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23.08.2014, 23:37
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#21
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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Hallo, der Kaufvertrag ist sauber.
Der Verkäufer wär ein Firmeninhaber aus Luxemburg.
Er hat sich einen neuen 7er gekauft, den alten in Zahlung gegeben.
Ich denke auch, dass es keine Probleme geben kann.
Es kann ja nicht sein , dass die Mängel innerhalb einer Woche auftreten.
Es handelt sich nicht um eine Batterie für 100 euro! Es wurden 500 euro für die AGM veranschlagt.
Und wenn das Wasserrohr zwischen den Zylindern undicht ist, sieht die Rechtslage so aus, dass der Mangel beim Verkauf schon vorgelegen hat. Siehe Beweislastumkehr. Wurde oben ja schön erklärt  ))
Vielen Dank nochmal dafür 
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23.08.2014, 23:37
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Grundsätzlich bin ich ja auch dafür das wenn der Gebrauchte die 10% des Neupreises nicht malö mehr erreicht kann man auch keine Wunder erwarten.Das m,einte ich auch damit,wenn der TE bei BMW selbst gekauft hat,muss der Händler sehr überzeugt gewesen sein von seinem Fahrzeug.Wie auch immer abwarten und Tee trinken.
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23.08.2014, 23:41
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#23
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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Egal, ob ein Fahrzeug 7000 oder 30.000 Euro gekostet hat. Gewährleistung ist Gewährleistung.
Und der Händler kann doch keinen Kühlwasserverlust von 1Liter pro 100 km als "Verschleiß" werten....
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23.08.2014, 23:44
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#24
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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@boxenheinz:
Genau das dachte ich auch.
Er war ja wirklich komplett Scheckheft gepflegt. Hab hier außerdem noch ca. 39 Rechnungen liegen. ALLES wurde beim Freundlichen gemacht. Sogar die Reifen bestellt und das Auto dort reinigen lassen 
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23.08.2014, 23:46
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Und der Händler kann doch keinen Kühlwasserverlust von 1Liter pro 100 km als "Verschleiß" werten....
nicht nach so kurzer Zeit
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23.08.2014, 23:48
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#26
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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Danke 👍👍👍 denke ich auch
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24.08.2014, 00:10
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#27
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Gast
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Zitat:
Zitat von hamann 735i
dir?
soweit ich weiß, muß der verkäufer nachweisen,das der schaden nicht bereits beim verkauf da war.
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Der TE redet aber von Gewährleistung, nicht von Garantie!
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24.08.2014, 00:18
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#28
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Andererseits sollte es auch logisch erscheinen das man bei einem Kaufpreis vom 8k keine gratis Reparaturen von zB 5k erwarten kann, oder? (Jaaaa ich weiß Gesetzt blabla)
Garantie Gewährleistung hin oder her - hier geht es um einen 12 Jahre alten Gebrauchsgegenstand.
Nochmal -die gesetzl Regelung ist einfach Mist. Da wollte jemand den Verbraucher schützen und hat nicht mitgedacht.
Der Händler hatte wohl gehofft das Ding hält die 6 Monate und hat verloren....
Nun gibt es zwei Möglichkeiten - Viel Geld und Zeit verbrennen und du rennst zum Anwalt. Dann hast evtl irgendwann ein zusammengeflicktes Auto und viel Nerven gelassen - den Weg wirst wohl mit Gewalt wählen da du auf dein Recht pochst. Ja, es ist nicht dein Geld, aber deine Zeit und Nerven
Oder hinstellen, Geld wieder mitnehmen und stressfrei nen Anderen suchen. So hab ich das schon oft, sehr oft getan.
@ Presswurst
Logisch hat der Händler das in den Kaufvertrag reingeschrieben - wohl in der Hoffnung wenn was passiert heil aus der Sache raus zu kommen. Aber bei der aktuellen Rechtslage hat er die ersten 6 Monate verloren, egal was er da reinschreibt. Er könnte auch reinschreiben "Unter Ausschluß jeglicher blabla", nur kauft dann niemand mehr. So hört sich das doch viel solider an, oder nicht? Letztendlich aber wertlos.
