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Alt 06.03.2010, 12:08   #1
apal
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von apal
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Die Ausführung ist einigermaßen unsinnig, zumal die größten Feinstaubbläser, der Schwerverkehr, immer noch die Innenstädte vollhusten, auch ohne Filter. So kommt es denn auch, dass der Effekt gleich Null ist -zumindest nicht messbar, wie ja inzwischen allgemein bekannt ist.
Gruß
Boris
Hallo Boris. Wie kommst Du darauf,das der Lkw der größte Verschmutzer ist? Die meisten Lkw fahren heute mit EURO5 - Klasse,das heißt grüne Plakette. Die größten Verschmutzer sind in Städten sicherlich die Heizungsbetreiber. Und überwiegend wohl die Pkw-Fahrer mit vielen,vielen überflüßigen Fahrten. Was man von den Lkws nicht behaupten kann,denn die bringen Deine Brötchen und Marmelade dazu. Und Filter sind beim Lkw nicht mehr nötig,die BlueTec-Technik machts möglich! Es gibt nicht mehr viele Lkw,auch aus dem Ausland,die ohne grüne Plakette unterwegs sind,weil sich das kein Unternemer mehr leisen kann,da ja die Lkw-Maut nach Schadstoffklassen gestaffelt sind. Anbei eine kleine Statistik über die Schadstoffausstöße von Bussen,Lkw und Pkw. Schöne Grüße Andi.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.umweltlexikon-online.de/f...offeausKfz.php
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Alt 06.03.2010, 07:43   #2
kjphilippi
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Heimsheim
Fahrzeug: 730D 09.2003
Daumen nach oben Feinstaubplakette

Lieber Hero,
das war ein Super Ratschlage
Danke
KLaus
kjphilippi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2010, 08:16   #3
kjphilippi
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Heimsheim
Fahrzeug: 730D 09.2003
Standard Feinstaubplakette

Lieber Hero,
kannst Du mir bitte sagen, welches Berliner Merkblatt Du meinst, unter Feinstaubplakette Berlin habe ich auf der Website nur allgemeine Ausnahmeregeln gefunden, aber kein spezielles Merkblatt. Dann die Frage, bist Du in Berlin oder an Deinem Wohnort in Baden-Württemberg zum TÜV gegangen.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Dir dankbar, da ich bald nach Berlin muß.
Gruß Dein Klaus
kjphilippi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2010, 15:46   #4
Hero
Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: 730D E65
Standard

Hallo,
hier ist der Link zur Berliner Umweltseite inklusiv der Ausnahmen.

Gruß
Hero

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Umweltplakette/Feinstaubplakette - Informationen und Bestellmöglichkeit
Hero ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2010, 14:54   #5
freeman04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Hannover
Fahrzeug: E65-730d Bj 2004
Standard

Hallo Leute,
ich hab mich letzte Woche auch kundig gemacht wegen einer Ausnahmereglung für mein 730d in Hannover,das mit den 30.- Euro beim TüV kann ich nur bestätigen,leider reicht die TüV Bescheinigung noch nicht aus,es muss noch ein Antrag beim Umweltamt gestellt werden um in der "Umweltfreie Zone" fahren zu können was nochmals kohle kostet
siehe Anhang
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Antragsvordruck2010_Privatperson.pdf (375,6 KB, 27x aufgerufen)

Geändert von freeman04 (07.03.2010 um 15:04 Uhr).
freeman04 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2010, 18:20   #6
Martin735
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Martin735
 
