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			11.10.2011, 20:13
			
			
		 | 
		
			 
			#61
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Na, spätestens jetzt kannst du dich aber nicht mehr ehrlich auf eine eventuelle Gutgläubigkeit berufen.... 
 
Gruß, 
Kai 
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2011, 20:19
			
			
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			#62
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 10.10.2011 
				
Ort: Frankfurt 
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Na, spätestens jetzt kannst du dich aber nicht mehr ehrlich auf eine eventuelle Gutgläubigkeit berufen.... 
 
Gruß, 
Kai 
			
		 | 
	 
	 
 Na dann hoffe ich mal, dass nicht ausgerechnet du mich morgen anhältst   
		
		
		
		
		
		
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		11.10.2011, 20:20 
	 | 
 
	| 
		
		Claus
	 | 
 
	
		
			Dieser Beitrag wurde von  knuffel gelöscht.
			Grund:  OT
		 
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			11.10.2011, 20:23
			
			
		 | 
		
			 
			#63
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mr. Diesel 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 22.12.2002 
				
Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Im Schein steht doch garkein Datum. Wer will denn nachvollziehen wann und von wem das eingetragen wurde    
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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		11.10.2011, 20:24 
	 | 
 
	| 
		
		REDRUM
	 | 
 
	
		
			Dieser Beitrag wurde von  knuffel gelöscht.
			Grund:  OT
		 
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			11.10.2011, 20:26
			
			
		 | 
		
			 
			#64
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 10.10.2011 
				
Ort: Frankfurt 
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  warp735
					 
				 
				Im Schein steht doch garkein Datum. Wer will denn nachvollziehen wann und von wem das eingetragen wurde    
			
		 | 
	 
	 
 Oh doch, da steht genasu wann es eingetragen wurde und noch eine Nummer. (Vom Gutachten oder was auch immer)    
		
		
		
		
		
		
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		11.10.2011, 20:31 
	 | 
 
	| 
		
		Todi.
	 | 
 
	
		
			Dieser Beitrag wurde von  knuffel gelöscht.
			Grund:  OT
		 
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		11.10.2011, 20:37 
	 | 
 
	| 
		
		REDRUM
	 | 
 
	
		
			Dieser Beitrag wurde von  knuffel gelöscht.
			Grund:  OT
		 
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			11.10.2011, 20:42
			
			
		 | 
		
			 
			#65
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 12.10.2002 
				
Ort: Hammersbach 
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Na, spätestens jetzt kannst du dich aber nicht mehr ehrlich auf eine eventuelle Gutgläubigkeit berufen.... 
			
		 | 
	 
	 
 Seh ich nicht so. Nur weil ein paar Leute hier im Forum was anderes meinen heisst das noch lange nicht dass diese Recht haben. Und man ist auch nicht verpflichtet jedem Mist (womit ich nicht behaupte dass das hier welcher ist) dem einen irgendwer erzählt nachzujagen.
 
Wo steht denn genau wie dunkel die Scheiben eines Pkw sein dürfen damit dieser der StvZo entspricht - gibt es da überhaupt genaue Vorgaben ?
 
Wäre doch mal nett wenn dazu jemand einen Link zu entsprechenden Vorschriften posten würde. Das würde doch tatsächlich dann vielleicht mal Licht ins Dunkel bringen    
		
		
		
		
		
		
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		11.10.2011, 20:43 
	 | 
 
	| 
		
		Claus
	 | 
 
	
		
			Dieser Beitrag wurde von  knuffel gelöscht.
			Grund:  OT
		 
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			11.10.2011, 20:48
			
			
		 | 
		
			 
			#66
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 State of Independence 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Andimp3
					 
				 
				Wo steht denn genau wie dunkel die Scheiben eines Pkw sein dürfen damit dieser der StvZo entspricht - gibt es da überhaupt genaue Vorgaben ? 
Wäre doch mal nett wenn dazu jemand einen Link zu entsprechenden Vorschriften posten würde. Das würde doch tatsächlich dann vielleicht mal Licht ins Dunkel bringen    
			
		 | 
	 
	 
 Och Andreas, jetzt mach Dich nicht lächerlich. Es ist  allgemein bekannt, dass dunkle Folien auf der Front- sowie den vorderen Seitenscheiben  verboten sind. Im Prinzip ist da der Spielraum schon mit der werksseitigen Tönung komplett ausgereizt!
 
