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11.02.2009, 20:36
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.12.2006
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: E28-520i (03.87)
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Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.
Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung
Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
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11.02.2009, 20:49
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#12
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von ArgoN
Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.
Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung
Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
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Ich will nichtmal meinen, dass die vom Defekt wussten. Da man mir nach mittlerweile 6 Telefonaten (die letzten davon schon sehr pissig) noch immer keine Garantieurkunde zugeschickt hat bzw. der Defekt ins lächerliche gezogen wird, habe ich natürlich auch keine Lust mehr, freundlich mit dem Händler umzugehen.
Mein nächster Schritt ist auf jeden Fall der Gang zu meinem Anwalt.
Bin mit dem Wagen am 02.01.09 nach Hause gefahren. Am Dienstag, den 06.01. hatten wir ihr in auf der Bühne und haben den Mangel entdeckt.
Tags drauf habe ich sofort angerufen.
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
Was kann ich nun tun?
Nen Schreiben an den Händler mit sämtlichen Fakten inkl. Vermerk mit der Androhung des Ganges zum Anwalt?
Gruß Adi
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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11.02.2009, 21:07
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#13
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Adi
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
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Im Gesetzestext steht "unverzüglich".
Ab 17 Uhr wird es schwierig den passenden Ansprechpartner zu finden, also reicht auch der nächste Tag.
Da dürften die dir keinen Strick draus knüpfen können...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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11.02.2009, 22:58
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#14
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60B40 TÜV 07/23 :-) ,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16, F01 730d EZ 2010
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Also ich würde meinen hier handelt es sich eher um einen "arglistig verschwiegenen mangel", den zuheizer hört man deutlich bei den e39 530d, das sollte der freundliche doch bemerkt haben, vor allen bei den temperaturen....ausserdem sollte da, trotz b2b kaufvertrag, die sachmängelhaftung aufgrund der wenigen km bzw kurzen zeit greifen..ansonsten könnte man doch, wenn du ein wenig "wellen" machen möchtest, die art und weise der behandlung durch deinen freundlichen an seinen papa(oder mama) nach münchen übermittel...wer weis schon was die dazu sagen.
Jedenfalls viel erfolg
Oli
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