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Alt 01.11.2007, 21:21   #21
TheBrain
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Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
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Bitte nicht alles glauben was hier geschrieben wird....
Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, der nutze bitte einmal google.
Nur soviel vorneweg, dies hier ist ein heikles Thema.
TheBrain ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 03:31   #22
Papa's Toy
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Registriert seit: 12.02.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: S500 4M W221, 997 4S Targa
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Also mich würds auch interessieren, bin doch einer dieser Angel Eyes Fans...
Aber schon interessant zu lesen, wie hier die 7er zu "Golf III" Fahrern werden, indem nur jemand mal fragt, ob schon Erfahrung mit einem Umbau Kit gemacht wurde...
Papa's Toy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 08:29   #23
BlackBMW
Der Professor
 
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Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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@Papa's Toy
Ja genau - so schnell kanns gehen, mit meiner eher harmlosen Frage. Vorallem dann wenn man NUR ! die Helligkeit ändern will. Die Ringe waren ja schon vorher da. Somit hinkt der Vergleich mit Golf etwas.
BlackBMW ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 11:42   #24
Goofman
Blue Devil
 
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Zitat:
Zitat von TheBrain Beitrag anzeigen
Nur soviel vorneweg, dies hier ist ein heikles Thema.
Das ist sicher richtig. Jedwede (technische) Modifikation des Fahrzeugs, die den Serienzustand verändert, muss in diesem unserem Lande gemäß bestimmten Gesetzen/Normen/Bestimmungen/Vorschriften erfolgen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Bei Umbaumaßnahmen, die die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer betreffen, macht das zweifellos Sinn, bei anderen Geschichten kann man sicherlich über die Sinnhaftigkeit streiten.

Bei den hier angesprochenen Leuchtmitteln für die Standlichtringe hätte ich persönlich keine Bedenken, diese einzubauen, da die Veränderung ja wirklich nur marginal ist, wie der vorher-nachher-Vergleich zeigt:



Es ist so, wie @nclb-blueman schon gesagt hat:

Zitat:
Zitat von nclb-blueman Beitrag anzeigen
Aber du machst nix anderes als die Originalen Birnen gegen LED´s zutauschen. Die Ringe sind dann weißer aber evtl. nicht heller.
Also ich persönlich sehe da wirklich keinen (sicherheitsrelevanten) Aspekt, der dagegen spricht. Da sich an der Helligkeit nichts ändert, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung einen mit der Begründung anhält, die Standlichtringe würden blenden.

Gruß, Goofman
Goofman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 14:24   #25
TheBrain
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 12.05.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
Standard

Zudem gab es meines Wissenes immer bestimmte Probleme, wie Kaltstartflickern, zu dunkel, bläulich statt weiss, usw. ...

Den Preis von 120€ finde ich noch im Rahmen.

Bevor hier nun weiter spekuliert wird.... Mutige vor.

Aber bitte auch daran denken, dass der Leuchtmittelwechsel des Standlichtes nicht ganz einfach ist.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg le102004-b.jpg (9,7 KB, 48x aufgerufen)
TheBrain ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 14:30   #26
ThomasG
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von Goofman Beitrag anzeigen
Das ist sicher richtig. Jedwede (technische) Modifikation des Fahrzeugs, die den Serienzustand verändert, muss in diesem unserem Lande gemäß bestimmten Gesetzen/Normen/Bestimmungen/Vorschriften erfolgen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Nein, das ist eine zwar oft wiederholte, aber dennoch unzutreffende urbane Legende. Zur Einschätzung dient in .de nach wie vor der §19 Abs.2 StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Nr. 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, die blosse Möglichkeit genügt nicht.

Folgen sind also keineswegs Erlöschen der BE, schlimmstenfalls eine Mängelkarte oder Probleme bei der HU.

Zitat:
Bei Umbaumaßnahmen, die die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer betreffen, macht das zweifellos Sinn, bei anderen Geschichten kann man sicherlich über die Sinnhaftigkeit streiten.
Eben drum.

