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13.09.2008, 17:16
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
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OK. Wenn so wäre dann könnte ich mein Fahrzeug ihnen verkaufen ohne was zu sagen. Es ist immer noch nur € 5.600 Schaden wie Sie sagen und mir würde gar nichts passieren!?!?!?
Ich habe ein Fahrzeug mit Premium Selektion Zertifikat gekauft. Wiesen Sie was das heiß? Sollte ein 1A Auto oder wie mann sagt ein Sahne Stück sein oder?
Zitat von Alpina-Alex:
"Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen."
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt" beschreibt ein Anwalt von eine bekannt Fachzeitschrift die Aufklärungspflicht des Verkäufers."
Ich glaube das € 5.600 schon weit entfernt ist von nur ein geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung. Richtig???
Vandalismusschaden am Dach? Ich würde sagen mehr Transportschaden (Autotransporter) oder änhlisches.
Geändert von wrangler (13.09.2008 um 17:31 Uhr).
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13.09.2008, 17:30
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#2
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von wrangler
Zitat von Alpina-Alex:
"Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen."
Da ich kein Rechtsanwalt o. Ä. bin, kann ich weder zustimmen noch widersprechen.
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt" beschreibt ein Anwalt von eine bekannt Fachzeitschrift die Aufklärungspflicht des Verkäufers."
Das ist wohl definitiv so.
Ich glaube das € 5.600 schon weit entfernt ist von nur ein geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung. Richtig???
Das stimmt auch, trotzdem wurden scheinbar KEINE Teile ausgetauscht; nur lackiert. Wenn sich Lackieren und möglicherweise Ausbeulen lohnt, wird es insgesamt kein "tiefgehender/schwerwiegender Schaden" gewesen sein...
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Fakt ist, die haben dir was verschwiegen.
Wie es rechtlich mit den Definitionen "unfallfrei" und "Unfallwagen" ausschaut, weiß ich nicht...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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13.09.2008, 17:36
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
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Zitat:
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Fakt ist, die haben dir was verschwiegen.
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Genau das ist der punkt und bei ein so teuer Auto kann ich das nicht akzeptieren
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14.09.2008, 11:24
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
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Hallo,
sehr ärgerlich. Von Fröttmaning bin ich auch sehr entäuscht, habe meinen auch da her, auch Premium Selection, hatte einige Kratzer... Nach langem hin und her, wurde ein Teil noch ausgebessert.
In deinem Fall, ab zum Anwalt, du musst den Wagen ja nicht zurück geben. Eine Kaufpreisminderung würde ich durchsetzen. Mit den bekannten Schäden, wäre er doch sicherlich 2.500,- weniger wert? Im Vergleich zu einem tadelosen?
Ich tippe, der ist angeliefert worden und dabei beschädigt, deshalb auch keine Besichtigung, weil die die Zeit benötigten, um ihn zu reparieren.
Fazit: Man lernt nie aus, Betrug und Beschiss gibt es überall...
BEN
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14.09.2008, 11:52
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
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Ein nachlackierter Wagen ist kein Unfallwagen - auch wenn
er aufgrund von Vandalismus komplett neu gelackt wurde.
Wenn die Lackierung mangelhaft ist, kannst du entweder mindern oder
neu lackieren lassen. Ist die Beseitigung des Mangels unangemessen hoch, kann BMW verweigern und wird dir den Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens
abzüglich deiner gefahrenen KM erstatten. Anspruch auf einen gleichen Wagen
hast du nach h.M. nicht - Auto = Stückschuld
Finde das ganze relativ komisch. In der Familie und im Bekanntenkreis
wurden schon öfter BMW in Fröttmaning gekauft und
ALLE waren perfekt aufbereitet, Verschleißteile neu und im Kofferraum lag ein neuer Winterradsatz. Aber jeder macht so seine eigenen Erfahrungen.
Zur Besichtigung kann ich dir sagen, daß es keine Hinhaltetaktik ist, sondern
alle Wagen die frisch reinkommen auf einem Riesengelände ca. 10 km entfernt abgestellt werden. Dort werden Sie begutachtet und alle Schäden vermerkt und gehen dann in bestimmter Reihenfolge zur Aufbereitung.
Einen bestimmten Wagen rauszubekommen ist teilweise gar nicht möglich, weil 20 Reihen davor stehen.
Also immer langsam mit Beschuldigungen und Vermutungen, daß kann im Falle des Falles ganz schnell nach hinten losgehen....
Edit : Auch ein gewerblicher Verkäufer muß dich nur nach seinem Kenntnisstand unterrichten . heißt, hat der Vorbesitzer neu lackiert und nicht
an BMW gemeldet hat BMW nichts zu verschulden, außer bei grober Fahrlässigkeit, die man hier schonmal ausschliessen kann.
Geändert von Schweizer (14.09.2008 um 12:01 Uhr).
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14.09.2008, 12:24
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#6
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Schweizer
außer bei grober Fahrlässigkeit, die man hier schonmal ausschliessen kann.
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Warum? 
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14.09.2008, 12:38
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2008
Ort: Zug
Fahrzeug: F01 - 740xd ; E65 - 730d ; Porsche Boxster S
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Der Verkäufer bzw. BMW würde aus grober Fahrlässigkeit haften, wenn sich beim Ankauf eine Beschädigung/ Unfall geradezu aufdrängen würde und er
deshalb zu einer sehr genauen Untersuchung des Wagens angehalten wäre.
Sprich der Wagen zum Beispiel von einer Versicherung oder ähnlichem erworben wäre.
Weiter wäre grob fahrlässig, wenn die Beschädigung ohne weiteres erkennbar gewesen wäre - dem war wohl nicht so, auch der TE hat eine vermeintliche Beschädigung erst durch eine Zweitwerkstatt entdeckt.
De facto kann ich keine Fahrlässigkeit im Handeln von BMW erkennen.
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14.09.2008, 14:58
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
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@schweizer
Grobe Fahrlässigkeit kann man hier ÜBERHAUPT NICHT ausschliessen! Der halbe Wagen ist neulackiert! Schon mal eine Leasingrückgabe mitgemacht? Da fällt BMW und ALLEN anderen Händlern so etwas sofort auf - Lackmessgerät.
Mal nicht alles durch die rosarote Brille sehen, arbeites Du dort?
Und wenn ein potenzieller Käufer ein Auto für um 50t€ sehen will, wird es ja wohl vor Unterzeichnung der vorbereiteten Verträge möglich sein. Und sei es sofort nach der Aufbereitung...
BEN
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14.09.2008, 15:27
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.05.2008
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E65 Bmw730dA Individual Bj.07/2007
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Zitat von Benprettig : arbeites Du dort?
Es schein so zu sein ...  Mit alle zähne BMW zu verteidigen, hummmmm... echt komisch...
Mein Auto war genau ein Leasingrückläufer und nicht frisch rein gekommen wie Sie meint weil es lagt schon seit 5 Monate bei BMW.
Fakten ist: die haben mir Vorschäden verschwiegen.
Das Fahrzeug wurde nicht Fachgerecht repariert und schluss...
Wenn Die so sicher sind das nicht uns mitteilen müßen dann werden wir sehen... 
Geändert von wrangler (14.09.2008 um 15:46 Uhr).
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