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16.09.2008, 02:47
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#1
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Eine nachträgliche Lackierung muss genau so widerstandsfähig und haltbar sein, wie die ab Werk.
Ist sie es nicht, wurde geschlampt, entweder bei der Vorarbeit (Untergrund, Präparation etc.), oder bei den lackierten Teilen (über Gummis lackiert, Anbauteile nicht abgebaut).
Das ist der häufigste Grund, dass Klarlack aufreißt oder abblättert, wenn an den Kanten nicht fachgerecht gearbeitet wurde.
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hi,
so in etwa sehe ich das mittlerweile auch. aber grundsätzlich war mein gedankengang, daß im werk vllt. gleichmässiger aufgetragen wird - vermutlich aber auch "kostenoptimiert" sprich, so dünn wie möglich 
ein lackierbetrieb hat ja mehr oder weniger freie wahl, wieviele schichten und welche lacke aufgetragen werden (+ deine punkte).
naja, schon ärgerlich sowas 
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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16.09.2008, 10:51
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von McDeath
hi,
so in etwa sehe ich das mittlerweile auch. aber grundsätzlich war mein gedankengang, daß im werk vllt. gleichmässiger aufgetragen wird - vermutlich aber auch "kostenoptimiert" sprich, so dünn wie möglich 
ein lackierbetrieb hat ja mehr oder weniger freie wahl, wieviele schichten und welche lacke aufgetragen werden (+ deine punkte).
naja, schon ärgerlich sowas 
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Im Werk wird ja im Elektrolytbad grundiert, und per Roboter lackiert.
Denke mal, dass ein Mensch das so tatsächlich nicht ohne weiteres "manuell" nachmachen kann.
Trotzdem muss ein Lack oder Klarlack letztlich halten...
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16.09.2008, 18:26
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#3
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-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
Registriert seit: 22.12.2005
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: BMW i8
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Bescheidene Situation muss ich zugeben. Aber irgendwie kann ich trotzdem nicht ganz nachvollziehen, warum dir das zerknitterte Dach nicht vor dem Kauf, bzw. in den letzten vier Monaten aufgefallen ist.
Premium Selection hin oder her, das Auto war trotzdem knapp ein Jahr alt und in der Zeit fliesst einiges an Wasser die Isar entlang
Dennoch wünsche ich dir natürlich viel Erfolg und einen positiven Ausgang für Dich. Ist nämlich augenscheinlich ein wunderschönes Exemplar eines 7er's 
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16.09.2008, 20:46
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von Saschko51
Bescheidene Situation muss ich zugeben. Aber irgendwie kann ich trotzdem nicht ganz nachvollziehen, warum dir das zerknitterte Dach nicht vor dem Kauf, bzw. in den letzten vier Monaten aufgefallen ist.
Premium Selection hin oder her, das Auto war trotzdem knapp ein Jahr alt und in der Zeit fliesst einiges an Wasser die Isar entlang 
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Nun ja,so blauäugig einige Menschen auch sind,bei dieser Geschichte schlägts dem Fass den Boden raus,denn wo kommen wir denn hin,wenn wir eine Dienstleistung quasi penibel unter die Lupe nehmen müssen,bevor wir uns dieser auch sicher sein können??
Der Großteil der Erwerbstätigen hat einfach keine Zeit und Kondition um alle nötigen Anschaffungen zu untersuchen.
Gruß*Klaas
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17.10.2008, 12:17
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
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Endlich licht am ende des Tunnel
Hallo
BMW hat verzichtet auf die nachbesserungsrecht und direkt akzeptiert alle von uns angefordert Beträge zu bezahlen  und zwar Wertminderung, Nutzungsentschädigung und Gutachtenkosten außer die Anwaltsgebühren da ist noch nicht alles geklärt.
Unsere Anwalt verlangt von BMW folgend: Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RGV 1,8 und Einigungsgebühr gem. § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 über ein bestimmt Gegenstandswert (Wertminderung + Nutzungsentschädigung + Gutachtenkosten).
BMW Rechtsanwälte will folgend zahlen: 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, §§ 2 Abs. 2, 13 RGV und 1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV, §§ 2 Abs. 2, 13 RVG aber nur über ein bestimmt Gegenstandswert (Wertminderung).
BMW Rechtsanwälte meint dass Nutzungsentschädigung und Gutachtenkosten kommen nicht in frage für die Gegenstandswert.
Die meinen auch dass in diesen Fall die Geschäftsgebühr nach 1,8 Faktor übertrieben ist und begründen so:“ Von Ihnen angeführte Absprachen mit dem von Ihrer Mandantschaft beauftragten Gutachter sind nicht dazu geeignet, ein besonderes umfangreiche oder schwierige Tätigkeit der Angelegenheit zu begründen.…ein Rechtanwalt für seine Tätigkeit in einem durchschnittlichen Verkehrsunfall, in dem dieser ebenfalls auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens hingewirkt hatte, eine Geschäftsgebühr von 1,3 zugesprochen wurde, nachdem sich der Senat über mögliche Gebührensätze zwischen 0,8 und 1,3 auseinandergesetzt hatte (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 420f)“
Wer hat recht?
Noch eine Frage, unsere Anwalt meint auch dass wenn jemand am Anfang verlangt ein höhere Betrag und am ende sich mit die andere Partei einigt um ein niedrige Betrag zu bekommen dass unsere Anwaltsgebühren richten sich nach die erste Betrag und nicht nach die tatsächlich erhalten Betrag. Ist das war?
Momentan druck uns unsere Anwalt und sagt uns dass wir einfach alle diese Differenzen von unsere eigene Portmonee zahlen müssen um diese Sache schneller zu erledigen.
Wir haben unsere Anwalt schon zwei mal angeschrieben und gefragt ob er alles richtig kalkuliert hat aber er schreibt zurück dass alles von seine Seite korrekt ist.
Jetzt wissen wir nicht mehr an wem sollen wir glauben.
Kann jemand uns beraten.
Mfg
Geändert von wrangler (17.10.2008 um 12:32 Uhr).
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17.10.2008, 13:23
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
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Wieviel bleibt denn für dich unterm Strich übrig, wenn BMW die Wertminderung und Gutachterkosten übernimmt? Ich würde mich jetzt nicht um ein paar Hunderter streiten. Allerdings kenne ich es so, dass der Streitwert von Gericht festgelegt wird, der wird dann nach dieser komplizierten Gebührenordnung abgerechnet. Ihr habt euch aussergerichtlich über die Anwälte geeinigt? Dann kann es durchaus sein, dass der Ursprungswert gilt... Also könnt ich mir vorstellen. Ich weiß es nicht. Allerdings ist es auch so, dass man wie bei jedem Verhandeln mit einer Basis anfängt. Und angesichts des Honoras wird ein Anwalt diese Basis wohl aus eigenen geschäftspolitischen Gründen, relativ hoch ansetzen.
Also, wieviel wolltest Du von BMW als Entschädigung haben?
Und 2. wieviel bekommst Du netto nach allen Kosten rein?
Wie hoch ist die Differenz zwichen den 1,3 und 1,8 Honraren?
Ich würde den Vergleich schließen und die Angelegenheit begraben.
BEN
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19.12.2008, 23:27
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
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Endlich hat diese Angelegenheit ein Happy End. 
Gesamtbetrag wurde von BMW bezahlt.
Ich bin sehr dankbar an einer Schutzengel die mein Problem hier im Forum gelesen hat und mir geholfen gegen BMW meine Unschuld zu beweisen. 
Danke auch an alle die an mich geglaubt haben. 
Für die andere am besten kein Kommentar… 
Mfg
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