Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine ganz grundsätzliche Frage: Wenn der Wagen in die Werkstatt muss weil er mehr ein "Stehzeug" als ein Fahrzeug ist, wie wird das bei Euch mit den Ersatzwagen gehandhabt?
Ich war eigentlich immer der Meinung, das bei Garantieleistungen in Verbindung mit Leasing ein gleichwertiger Ersatzwagen zur Verfügung stehen sollte....
Meiner ist momentan mehr "Stehzeug" als Fahrzeug und ich bzw. meine Frau, die den Wagen in die Werkstatt bringt, bekommt einen 3 oder 3-compact.

Daraufhin habe ich heute mal in München angerufen und da wurde mir glasklar versichert, dass es überhaupt keinen Rechtsanspruch auf einen Ersatzwagen im Repararturfall gibt (auch wenn BMW den Schaden zu verantworten hat). Alles was darüber hinaus geht, passiert auf dem Wege der Kulanz.
Also wie läuft das bei Euch....