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Alt 03.01.2019, 12:42   #1
MasterXX123
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von MasterXX123
 
Registriert seit: 11.11.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 745i MFL 12/2003
Standard Wildunfall - Weiteres Vorgehen?

Hallo zusammen,

ich hatte zu Sylvester einen Wildunfall (Wildschwein). Zum Glück ist uns nichts passiert. Das ganze ist im Ausland (Polen) passiert und der Wagen steht jetzt dort bei der BMW-Niederlassung.

Fotos habe ich bei Google hochgeladen:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://photos.app.goo.gl/WwunuRDYnUB3VqxS6

Zu den Fakten:
Habe eine Teilkasko und der Schaden wird übernommen (deutsche Versicherung). Der Gutachter bei der Versicherung hat ausschließlich auf Grundlage von Fotos entschieden, dass es sich um einen Totalschaden handelt.
Laut erster Einschätzung von BMW handelt es sich "nur" um kosmetische Schäden (Stoßstande, Motorhabe, Kotflügel, Scheinwerfer). Fahrwerk und ähnliche kritische Teile haben nichts abbekommen. Eine genaue Analyse der Schäden, samt Dokumentation und Kostenaufstellung habe ich für mich selbst bei BMW in Auftrag gegeben.

Die Neupreise für die Teile sind natürlich nicht günstig, so dass die Schadenssumme in Richtung Totalschaden steigen könnte.

Da mein Wagen top-gepflegt ist steht für mich fest, dass ich den Wagen wieder herrichte.

Ich sehe zwei Optionen:
1. Je nach kalkulierter Schadenshöhe seitens BMW in Polen könnte eine Reparatur auf Kosten der Versicherung vielleicht doch in Betracht kommen (wenn Schaden unter 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt)
2. Ich lasse mir den Totalschaden auszahlen und beauftrage eine freie Werkstatt meines Vertrauens mit der Reparatur (Kotflügel, Stoßstange und Motorhaube könnte man dann gebraucht in der Bucht kaufen)

Falls ihr Tipps oder Hinweise für mich in Bezug auf das Vorgehen habt, freue ich mich natürlich darüber.
Eine konkrete Frage habe ich schon mal: Kann die Versicherung (Haftpflicht+Teilkasko) nach Auszahlung eines Totalschadens und fachgerechter Eigenreparatur einfach weiterlaufen? Muss ich nachweisen, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde? Wenn ja, wie?

Viele Grüße,
MasterX
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