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Ich als Kunde muss nur den Fachgerechten Einbau nachweisen. Wie das geschehen kann, sei mal dahingestellt.
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Nein, im Gesetz ist hier gar nichts definiert. Die allgemeine Meinung ist, dass der Händler dir einen Fehleinbau nachweisen muss - nicht du einen korrekten Einbau,
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Aber die Ersatzteile sind ja meist mit einem Datumsstempel versehen und wenn ein Magnetventil (wie hier in diesem Fall) nicht mehr funktioniert, dann gilt mindestens die Gewährleistung auf das Teil
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Ja, die Gewährleistung gibt es wie gesagt immer, das ist ja nicht das Thema.
Aber warum funktioniert das nicht mehr?
Ist es einfach kaputt?
Hat der Einbauer vergessen eine Initialisierung zu starten und das Ding lief immer auf Anschlag? (bitte nicht wörtlich nehmen, ich weiß wie die Vanos-Ventile funktionieren. Dient jetzt nur zur Veranschaulichung...
Wurde vielleicht mit einem zu hohen Drehmoment verschraubt?
Hat der Motor zum Beispiel Probleme mit dem Öldruck und es hat dadurch das Ventil zerlegt?
Damit will ich nur sagen dass es - auch bei verhältnismäßigen "idiotensicheren" - Bauteilen es Leute gibt die das kaputt bekommen - oder eben wegen Fehlfunktion eines anderen Teils als Folgeschaden auch wieder kaputt geht.
Insofern will sich BMW eben mit dem Teil im Auto absichern dass es wirklich korrekt verbaut ist und keine anderen Bauteile dazu beigetragen haben dass es kaputt gegangen ist.
Bei meinem Defekt am Hydraulikzylinder wurde zum Beispiel der Öffnungswinkel der Heckklappe überprüft.
Gruß
Markus