangel, der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon vor dem Verkauf bestanden hat und es wir durch die Beweislastumkehr einfach angenommen, dass der Wagen den Schaden vorher schon hatte.
Also nochmal: Es geht nicht um Good-Will vom Verkäufer, sondern es geht um die Gewährleistungspflicht.
Edit: Das mit dem Ausfall kann ich Dir nicht sagen, aber soweit ich das weiß, sollte er den Wagen z.B. mit Hänger abholen, reparieren und dann wieder zu Dir bringen.
Liebe Grüße
Stefan
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26.02.2010, 14:10
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#14
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offline
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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Oder er kommt dir entgegen und zahlt die Rechnung eines  bei dir vor Ort.
Da der sich aber jetzt schon so anstellt, gehe ich da mal nicht von aus
Bringt dir jetzt zwar nichts, aber genau wegen dem Hin und Her habe ich meinen Wagen beim  vor Ort gekauft.
Imho ist der Verkäufer nicht verpflichtet das Auto bei dir abzuholen, du musst ihn schon hin bringen.
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26.02.2010, 14:14
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#15
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von krie6hofv
Imho ist der Verkäufer nicht verpflichtet das Auto bei dir abzuholen, du musst ihn schon hin bringen.
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ist er auch nicht... DU musst ihm den wagen zur verfügung stellen- die kosten muss allerdings der händler tragen
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26.02.2010, 14:48
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: München
Fahrzeug: F01 740d (11/2009) vorher E65-745i (5/2003)
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Naja, das ist doch jetzt ziemlich egal, ob der TE einen Transport organisiert, der von dem Autohaus gezahlt wird oder das Autohaus den Wagen abholt oder nicht?
Auf jeden Fall muss der Händler die Kosten übernehmen.
Liebe Grüße
Stefan
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26.02.2010, 15:42
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#17
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Neues Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Linthe
Fahrzeug: e65 740d (12.2003)
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ja das sehe ich ja genauso, nur nicht der Händler. Na mal schauen, was der Händler zu der Anwaltspost sagt 
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26.02.2010, 16:26
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#18
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Schon mal die Felgen überprüft ob die auf der Achse auch die gleiche Grösse haben ?? Nicht lachen - ich hatte 1 Jahr statt einer 10x19" eine 9x19" hinten und meine Kiste war auch beim Gasgeben seitenlastig. Gemerkt hats erst der freundliche ATU Mann (BMW hat nix gefunden, obwohl alles durchgemessen wurde) beim Reifenwechsel als seine voreingestellte Maschine nach der ersten 10er nicht mehr passte.  
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Am Anfang war der Propeller
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26.02.2010, 16:31
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 -745i (10.03)
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Es ist immer sehr traurig zu lesen, dass die Händler eigene Fehler nicht einsehen wollen, ist aber auch nicht verwunderlich  . Der Einzige, der jetzt benachteiligt ist, das bist Du. Statt mit einem dicken  den erworbenen Bimmer zu fahren, musst Du jetzt warten und hoffen, und weiter den Traum leben 
Im Moment habe ich auch eine Unstimmigkeit mit einem Dienstleister, was meinen Bimmer damals verunstalltet hat. Jetzt ist das schon 1 Jahr, und noch kein Ende im Sicht. Im nächten Monat sollte die Verhandlung stattfinden (  ), wurde aber wegen der Gegenseite um weitere zwei Monate verlegt (  ). Wie mich das  macht!
Aber ich drücke Dir die Daumen, damit es bei Dir schneller und gerechter vorgeht!
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27.02.2010, 17:33
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#20
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Neues Mitglied
Registriert seit: 24.02.2010
Ort: Linthe
Fahrzeug: e65 740d (12.2003)
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So also heute habe ich mich mal unters Auto gelegt und so ein bißchen mit der Brechstange an den Trägern gedrückt und siehe da, habe den Fehler gefunden. 1 Bolzen hinten rechts war locker, aber so locker das ich den mit der Hand drehen konnte. Also habe ich den richtig fest gezogen und alles weg. Man, das ist ein fahren, da wackelt nichts mehr und zieht nicht mehr rüber.
Bin so froh...
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