Zitat:
Bei den hier angesprochenen Leuchtmitteln für die Standlichtringe hätte ich persönlich keine Bedenken, diese einzubauen, da die Veränderung ja wirklich nur marginal ist, wie der vorher-nachher-Vergleich zeigt:

Es ist so, wie @nclb-blueman schon gesagt hat:

Also ich persönlich sehe da wirklich keinen (sicherheitsrelevanten) Aspekt, der dagegen spricht. Da sich an der Helligkeit nichts ändert, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung einen mit der Begründung anhält, die Standlichtringe würden blenden.
Absolut richtig.
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
ThomasG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 16:56   #27
Goofman
Blue Devil
 
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Ort: Bad Sachsa/Harz
Fahrzeug: 745i (E65), 530d (E61), 635 CSI (E24), SL 320 (R129)
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Zitat:
Zitat von ThomasG Beitrag anzeigen
Zur Einschätzung dient in .de nach wie vor der §19 Abs.2 StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Nr. 2 verlangt nach aktueller Rechtsauffassung eine mehr als abstrakte Gefährdung, die blosse Möglichkeit genügt nicht.
O.K. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Anscheinend wird § 19 Abs.2 StVZO häufiger mit § 5 Abs. 1 FZV verwechselt. Dieser besagt:

"Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."

Jetzt kommt langsam etwas Licht ins Dunkel.

Die Fahrzeugteile, die gem. § 22 a StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, und die durch solche Teile ersetzt werden, die eben NICHT in besagter amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, können zu einer Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen führen. Welche Teile das im Einzelnen sind: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Guckst Du hier.

Die Untersagung des Betriebs wird wohl häufig (wie auch hier von mir) mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis verwechselt.

Werden Teile verbaut, die zu einer konkreten Gefärdung von Verkehrsteilnehmern führen, erlischt jedoch die BE.

So, jetzt reicht´s glaube ich auch mit der Juristerei, bevor gleich die Rufe nach Popcorn und Bier laut werden.

Fazit: Ich glaube, ich werde Holländer!!!

Gruß, Goofman
Goofman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2007, 17:47   #28
Kurisu
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Kurisu
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E65
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo,

im Prinzip richtig, aber du änderst ja nicht die Beleuchtungseinrichtung sondern nur die Leuchtmittel. Hier ändert sich auch nur die Farbe nicht die Helligkeit. Auf den Leuchtmitteln finden sich auch keine E Prüfnummern.

Gruß Horst
Sorry, aber das stimmt leider nicht so ganz.
Auf den Leuchtmittel ist sehr wohl ein E-Zeichen, sonst dürfen sie garnicht erst verwendet werden.
Eine Birne einfach gegen eine LED tauschen ist somit nicht zulässig.
Noch dazu kommt, dass auf dem Scheinwerfer selber sogar draufsteht (in einem Zahlencode versteckt), was darin verbaut und betrieben werden darf.
__________________
So denn dann....

Gruß Chris
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 

Geändert von Kurisu (02.11.2007 um 23:13 Uhr).
Kurisu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 18:40   #29
Papa's Toy
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Papa's Toy
 
Registriert seit: 12.02.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: S500 4M W221, 997 4S Targa
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Aber macht ihr euch wirklich alle Sorgen darüber, das euch jemand anhält oder euch die BEtriebserlaubnis entzieht, weil ihr neue Standlichter eingebaut habt? Ich mein die blicken das doch sowieso nicht!
Nur meine Meinung, wenns mir gefällt bau ich es mir ein (auf jeden Fall bei solch kleinen Dingen, nen neuen Motor ohne E Zeichen würd ich nochmal überdenken )
Papa's Toy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 18:57   #30
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Der ganze Sinn des Threads ist eigentlich nur der Umbaumüll von Meister BlackBMW. Wenn ich im anderen Thread Faceliftumbau und DVD-Wechlsereinbau lese, frage ich mich echt, was die ganze Sache soll.

Dann kaufe ich mir doch gleich das Richtige und bastle nicht dran rum

F01 wo bleibst du

Gruß Adi

P.s.: Sorry, aber meine Meinung...........
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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