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15.03.2005, 09:30
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Parkschaden / Delle
Guten Morgen zusammen
Wie ist das, wenn in Deutschland jemand beim Türöffnen ein fremdes Fahrzeug beschädigt. Ist derjenige über die Fahrzeughaftpflichversicherung versichert, oder müsste der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung haben? Falls er den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte/kann.
Konkret, hat mir gestern jemand im Parkhaus eines Einkaufszenters beim Türe öffnen, eine Delle in meinen Kotflügel gemacht. Wie halt eine Türkannte eine Delle in einen Kotflügel macht, sieht unschön aus.
Es war zwar dessen ca. drei Jahre altes Kind das den Schaden verursacht hat, aber dennoch haften die Eltern. Dieser wollte gleich die Polizei, weil er keine Delle sehen würde. Die Polizei kam, sah die Delle eindeutig und wollte, dass wir die Adressen etc. austauschen. Werde heute eine Offerte machen lassen und dem Schädiger zukommen lassen. Naja, einsichtig war der Typ nicht, behauptete sogar ich hätte was gegen Ausländer, da ich ja Schweizer sei etc. Wers glaubt... bin ja selber mit einer deutschen Frau verheiratet. Nun gut, einsichtig ist er nicht und einfach so wird er die Offerte kaum anstandslos akzeptieren.
Wie würdet ihr vorgehehen? Die Offerte an ihn und seine Versicherung schicken? Die Versicherung wollte er nicht bekanntgeben, sollte aber über das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle oder Polizei herauszufinden sein, oder?
Grüsse
Daniel
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15.03.2005, 10:30
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.05.2004
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: z.Z. ohne 7er
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Hallo Daniel,
da der Schaden nicht durch das Kfz des Schädigers verursacht worden ist glaube ich eher nicht, dass dessen Kfz-Haftpflicht für den Schaden aufzukommen hat, sondern dessen private Haftpflichtversicherung, sofern er denn eine hat. Deren Adresse wirst Du aber kaum über das Kennzeichen erfahren. Sofern Du Mitglied in einem Automobilclub bist würde ich erstmal versuchen dort eine verbindliche Rechtsauskunft zu bekommen, ansonsten wirst Du wohl einen Anwalt Deiner Wahl konsultieren müssen, der den Schädiger sodann auffordert seine private Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. So würde ich zumindest hier in Deutschand vorgehen, das Schweizer Recht kenne ich nicht. Auf jeden Fall viel Erfolg.
Grüsse in die Schweiz
Rainer
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15.03.2005, 10:44
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hallo Rainer
Naja, da der Schaden ja in Deutschland passiert ist, wird wohl deutsches Recht zur Anwendung kommen. Habe mal zwei Offerten erhalten. Der eine würde die Delle rausdrücken, der andere füllern und komplett lackieren, was dann 5 Mal mehr kosten würde, obschon es ja eher hobbymässige Arbeit wäre. Ich bin kein Freund von füllern. Ein Flickwerk muss nicht sein. Mir hat schon mal jemand mit seiner Türe meine eingedrückt, was über dessen Fahrzeughaftpflichversicherung gedeckt war. Aber eben, in Deutschland sieht das nicht immer gleich aus wie in der Schweiz.
Grüsse
Daniel
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15.03.2005, 10:50
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Hallo,
mir hat auch mal die Tochter eines neben mir parkenden Fahrers die Wagentür gegen meinen BMW geknallt => Delle.
Das hat seine Fahrzeughaftpflichtversicherung bezahlt.
Viele Grüße
Klaus
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15.03.2005, 11:14
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.05.2004
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: z.Z. ohne 7er
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Hallo Daniel,
sorry, ich habe noch mal genau gelesen. Wenn der Schaden durch das Öffnen der Tür des "gegnerischen" Fahrzeugs entstanden ist, würde ich die Sache genauso sehen wie mein Vorredner Klaus, einer Regulierung durch die Kfz-Haftpflicht sollte nichts im Wege stehen, einen Anwalt wirst Du eventuell jedoch trotzdem bemühen müssen. Für dessen Inanspruchnahme hat allerdings nach meiner Rechtsauffassung ebenfalls der Verursacher aufzukommen, da er diese Inanspruchnahme ja durch sein Verhalten verursacht hat/verursachen wird.
Was nun die Art der Reparatur betrifft bin ich Deiner Meinung, würde das aber vielleicht mit der Versicherung abstimmen, einen Kotflügel lackieren kosten bei mir in der Region in einem allerdings wirklich sehr guten Fachbetrieb immerhin die Kleinigkeit von € 1.000,-.
Nochmals Grüsse
Rainer
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15.03.2005, 12:45
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#6
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U2U Geheimhalter
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
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Hallo,
Schaden zahlt KFZ Haftpflicht.
Was aber, wenn ein Geschädigter die gegnerische Versicherung erreichen will und diese gar nicht kennt. Hier hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Über die Nummer 0180/25026 oder die mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800/6683663) wird die Versicherung des Gegners identifiziert und auf Wunsch gleich der direkte Kontakt hergestellt. Dieser Service ist täglich rund um die Uhr erreichbar.
www.zentralruf.de
__________________
Gandalf
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15.03.2005, 17:26
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Vielen Dank Hubertus
Habe eben Online eine Anfrage losgeschickt. In der Schweiz habe ich im Schadenfall das direkte Forderungsrecht. In Deutschland auch? Wenn in der Schweiz ein Schaden durch ein Fahrzeug in Betrieb entsteht, muss die Fahrzeughaftpflichtversicherung zahlen, ist das Fahrzeug nicht in Betrieb, die Privathaftpflichtversicherung, falls vorhanden.
Gehe morgen noch zum befreundeten Händler mit den schönen roten Autos....  der kann mir sicher jemanden empfehlen, der gut ist. Ok, billig wirds da wohl kaum, aber Qualität ist wichtig. Egal wer am Ende bezahlen muss.
Vielen Dank für eure Meinungen.
Gruss
Daniel
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15.03.2005, 19:12
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Habe soeben die Versicherungsauskunft erhalten. So werde ich morgen gleich da anrufen. Hätte nicht gedacht, dass das so unbürokratisch verläuft.
Grüsse
Daniel
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15.03.2005, 19:52
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#9
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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dhaertenstein
weißt du was ich nicht ganz verstehe?
wenn die Polizei schon kommt, (bei Bagatellschäden kann sie sich auch weigern)
wieso kann der typ die Herausgabe der Vers. verweigern?
gruss jürgen
laß die beule rausdrücken. es geht nichts über orig.-lack.
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15.03.2005, 20:15
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Tja, wenn ich das wüsste. Die beiden Beamten meinten, sie würden erstmal nichts aufnehmen und wir sollten die Adressen austauschen, inkl. Kennzeichen und Versicherung. Habe das auch getan, der eine Bamte hat dann meine Ausweise in seinen Wagen mitgenommen und überprüfen lassen. Die des Schädigers nicht. Dieser wollte die Versicherung nicht angeben, da er zuerst die Offerte sehen wolle inkl. Fotos. Die Polizei konnte anscheinend nichts machen. Weshalb auch immer. Hab ja nun die Versicherungsgesellschaft und werde da auch anrufen. Sicher wird die Delle rausgedrückt und nötigenfalls der Kotflügel lackiert. Sind ja immerhin 3K. Die Schramme kann man ja eventuell polieren. Mit lackieren wirds sicher am saubersten aussehen.
Gruss
Daniel
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