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Alt 04.01.2005, 21:50   #1
mathiasS
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
Standard LKW- Maut und Mautbefreiung

Hallo Leute, wer hat Ahnung von der neuen LKW-Maut in Deutschland ? Ich hätte da mal ne Frage :
Jetzt ist Sie da , die LKW-Maut auf deutschen Autobahnen , und es funktioniert sogar , bisher . Dienstlich muss ich mich jetzt auch mit diesem Thema beschäftigen, Dabei fiel mir folgendes auf :
Es besteht die Möglichkeit sich von der Maut befreien zu lassen.

siehe auch hier : Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.toll-collect.de/pdf/de/fo...228C39981D7EE4

Dann Registrierung und dann Mautbefreiung


Also Punkt 1 bis 7 sind ja klar. Polizei, Bund, Winterdienst , Feuerwehr, Notdienste usw. aber jetzt meine Frage zu Punkt 8 , welche nicht gütertransportierenden LKW über 12 t sind ausgenommen.
Wie sieht es mit Ladekranen, Saugwagen, Spezialaufbauten mit Bohrgestänge usw. aus ? Wer hat da Kenntnisse ? Lohn sich ein diesbezüglicher Antrag ? Und wo ist die Grenze ? Also ein Saugwagen zB. transportiert die abgesaugte Gülle , ein Ladekran kann je nach Bauart zum Lastenheben allein und /oder
Lastenheben und abtransportieren ausgelegt sein , oder einen Anhänger mitführen .

Also wo ist die Grenze, wie weit kann man Mautbefreiung beantragen ohne gleich Betrug unterstellt zu bekommen? Vielen Dank im vorraus .

MathiasS
mathiasS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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