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Alt 27.02.2010, 07:07   #1
KlaJac
Elchjäger
 
Benutzerbild von KlaJac
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Trondheim
Fahrzeug: ex 740i E38 (01/1999)
Standard

Zitat:
Zitat von 7er Jens Beitrag anzeigen
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
Eben nicht es muss im Eigentum des Leasinggebers bleiben, Besitzer bist Du
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist. Daher am Ende nur mit Gutachten übernehmen !
KlaJac ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 22:04   #2
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von KlaJac Beitrag anzeigen
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist.

Ein Andienungsrecht ist weder von Jens angesprochen worden noch wäre es gefährlich für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber, ganz im Gegenteil!

Gefährlich könnte hingegen ein vertragliches Ankaufsrecht für den Leasingnehmer sein. Deshalb ist das aus der Vertragspraxis auch verschwunden.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 22:18   #3
schlucki
Mitglied
 
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
Standard

Hallo

Das Andienungsrecht ist doch nur interresant, wenn der Restwert gering ist.
Das setzt aber hohe Anzahlung bzw.hohe Leasingrate vorraus. Also, wenn der TE das Fzg. nach Ende der Laufzeit zurück geben will, gibts nichts anderes als KM Leasing, un dabei beachten ,das der Zustand bei Rückgabe in Ordnung ist.

Gruß

William
schlucki ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 22:23   #4
derotsoH
Gast
 
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Fahrzeug:
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andienung bedeutet nur das der leasing geber das recht hat dir das fahrzeug anzubieten....
wenn der vertragliche restwert sehr niedrig ist, also niedriger als der marktwert kann die leasinggesellschaft einfach das ding andersweitig teurer verkaufen...
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Alt 27.02.2010, 22:28   #5
schlucki
Mitglied
 
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
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Richtig, daher wenn der Restwert nach zwei oder drei Jahren den dann üblichen Marktwert überschreitet, ist der Leasingnehmer eventuell der Dumme.

Gruß

William
schlucki ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 22:31   #6
derotsoH
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

als leasingnehmer bist du immer der dumme.
leasinggesellschaften sind banken, und was wollen banken ? deine kohle! und dafür ist denen jedes mittel recht, nur ein toter bänker ist ein guter bänker.
mit ruhigem gewissen würde ich kein leasing empfehlen
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Alt 27.02.2010, 22:42   #7
schlucki
Mitglied
 
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
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Zitat:
Zitat von derotsoH Beitrag anzeigen
als leasingnehmer bist du immer der dumme.
leasinggesellschaften sind banken, und was wollen banken ? deine kohle! und dafür ist denen jedes mittel recht, nur ein toter bänker ist ein guter bänker.
mit ruhigem gewissen würde ich kein leasing empfehlen
Naja, früher konntest Du halt am Ende noch ein paar Mark machen, wenn Du Möglichkeiten übers Geschäft hattest.
Ein Freund von mir leaste in den 90igern ein 911 Cabrio auf drei Jahre mit Restwer von 21000 Mark
Kostete die Firma allerdings jeden Monat 4 Mille

Gruß

William
schlucki ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 22:34   #8
schlucki
Mitglied
 
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
Standard

Sorry derShot
Dein Link war am Anfang bei mir nicht Vollständig zu sehen.
In aller Regel gibt Dir die Werksleasing zb. BMW, DB, Audi, das Fzg zum kalkulierten Restwert auch raus. Bei DB allerdings mit Aufschlag von 5%

Gruß

William
schlucki ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2010, 10:12   #9
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
Standard

Ich möchte das Thema gerne aktualisieren. Irgendwie verstehe ich das mit der 1% -Regelung nicht.

Angenommen, der Selbstständige (100 TEUR zu versteuernde Einnahmen) least ein Auto mit BLP 70 TEUR und zahlt eine Leasingrate von 500 EUR. Werden ihm dann 12 x 700 EUR = 8400 EUR zusätzlich versteuert, er kann aber nur 12 x 500 = 6000 EUR absetzen

Oder funktioniert das nach dem Prinzip der Steuerprogression:
Von seinen 100 TEUR werden erstmal 6000 EUR abgezogen und die verbleibenden 94 TEUR werden versteuert wie 102400 EUR ( 94 TEUR + 8400 EUR)?

Über eine aufklärende Antwort würde ich mich freuen, aber bitte zum Mitschreiben, ich werd bald 40!

Jens
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2010, 17:18   #10
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von 7er Jens Beitrag anzeigen
Irgendwie verstehe ich das mit der 1% -Regelung nicht.
Angenommen, der Selbstständige (100 TEUR zu versteuernde Einnahmen) least ein Auto mit BLP 70 TEUR und zahlt eine Leasingrate von 500 EUR. Werden ihm dann 12 x 700 EUR = 8400 EUR zusätzlich versteuert, er kann aber nur 12 x 500 = 6000 EUR absetzen
Korrekt.
Du hast aber die weiteren Kfz-Kosten vergessen, die ebenfalls Betriebsausgaben sind (Benzin, KfzVersicherung, KfzSteuer, Waschen, KfzWartungskosten etc.). Die 500€ mtl. Leasingrate dürften ja kein Rundum-sorglos-Leasing sein, oder?

Und die 1%Regelung ist nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung >50% ist.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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