Zitat:
Zitat von KlaJac
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist.
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Ein
Andienungsrecht ist weder von Jens angesprochen worden noch wäre es gefährlich für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber, ganz im Gegenteil!
Gefährlich könnte hingegen ein vertragliches
Ankaufsrecht für den Leasingnehmer sein. Deshalb ist das aus der Vertragspraxis auch verschwunden.