Registriert seit: 05.11.2006
Ort: im Jenseits
Fahrzeug: 735 VFL 7/2002
Standard

Zitat:
Zitat von Hero Beitrag anzeigen
Hallo,
da ich mit meinem 730D und gelber Plakette seit 1.1.2010 nicht mehr nach Berlin hätte fahren dürfen, habe ich mich um eine Ausnahmegenehmigung bemüht. Nun habe ich sie seit heute!
Habe an BMW München geschrieben und mir die Bestätigung geholt das ein Filter nicht nachrüstbar ist. Dann habe ich mir das Berliner Merkblatt über die Umweltzone Berlin ausgrdruckt und bin zum TÜV gefahren.
Die wollten davon nix wissen. Habe das Merkblatt gezeigt und dann rannte er los.
30 Minuten später hatte ich die Genehmigung. Statt wie im Merkblatt 50,00 Euro, mußte ich nur 29,00 Euro zahlen.
Gültig ist sie nun bis 2011. Dann muß geprüft werden ob sich was geändert hat, dass es vielleicht bis dahin einen Filter gibt.
Im Anhang mal zur Info dieses Formular, welches nun im Auto verbleibt.
Gruß
Hero

Dann musst du ja nur noch die Bedingungen des Berliner Senates erfüllen und schon kannst du nach Berlin fahren.

Für Privatpersonen gilt: Nur bei technischer Unmöglichkeit der Nachrüstung können Berufspendler und und minderschwer Behinderte, falls Sie mit einem Bescheid Ihres Steuerberaters nachweisen, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht wäre falls sie sich ein neues privates Fahrzeug zulegen müssten, eine Ausnahmeregelung beantragen. Berufspendler müssen dann noch nachweisen dass ihre Arbeit entweder morgens vor sechs Uhr beginnt oder abends nach 24:00 Uhr endet oder ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht mit Bus oder bahn fahren können und dass ihr Arbeitsplatz mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt. Die Ausnahmeregelungen kosten zwischen 100,-- und 400,-- € und gelten für höchstens 18 Monate; danach ist ein neues Auto an zu schaffen.

Für Unternehmer gilt: Für die Wirtschaftsbetriebe zeigt sich der Senat ähnlich streng wie für die privaten Autofahrer. So dürfen zum Beispiel Schausteller ihre Wagen von alten Maschinen ziehen lassen oder Oldtimertaxis und Trabbi-Safaris mit Sondergenehmigung weiterarbeiten. Auch Schwerlasttransporte oder die Fahrten von Verkaufsmobilen etwa zu Wochenmärkten sind möglich, wenn die Halter eine Genehmigung beantragen. Dafür werden aber etwa für einen 7,5-Tonnen-Lkw Gebühren von insgesamt 432 Euro für neun Monate fällig. Halter gewerblich genutzter Pkws zahlen mindestens 150 Euro. Besitzt eine Firma einen Wagenpark mit mehr als vier Fahrzeugen, soll es eine Quotenregelung geben: Schafft ein Unternehmen besonders schadstoffarme Wagen der Klasse Euro 4 an, erhält es für eine bestimmte Anzahl seiner Schadstoff ausstoßenden Autos eine Ausnahmegenehmigung. Auch im Wirtschaftsverkehr dürfen Gewerbetreibende nachweisen, dass der Kauf eines neuen Fahrzeugs die wirtschaftliche Existenz vernichten würde. Keinen Anspruch auf eine Härtefallregelung haben aber Hebammen oder Ärzte, ebenso wenig wie die Wagen von Schlüssel- und anderen Notdiensten, Reisebusse und Taxen. Kein Pardon kennt die Umweltverwaltung auch für Fahrzeuge der BVG oder von Behörden. Sie alle müssen umgerüstet oder ersetzt werden



Ich glaube die 29€ hättest du dir sparen können.


Martin
Martin735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2010, 18:00   #7
kjphilippi
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Heimsheim
Fahrzeug: 730D 09.2003
Daumen nach oben FEinstaubfilter

Meine Erfahrung mit Berlin: man kann bei der DEKRA in Berlin sich die NIcht-Nachrüstbarkeit bestätigen lassen (50€), diese Bestätigung läßt man innen hinter der Winschutzscheibe lesbar liegen. Nach Auskunft des KFZ Amtes Berlin Charlottenburg reicht das z ZT aus. Die Bestimmungen werden laufend geändert. Ich fahre nächste Woche nach Berlin und teste das alles. Ich berichte dann wieder im Forum
kjphilippi
kjphilippi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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