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Treffen-Details: 9. 7-forum.com Sternfahrt 2013 Nizza - Cannes - Monaco
wann: 13.09.2013 20:00
wo: Hotel Lario Mezzegra
Adresse: Via Statale Regina 48 Hotel Lario, I-22010 Mezzegra
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Alt 12.10.2013, 14:16   #1
Rossberger
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Hallo Chriss,
laut Internet Recherche bekommt man in der Schweiz innerhalb
geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
zwischen 16 und 20Km/h eine Anzeige. Das meinte wohl Gio damit,
das es in der Schweiz sehr schnell mal sehr teuer werden kann.
Im hiesigen Internet schreiben manche man braucht das nicht zu
bezahlen, andere hingegen schreiben, das man es zahlen soll bzw.
wie in meinem Falle, eine Anzeige nach Schweizer Recht in Kauf
nehmen und sich auch noch verurteilen lassen.
mfg
Rossi
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Alt 12.10.2013, 14:26   #2
Christian
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Zitat:
Zitat von Rossberger Beitrag anzeigen
laut Internet Recherche bekommt man in der Schweiz innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20Km/h eine Anzeige.
Und was bedeutet das? Vielleicht kommunizierst Du mal mit Gio, was er dazu meint. Und war das wirklich eine Ortschaft? Da waren wir doch eigentlich schon raus, oder?

Wollen wir hoffen, dass nicht noch mehr Sternis so ein Schreiben bekommen haben... Ist auch wirklich zu dumm, weil wir doch fast überall den Verkehr aufgehalten haben, und nur gerade an dieser einen Stelle etwas schneller unterwegs waren.

Ich drücke Dir @Rossi jedenfalls die Daumen

Gruß,
Chriss
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Alt 12.10.2013, 14:34   #3
Rossberger
Don Rossi
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Standard ...leider innerorts...

Hallo Chriss,
als Übertretungsort steht folgendes:
Splügen, In den Steinen, Hauptstraße innerorts
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 Km/h.
mfg
Rossi
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Alt 12.10.2013, 16:44   #4
mystica
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Hallo Rossi,

ich hab im Net folgendes dazu gefunden. Es kommt natürlich darauf an, was Dir da als Strafe droht. Ich denke das es sich bei der Stelle an der geblitzt wurde noch um "Innerorts" handelt und da könnte das wohl schon anständig was kosten. Eventuell mal bei Gio nachfragen, der könnte das wissen.

Hier mal ein unverbindlicher Auszug:

Die Verkehrsbedingungen in der Schweiz sind ähnlich der restlichen in Europa, trotzdem können die Bußgelder sind erheblich teurer.



innerhalb geschlossener Ortschaften:
•1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
•6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
•11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr
•15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen:
•1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
•6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr
•11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr
•16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr
•> 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige

auf der Autobahn:
•1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr
•6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr
•11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
•16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr
•21 bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr
•25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige


Vielleicht hilft auch dieses Zitat aus einem Schriftverkehr.

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

In der Schweiz gibt es keine Halterhaftung, so dass nur derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der den Verkehrsverstoß auch begangen hat. Wenn Sie auf die hier augenscheinlich erfolgte Anhörung keine Angaben machen, ergeht ggf. eine sog. „Bußenverfügung", gegen die „Einsprache" (in Deutschland wäre das der Einspruch) eingelegt werden kann. Hier sollten man sich aber eines Schweizer Rechtsanwaltes bedienen, der Akteneinsicht nehmen und danach den Fall abschließend beurteilen kann.

Wenn Sie nun Ihren Freund aus Israel als Fahrer angeben, könnten diesem als Sanktion ein erhebliches Bußgeld, Fahrverbot und sogar eine Gefängnisstrafe drohen (die Schweiz hat seit einigen Jahren drastische Strafen bei zu schnellem Fahren), doch hängt dies davon ab, wo der Verkehrsverstoß begangen worden ist (Innerorts, Landstraße, Autobahn) – im Verwaltungsverfahren könnte auch der Führerschein aberkannt werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass Ihr Freund nicht gefahren ist, drohen ihm keine Sanktionen, sondern nur der Person, die tatsächlich gefahren ist.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es zwischen Deutschland und der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied lediglich ein Rechtshilfeabkommen, jedoch kein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen gibt. Aus diesem Grund würden Sie, selbst wenn Sie als Fahrerin angegeben werden würden, zwar Post von der deutschen Polizei bekommen, eine Vollstreckung kommt aber nicht in Frage. Aber es sollte dann in den nächsten zwei Jahren das Schweizer Staatsgebiet nicht betreten werden, weil sonst gegen ihn vollstreckt werden kann (sog. Vollstreckungsverjährung). Die Rechtslage zwischen Israel und der Schweiz kann hier nicht beurteilt werden, doch könnte sich Ihr Freund, wenn er in diesem Zeitraum keinen Schweiz-Aufenthalt plant, sich als Fahrer zu erkennen geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problemkreis vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler

Rechtsanwalt


Schöne Grüße
Horst
__________________
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Alt 12.10.2013, 17:01   #5
mystica
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Hallo,

ihr habt ja sehr schnell reagiert.

Chriss ich denke nicht das Du geblitzt worden bist. Warst Du nicht wie meistens direkt hinter mir???? Ich bin an der Stelle 45 km/h gefahren, wenn man bedenkt, das da auch noch die Toleranz (Voreilung) des Tachos und die des Messgerätes abgezogen wird, waren wir vorne vielleicht gerade mit 40 km/h unterwegs. Da sollte wohl nichts kommen.

Außerdem war es ein Frontblitzer, man hätte es also sicher bemerkt wenn man geblitzt worden wäre, Rossi hat es ja auch bemerkt.

Weiter hinten haben aber schon noch einige davon gesprochen wenn ich mich recht erinnere.

Schöne Grüße
Horst
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Alt 12.10.2013, 17:17   #6
Christian
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Chriss ich denke nicht das Du geblitzt worden bist.
Ja, ich denke auch, dass da nichts kommen wird. Ich habe den Blitzer gesehen, aber es hat nicht geblitzt. Ich war aber auch ein wenig zu schnell, so ca. 10 km/h laut Tacho.

Nun über 200 Franken Strafe wären natürlich der Hammer, weil wir dort ja wirklich Niemanden gestört oder gefährdet haben.

Gruß,
Chriss
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Alt 12.10.2013, 18:08   #7
mystica
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Hallo Chriss,

da warst Du aber sehr knapp an der Grenze, bei 5 km/h drüber blitzen die Schweizer schon, gibt ja da schon richtig Geld dafür.

Ich wusste es von Besuchen bei Gio, das dort wirklich massiv geblitzt wird. Fast in jeder Ortschaft steht am Anfang und Ende ein Blitzer. Auch auf den Autobahnen wird damit nicht gespart. Die zahlen sich bei den "Preisen" ja sehr schnell von alleine.

Deswegen bin ich vorne eigentlich immer um 10-15 km/h langsamer gefahren als erlaubt, damit eben auch hinten "normal" gefahren werden konnte.

Aber leider wollen halt die hinten immer wieder schnell am Konvoi dran sein, sie könnten ja auch langsam wieder aufschließen, da ich ja langsamer fahre als erlaubt, aber so hat man schnell mal ein paar Kilometer mehr drauf als erlaubt. In der Schweiz eben sehr teuer das Ganze.

Schöne Grüße
Horst

Schöne Grüße
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