Aber wie gesagt - immer davon ausgehend, das der Händler der Verkäufer ist.....
Mir fällt gerad noch auf das schon Ungereimtheiten losgehen - erst geht die Batterie nach 2 Tagen kaputt- dann waren es plötzlich 12 Stunden nach Auslieferung. Und in wie fern "kaputt"? Nur leer...??Warum?
Zitat:
Zitat von Mallorca745i
Der Verkäufer wär ein Firmeninhaber aus Luxemburg
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Wie jetzt - steht der als Verkäufer im Kaufvertrag oder das Autohaus?
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Geändert von Chevyman (24.08.2014 um 00:36 Uhr).
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24.08.2014, 00:59
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#29
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Diplomatenfahrzeug-Fahrer
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Rhein-Erft-Kreis(BM), Istanbul(TR) und bald Basel(CH)
Fahrzeug: BMW 750Li E66, Ford Puma ST-Line X, BMW 118i E87, Opel Astra H, Chevrolet Spark
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Zitat:
Zitat von Mallorca745i
Egal, ob ein Fahrzeug 7000 oder 30.000 Euro gekostet hat. Gewährleistung ist Gewährleistung.
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Genau so ist es. Gewährleistung ist Gewährleistung. Kann doch der TE nix dafür, dass der BMW Händler so doof war und so ein Auto an einen Privatmann/-frau weiterverkauft, wo man als gewerblicher Händler keine Gewährleistung ausschließen kann. Dann war er auch noch so klug und hat mit dem Reparaturversuch selber bewiesen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorlag...
Entweder hätte der Händler an Export weiterverkaufen müssen oder an einen gewerblichen Nutzer oder aber auch "im Kundenauftrag" (ich hoffe doch, dass der Vorbesitzer aus Luxemburg nicht im Vertrag erwähnt wird?). Da hier ein Händler an Privat verkauft, muss er die Gewährleistung geben unabhängig davon ob die Kiste jetzt 12 Jahre alt ist oder 25 Jahre... Alternativ hätte der Händler vielleicht eine Garantie mitgeben können um sich abzusichern aber das soll nicht mehr das Problem des TE sein...
Frage an den TE: Wer ist im Kaufvertrag als Verkäufer eingetragen? Der BMW Händler oder die Firma aus Luxemburg?
und nochmal liebe Leute der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, was hier manche immer noch verwechseln:
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei Neuwaren 2 Jahre, bei Gebrauchten kann diese auf 1 Jahr heruntergesetzt werden. Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Kann er das nicht (was quasi unmöglich ist), muss er die Kosten dafür tragen. Nach den 6 Monaten muss dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.
Garantie ist nicht gesetzl. vorgeschrieben, kann aber separat vertraglich vereinbart werden. Die Schäden werden unabhängig davon ob sie bei kauf da waren oder nicht nach den Vertragsvereinbarungen übernommen (z.B. bis zu 50% bei einem Kilometerstand von 120000). Eine Gewährleistung besteht aber nebenbei trotzdem und kann nicht ausgeschlossen werden.
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24.08.2014, 01:08
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#30
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von presswurst
Der TE redet aber von Gewährleistung, nicht von Garantie!
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Also nochmal, Mafia 1988 hat mir die Erklärung abgenommen:
Zitat:
Zitat von Mafia 1988
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei Neuwaren 2 Jahre, bei Gebrauchten kann diese auf 1 Jahr heruntergesetzt werden. Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Kann er das nicht (was quasi unmöglich ist), muss er die Kosten dafür tragen. Nach den 6 Monaten muss dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.
Garantie ist nicht gesetzl. vorgeschrieben, kann aber separat vertraglich vereinbart werden. Die Schäden werden unabhängig davon ob sie bei kauf da waren oder nicht nach den Vertragsvereinbarungen übernommen (z.B. bis zu 50% bei einem Kilometerstand von 120000). Eine Gewährleistung besteht aber nebenbei trotzdem und kann nicht ausgeschlossen werden.
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Das mit den 6 Monaten und der Beweislastumkehr bezieht sich auf die Gewährleistung! Und diese MUSS ein gewerblicher Verkäufer einer Privatperson zwingend einräumen.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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