Ja, es gibt  exakte Vorgaben bezüglich des erlaubten Tönungsgrads. Da wir solche Threads schon öfter hatten und jedesmal auch die Besitzer ziemlich resistent und renitent waren (q.e.d.), wurden denen mehr als einmal die erlaubten Tönungen mit entsprechenden Links etc. vor Augen geführt. Es ist nicht meine Aufgabe, Dir jetzt diesen Aufwand abzunehmen, such mal schön selber - Google ist Dein Freund.   
PS: Peter oder Kai wissen sicherlich genau, wo das entsprechende zu finden ist. Aber ich tippe mal auf 25% für die Frontscheibe und 30% für die vorderen Seitenscheiben.  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				"Wer sich allzu  grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
  
			 
		
		
		
		
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		11.10.2011, 21:03 
	 | 
 
	| 
		
		haasep
	 | 
 
	
		
			Dieser Beitrag wurde von  knuffel gelöscht.
			Grund:  OT
		 
	 | 
 
 
	 
	
		 
	 
 
	
	
		
	
	
	
		
			
			 
			11.10.2011, 21:07
			
			
		 | 
		
			 
			#67
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 State of Independence 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
				      
			 
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		Das meint der TÜV dazu: 
 
Sehr geehrter Herr ..... ,  
 
zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten: 
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).  
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!) 
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen! 
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind. 
Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.  
 
Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Christian Danner  
 
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH  
VFZ, München  
Produktbereich Fahrzeuge 
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von Claus (11.10.2011 um 23:22 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			11.10.2011, 21:28
			
			
		 | 
		
			 
			#68
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  REDRUM
					 
				 
				@John McClane, 
 
wenn du magst, schicke mir deine Emailadresse per U2U, dann schicke ich dir gerne meinen KFZ-Schein. Wenn du dich damit auskennst, wirst du sicher was dazu sagen können. 
			
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 Du hast ne U2U.  
		
		
		
		
		
		
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			11.10.2011, 21:33
			
			
		 | 
		
			 
			#69
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Andimp3
					 
				 
				Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat. 
			
		 | 
	 
	 
 Vgl. hierzu Ha VRS 74 218, Stu NZV 91 68, Dü VM 93 23 sowie BGH VRS 8 211 und KG VRS 101 291. Tenor: Der Fahrzeugführer hat sich vor ANtritt der Fahrt über den vorschriftsmäßigen Zustand sowie der Verkehrssicherheit des Kfz zu überzeugen, sofern dies im Rahmen seiner Möglichkeiten lag und ihm dies zuzumuten war.
 
	Zitat: 
	
	
		| 
			
				Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.
			
		 | 
	 
	 
 Nemo censetur ignorare legem. Urteile reiche ich nach, sobald ich die Az. gefunden habe. Kannst Du aber auch selbst finden   .  
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von John McClane (11.10.2011 um 21:41 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			11.10.2011, 21:38
			
			
		 | 
		
			 
			#70
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Andimp3
					 
				 
				Seh ich nicht so. Nur weil ein paar Leute hier im Forum was anderes meinen heisst das noch lange nicht dass diese Recht haben. Und man ist auch nicht verpflichtet jedem Mist (womit ich nicht behaupte dass das hier welcher ist) dem einen irgendwer erzählt nachzujagen. 
Wo steht denn genau wie dunkel die Scheiben eines Pkw sein dürfen damit dieser der StvZo entspricht - gibt es da überhaupt genaue Vorgaben ?
 
Wäre doch mal nett wenn dazu jemand einen Link zu entsprechenden Vorschriften posten würde. Das würde doch tatsächlich dann vielleicht mal Licht ins Dunkel bringen    
			
		 | 
	 
	 
 Ich kann, leider liest Du meine Postings selten. 
Die §§ 22a, 30, 31 StVZO sind einschlägig. Hinzu kommen die Fahrzeugteileverordnung und die Tatsache, dass die AGB der Folien ausdrücklich nicht für die Scheiben zulässig sind, die für den 180°-Sichtbereich des Fahrzeugführers von Bedeutung sind.  
Habe ich schon x-Mal geschrieben, daher spare ich mir das jetzt hier.  
		
		
		
		
		
		
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