Du mußt dem Händler resp. BMW gar nichts zugestehen, die Sache ist gesetzlich eindeutig geregelt....Aber:
so ganz ohne Not werden die das Auto nicht wiederhaben wollen
Sämtliche Garantie/Gewährleistungsarbeiten werden zentral bei BMW abgespeichert & stehen bei Bedarf zur Einsicht durch den Freundlichen zur Verfügung.
Als User hast Du zunächst keinen Anspruch darauf...es sind BMW-interne Unterlagen.
Damit beginnt die Arie:
Du mußt nachweisen, daß ein Mangel auftrat, repariert wurde (erfolglos) & der
gleiche Mangel danach erneut auftrat und wiederum erfolglos repariert wurde.
Je nach Art der Kommunikation kann das noch im persönlichen Gespräch in lockerer Atmosphere geschehen oder Du setzt einen Anwalt drauf an.
Allein das Ausmaß Eures gegenwärtigen Verhältnisses bestimmt, wie sich BMW gegenüber einem
gleichen Mangel verhält.
Denn gleich ist u.U. nicht gleich (zumindest wird man versuchen, es Dir dann so zu erklären: mal ist's die Software, mal ein paar elektrohydraulische Fehlfunktionen im Automaticgetriebe), die Chance ist hoch, daß dann von unterschiedlichen Mängeln die Rede ist.
Obwohl die Hersteller mittlererweile mit dieser Ansicht vor Gericht auch schon mal unterlegen sind:
Es gibt ein Urteil in dem festgestellt wird, daß die Ursache für z.B. eine Getriebefehlfunktion differieren darf, allein die Tatsache, daß das Getriebe nicht ordnungsgemäß funktioniert, begründet den Mangel und die Wiederholung desselben auch den Wandlungsanspruch.
Ich habe a.a.O. versucht, dieses Urteil wiederzufinden, aber bisher ist's mir nicht gelungen (jedoch der ADAC sollte es kennen), ich weiß leider auch nicht, ob es mittlererweile rechtskräftig ist oder Berufung eingelegt wurde.
Fazit:
Es ist immer sinnvoll, sich bei jedwelcher Garantiearbeit am Fahrzeug eine Kopie des Auftrages & der durchgeführten Arbeiten mitgeben zu lassen, das wird nämlich beim Freundlichen gerne "vergessen", obwohl Du darauf ein Anrecht hast.
Kommunikation ist alles...
Je besser (sachlich von beiden Seiten) die Kommunikation, desto eher klappt's:
allein den Rücktritt vom Kaufvertrag mußt Du einmal schriftlich erklären.
Ich kann es Dir nur aus eigenem Erleben bei unseren VW-Bus sagen:
1 Schreiben & ein Telefonat haben genügt, dann war die Wandlung innerhalb von 3 Wochen durch.
Zum Ersatz Deiner "vergeblichen Aufwendungen" und der Kosten siehe den geposteten Wandlungslink.