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06.07.2012, 07:18
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#1
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Mich wundert es immer wieder, dass a) Buchhaltungsabteilungen dermaßen unfähig sind und vor allem auch die Rechtsgrundlage bzgl. Rechnungsinhalt und auch Fristen und Reihenfolgen im Mahnungsweg nicht ansatzweise beherrschen; b) das juristische Kollegen ohne Sachverhaltsprüfung Schreiben raushauen die keinerlei Rechtsgrundlage haben.
Berichte wie es weiter geht!
Grüße Philipp
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06.07.2012, 07:29
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich bin mit einem Jahr Verspätung betreffs einer Summe in Verzug gesetzt worden, deren Entstehungsweise mir nach wie vor unbekannt ist.
Ich kann ganz genau sagen, was ich mache:
Mein Schreiben an den Inkassomenschen absetzen, und wenn da noch was kommt, nehme ich Bearbeitungskosten und reiche es dann direkt an meinen Anwalt weiter.
Ich habe besseres zu tun, als einem unfähigen Autohaus die Buchhaltung zu machen.
Zumindest nicht für gratis.
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06.07.2012, 07:30
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von The Stig
Irgendwas wurde gutgeschrieben, aber ich kann nicht nachvollziehen, was.
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Ok - wenn man auf die Prüffähigkeit der Rechnung abstellt, dann ist das ne andere Sache. Dann hätte ich aber gar nicht bezahlt und nach Erhalt der Gutschrift dem Autohaus mitgeteilt, dass Dir nach wie vor keine prüffähige Rechnung vorliegt und Du so lange nicht bezahlst bis Dir eine solche vorliegt.
Zitat:
Zitat von JPM
Mich wundert es immer wieder, dass a) Buchhaltungsabteilungen dermaßen unfähig sind und vor allem auch die Rechtsgrundlage bzgl. Rechnungsinhalt und auch Fristen und Reihenfolgen im Mahnungsweg nicht ansatzweise beherrschen; b) das juristische Kollegen ohne Sachverhaltsprüfung Schreiben raushauen die keinerlei Rechtsgrundlage haben.
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Ach komm.. wenn Dir ein Mandant 2 Rechnungen übergibt deren Fälligkeit in der Vergangenheit liegt und Dir sagt dass die noch nicht bezahlt wurden und Du da bitte tätig werden sollst... was machst Du dann ? Da zückst den Vollmachtszettel und legst los
Zitat:
Zitat von warp735
Versteh ich auch nicht... Hatte vor kurzem (auch BMW) genau den gleichen Fall. Hab halt die Gutschrift abgezogen und gut ist 
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Na, wie sich das jetzt darstellt weiss er noch immer nicht im Detail wofür genau er die 338 Euronen bezahlt hat... wenn dies nicht prüfbar anhand der Rechnung + Gutschrift ist frage ich mich allerdings warum er überhaupt etwas bezahlt hat.
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06.07.2012, 08:28
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#4
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Ach komm.. wenn Dir ein Mandant 2 Rechnungen übergibt deren Fälligkeit in der Vergangenheit liegt und Dir sagt dass die noch nicht bezahlt wurden und Du da bitte tätig werden sollst... was machst Du dann ? Da zückst den Vollmachtszettel und legst los 
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Sicherlich macht das ein Großteil so, aber grundsätzlich erst den Sachverhalt prüfen und den Gang Rechnung - Erinnerung - Mahnung, Fristen mit denen der Schuldner in Verzug geraten ist, etc.
Die Rechnung dient lediglich zur Fristbestimmung für die folgenden Ansprüche des Verzugs - die hier bei Axel eingetreten sein sollen/ sind.
Da die Forderung angepasst wurde/ geändert wurde - hätte das BMW AH hier aber auch eine neue Rechnung ausstellen müssen mit dem Vermerkt der Gutschrift etc.
Weiterhin ist die letzte Frist mit Inkasso-Drohung von 3 Tagen viel zu kurz, da eine Bankanweisung schon min. 2-3 Tage braucht je nach Bank.
Ich persönlich hätte die ca. 370Euro einfach überwiesen mit Angabe der Kundennummer und fertig; glaube aber, dass die Sache nun im Sande verläuft.
Im Grunde muss man heutzutage aber immer damit rechnen an erster Stelle egal wo über den Tisch gezogen zu werden. Ein Opa mit einem 750i hätte ohne groß nachzudenken überwiesen und das AH wäre mit der erhöhten Rechnung und dem erstatteten Garantiebetrag durch die Garantieversicherung doppelt befriedigt worden.
Grüße Philipp
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06.07.2012, 08:36
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#5
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von JPM
Ich persönlich hätte die ca. 370Euro einfach überwiesen mit Angabe der Kundennummer und fertig;
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Habe ich ja auch gemacht.
Blöderweise habe ich vergessen, die Zahlung als "unter Vorbehalt" zu kennzeichnen.
Es geht mir aber auch nicht darum, dass das Autohaus sein Geld nicht bekommen soll, ich habe ja seitdem von denen auch schon neuere Rechnungen bekommen, die alle innerhalb von 3 Tagen von mir überwiesen wurden (OK, 2 mussten erst auch geklärt werden, aber da gings um kleine Beträge und es war schnell klar, wofür genau das war).
Grotesk finde ich eben die Berechnung der Forderung, eine Gutschrift wird noch obendrauf gepackt...wie doof kann man sein?
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