


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Essen Motor Show 2006
|
IAA 2021 |
 |
|
|
IAA Live: Fotos |
|
BMW Neuheiten |
|
BMW Motorrad |
|
MINI Neuheiten |
|
BMW Welt/Museum |
|
IAA Rückblick |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
23.10.2012, 09:58
|
#1
|
Mitglied
Registriert seit: 26.11.2006
Ort:
Fahrzeug: LandRover
|
Stimmt. Das BGH-Urteil ist in der 70.A. nicht berücksichtigt. In der 71.A ist die Kommentierung ergänzt. Allerdings eingeschränkt durch den Zusatz, dass "im Zweifel auch ein branchenfremdes Nebengeschäft unter §474 BGB fällt".
@RS744
Hast du das Urteil gelesen? War es nicht so, dass der Verkäufer die gesetzliche Vermutung des §344 I HGB im Verfahren nicht widerlegt hatte, weshalb das Gericht im Zweifel davon ausging, dass es kein branchenfremdes Nebengeschäft war? Ich weiß es nicht mit Sicherheit. Schaue aber nachher mal ins Juris.
Grüße
Geändert von CCH (23.10.2012 um 10:12 Uhr).
Grund: Ergänzung
|
|
|
23.10.2012, 10:48
|
#2
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Zitat:
Zitat von CCH
@RS744
Hast du das Urteil gelesen?
|
Ja.
Erstmal beruft sich der BGH darin auf das Handelsrecht, daß "alles" zum Handelsgewerbe gehöre - bei einer GmbH. Nun könnte man meinen, beim Freiberufler sei das Urteil nicht einschlägig. Die zitierte Passage [20] zeigt m.E. aber, daß man da beim BGH vorsichtig sein sollte. Klarheit wird wohl nur der nächste BGH-Fall bringen, wenn es denn nicht um eine Handelsgesellschaft als PKW-Verkäufer geht.
P.S. das Urteil ist überall, nicht nur bei juris, nachlesbar.
__________________
Sapienti sat.
|
|
|
23.10.2012, 11:32
|
#3
|
Mitglied
Registriert seit: 26.11.2006
Ort:
Fahrzeug: LandRover
|
Zitat:
Zitat von RS744
Ja.
... Klarheit wird wohl nur der nächste BGH-Fall bringen, wenn es denn nicht um eine Handelsgesellschaft als PKW-Verkäufer geht...
|
Der wird irgendwann kommen.
Allerdings stützt sich die Begründung des BGH doch sehr auf die Vermutung des §344 HGB, was auch für das Urteil zum Verbraucherdarlehensvertrag gilt. Die Vermutung läßt sich i.d.R. nicht direkt auf Freiberufler übertragen.
Bleibt jedenfalls spannend.
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|