Genau das was besprochen wurde steht drin, ohne eine spezielle Vereinbarung steht die Werkstatt dumm da....Der Kunde muss der Werkstatt bestätigen das das mitgebrachte "nicht" Orginal Teil die ordnungsgemässe Funktion besitzt und das geht nur mit Vereinbarung. Alles andere ist Aussage gegen Aussage somit gehen die BMW Niederlassungen ohne eine Vereinbarung auf sowas nicht ein.
Bei einem Streitfall ohne Vereinbarung sagt der Kunde sein mitgebrachtes "nicht" ORGINAL Teil war in Ordnung und Niederlassung sagt nein und das endet vor Gericht.
Geändert von Rush1291 (12.06.2020 um 00:57 Uhr).
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