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Ähem....Peter, der link funzt wieder nicht, aber wenn das Teil so aussieht, wie ich es mir vorstelle, dann lösche den link schnell wieder, wegen grober Bimmerverstümmelung...........
Ähem....Peter, der link funzt wieder nicht, aber wenn das Teil so aussieht, wie ich es mir vorstelle, dann lösche den link schnell wieder, wegen grober Bimmerverstümmelung...........
hallo hebby
bei mir funktioniert der link.
ich hatte es auch nur eingestellt,weil vor einiger zeit einige ganz wild auf
so ein teil war.
es sieht so aus,wie auf reinhards avatar bild, er hatte diese blende ja auch
unter seinem kennzeichen.
Normalerweise kann der Anbieter, falls er die Heckblende vorzeitig anderweitig verkauft, die Auktion abbrechen und als Begründung angeben, der Artikel stünde nicht mehr zum Verkauf oder der Artikel sei beschädigt worden, etc.
Wenn er die Auktion normal auslaufen lässt, hat er ein Problem.
__________________ Was habt ihr denn immer mit euren Sternen und Ringen? - der Mensch braucht 2 Nieren zum Leben!
Nicht unbedingt! Warum? Es kann doch gut sein, dass der Verkäufer mehr als eine Blende verkaufen kann, weil er einfach mehr als eine besitzt.
Ansonsten stimmt es, man kann auch eine bebotene Auktion vorzeitig beenden und bei Bedarf auch alle Bieter rausschmeißen. Man sollte aber zum Schutz gegen gewiefte Abzocker tunlichst darauf achten, die Option "Artikel wurde zerstört und kann deshalb nicht mehr verkauft werden" als Begründung anzugeben! Es gab schon Rechtsanwälte (vom Schlage der Abmahner), die dagegen geklagt haben und sogar Recht bekamen. Wird der Artikel allerdings "zerstört", dürfte die Beweisführung für solche Typen so ziemlich unmöglich sein.