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		|  22.07.2010, 14:38 | #1 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.07.2004 
				
Ort: Ingolstadt 
Fahrzeug: E65-750i (03.07)
				
				
				
				
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				 Gerade jemand da? Zum Thema EuroPlus! 
 Es geht um EuroPlus
 - Der BMW-Händler, bei dem ich das Fahrzeug kaufe, ist über 300 km weit weg
 
 - Dieser BMW-Händler hat Anspruch darauf, den Garantiefall abzuwickeln.
 
 - Bedeutet dies, dass ich das Fahrzeug 300 km weit weg zur Reparatur bringen muß?
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		|  22.07.2010, 14:42 | #2 |  
	| Mr. Diesel 
				 
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Ort: Südbaden 
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
				
				
				
				
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 Bei Gewährleistung auf jedenfall. Ging mir auch mal so (E38). Musste paarmal 200km zur Nachbesserung fahren.Bei Garantie kommts auf die Garantiebedienungen an. Mit €+ kannst normal zu jedem BMW Händler gehen.
 Aber wie gesagt, im 1. halben Jahr ist ja alles Gewährleistung.
 
 
 Gruß Benni
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		|  22.07.2010, 14:53 | #3 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Es geht um die Europlus Garantie.
 In den Bedingungen steht, dass der verkaufende Händler das erste Recht hat, den Garantiefall zu bearbeiten.
 
 Das ist natürlich blöd, wenn man mehr Zeit und Sprit verbraucht, als die Sache wert ist, wenn man 600 km fahren muß. Einmal Hinbringen 600 km und zum Abholen 600 km.
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		|  22.07.2010, 15:12 | #4 |  
	| GA 
				 
				Registriert seit: 01.12.2004 
				
Ort: Köln/Bonn 
Fahrzeug: Audi S5 V8 Coupé
				
				
				
				
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 Du kannst zu jedem BMW-Händler fahren und den Schaden regulieren lassen.Da bin ich mir sicher.
 
 Auszug aus der BMW-Webseite:
 
 „Hilfe bei jedem BMW Vertragshändler und jeder BMW Niederlassung.
 
 Schadensprüfung im Garantiefall kann bei jedem BMW Vertragshändler bzw. BMW Niederlassung durchgeführt werden. Im Ausland wenden Sie sich bitte an den BMW Vertragshändler bzw. BMW Niederlassung vor Ort oder direkt an die EUROPlus Servicestelle. Bitte melden Sie Ihren Garantiefall immer vor Beginn der Reparatur. Ihr BMW Vertragshändler bzw. BMW Niederlassung hilft Ihnen gerne weiter.“
 
 Gruß
 Gerd
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		|  22.07.2010, 15:24 | #5 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Ja, die Schadensprüfung.
 In den Garantiebedingungen heißt es aber:
 
 "Grundsätzlich sind im Garantiefall alle Reparaturarbeiten ausschließlich bei dem Garantiegeber durchführen zu lassen"
 
 Also beim Verkäufer, der 300 km weit weg ist.
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		|  22.07.2010, 15:40 | #6 |  
	| Mr. Diesel 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Fiebes  Schadensprüfung im Garantiefall... |  Nur die Prüfung... Wenn der ausliefernde Händler drauf besteht, musst  den Wagen zu Ihm bringen. |  
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		|  22.07.2010, 15:46 | #7 |  
	| GA 
				 
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Fahrzeug: Audi S5 V8 Coupé
				
				
				
				
				      | 
 Da ich nun selbst vor drei Wochen ein Auto mit EUROPlus-Garantie gekauft habe, hier meine Informationen, die ich dem Garantieheftchen, das Dir auch vorliegen sollte, entnehme:
 Seite 3:
 
 „2. Reparaturdurchführungen durch andere Händler oder BMW Niederlassungen
 
 Für den Fall, dass Sie Reparatur nicht bei dem Garantiegeber durchführen lassen können, melden Sie dies noch vor Reparaturbeginn bitte telefonisch, per  Fax oder E-Mail bei der EUROPlus-Servicestelle.“
 
 Also => benachrichtige die EUROPlus-Servicestelle und fahre zu dem BMW-Händler Deiner Wahl.
 
 Gruß
 Gerd
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		|  22.07.2010, 15:54 | #8 |  
	| Mr. Diesel 
				 
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 Auch falsch... Hatte ich auch schon. Es gibt ja Situationen (in meinem Fall war der Kühler defekt) da kann man nicht zum Händler weil der Wagen nicht fahrbereit ist. 
Ansonsten musste ich immer zum ausliefernden Händler   |  
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		|  22.07.2010, 16:13 | #9 |  
	| GA 
				 
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 Also, ich habe mein Auto in Hamburg gekauft und werde mit Sicherheit nicht bei jeder Schadensregulierung 450 km hin und 450 km zurück fahren. Bei Vertragsabschluss wurde mir die EUROPlus-Garantie empfohlen, weil die Schadensregulierung über jede BMW-Vertragswerkstatt möglich ist. So verstehe ich auch die Garantiebedingungen.
 
 Im Übrigen sollte ein Anruf bei der EUROPlus-Servicestelle genügen, um hier Klarheit zu schaffen.
 
 Gruß
 Gerd
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		|  23.07.2010, 07:41 | #10 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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 Ich hab inzwischen bei Europlus angerufen: 
 Wenn der Händler, bei dem man gekauft hat, das verlangt, dann muß das Auto zum dem Händler. Also 300 km fahren :-(
 
 Wenn das Auto nicht fahrbereit ist, dann ist es etwas anderes.
 
 Ganz schön blöd.
 
 Soweit die Theorie. Aber wie ist es in der Praxis?
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