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14.01.2010, 14:41
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: 730D E65
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Juhu! Habe Ausnahmegenehmigung für Feinstaubplakette!
Hallo,
da ich mit meinem 730D und gelber Plakette seit 1.1.2010 nicht mehr nach Berlin hätte fahren dürfen, habe ich mich um eine Ausnahmegenehmigung bemüht. Nun habe ich sie seit heute!
Habe an BMW München geschrieben und mir die Bestätigung geholt das ein Filter nicht nachrüstbar ist. Dann habe ich mir das Berliner Merkblatt über die Umweltzone Berlin ausgrdruckt und bin zum TÜV gefahren.
Die wollten davon nix wissen. Habe das Merkblatt gezeigt und dann rannte er los.
30 Minuten später hatte ich die Genehmigung. Statt wie im Merkblatt 50,00 Euro, mußte ich nur 29,00 Euro zahlen.
Gültig ist sie nun bis 2011. Dann muß geprüft werden ob sich was geändert hat, dass es vielleicht bis dahin einen Filter gibt.
Im Anhang mal zur Info dieses Formular, welches nun im Auto verbleibt.
Gruß
Hero
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14.01.2010, 14:48
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#2
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Gast
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HI ,
Glückwunsch , ist aber trotz allem eine Sauerei für 1 Jahr noch 29,- Euro zu berappen 
MfG buko12
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14.01.2010, 14:49
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Toll!
Nur weil nix nachrüstbar ist - dann darf man trotzdem in die Grüne Zone rein!
Toll!
also keine Sorge für alle Oldtimer!
Glückwunsch!
mfg
peter
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14.01.2010, 14:55
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#4
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flotter dreier ;-)
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
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da steht doch was von
" Diese Bestätigung ist in der Umweltzone mit diesem Teil sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen "
erstens sieht das ziemlich doof aus. und zweitens. was passiert wenn du den zettel mal vergisst hinzulegen? darf man das fahrzeug daraufhin einfach abschleppen lassen oder wie siehts da aus?
mfg eco
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14.01.2010, 15:00
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: 730D E65
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Es gibt schon das 1. Urteil. Ein geparktes Auto ohne die Bescheinigung darf nicht bestraft werden. ES KÖNNTE AUCH GESCHLEPPT WORDEN SEIN.
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14.01.2010, 15:16
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#6
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flotter dreier ;-)
Registriert seit: 19.02.2009
Ort:
Fahrzeug: MB E400
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Zitat:
Zitat von Hero
Es gibt schon das 1. Urteil. Ein geparktes Auto ohne die Bescheinigung darf nicht bestraft werden. ES KÖNNTE AUCH GESCHLEPPT WORDEN SEIN.
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davon hab ich auch schon gehört!
es ist ja verboten in eine umweltzone zu FAHREN, aber nicht zu parken haha 
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14.01.2010, 14:58
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: 730D E65
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so weit ich gehört habe sind Oldtimer, rote 07er Kennzeichen vorerst sowieso ausgenommen.
Dieses Forum hat wohl für mich sein Teil beigetragen das ich so schnell die Genehmigung bekam. Der Tüv hat nähmlich in diesem Forum nach Einträgen zu diesem Thema gesucht. Dazu die Bescheinigung der (echt schnellen und Freundlichen!) BMW AG in München.
Und 29 Euro geht eigentlich. Ein Partikelfilter den man eigentlich nur für die Behördenwillkür angeschafft hätte, würde bestimmt 900 Euronen kosten.
Für die Umwelt hätte ich es vielleicht auch gemacht, aber nicht auf Befehl der städtischen Behörden.
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06.03.2010, 07:57
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#8
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von Hero
so weit ich gehört habe sind Oldtimer, rote 07er Kennzeichen vorerst sowieso ausgenommen.
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Die sind nicht vorerst ausgenommen, die sind komplett ausgenommen  Das gilt übrigens nicht nur für Autos mit H-Kennzeichen oder 07er sondern auch für alle Fahrzeuge mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen
Ich halte die Geschichte mit den Umweltzonen für schlichtweg gesetzwidrig 
Nicht ein einziger Autofahrer wurde vom KBA angeschrieben, die Plakette ist auch kein zwingender Bestandteil bei einer Zulassung oder Hauptuntersuchung, es steht auch nichts davon in der StVZO  Außerhalb der Umweltzonen gibt es nicht mal eine Plakettenpflicht für Fahrzeuge 
Leider habe ich bisher keinen Rechtsanwalt gefunden der mich bei einer entsprechenden Klage unterstützt - naja, ist halt wenig ertragreich und macht viel Arbeit 
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06.03.2010, 09:41
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#9
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von LT750
Ich halte die Geschichte mit den Umweltzonen für schlichtweg gesetzwidrig 
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wenn ich andere längst juristisch bestätigte Ortsverbote betrachte, bspw. dass bestimmte Straßen für Motorräder gesperrt sind, fürchte ich, dass die Umweltzonen auf dem Rechtsweg nicht angreifbar sind. Die Ausführung ist einigermaßen unsinnig, zumal die größten Feinstaubbläser, der Schwerverkehr, immer noch die Innenstädte vollhusten, auch ohne Filter. So kommt es denn auch, dass der Effekt gleich Null ist -zumindest nicht messbar, wie ja inzwischen allgemein bekannt ist.
Zitat:
Leider habe ich bisher keinen Rechtsanwalt gefunden der mich bei einer entsprechenden Klage unterstützt - naja, ist halt wenig ertragreich und macht viel Arbeit
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Vermutlich eher deshalb, weil keiner der Robenträger eine Aussicht auf Erfolg sieht. Ich auch nicht, so sehr es auch ärgert, aber da ist wohl nichts zu machen.
Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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06.03.2010, 10:47
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#10
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
sehr gut gemacht, wieder mal ein Beweis wie gut "unser" Forum sein kann und ist. Werde ich auch sofort beantragen, habe zwar eine Grüne drin, aber die kann ich ja dann komplett entfernen, da wie hier schon RICHTIG geschrieben wurde eine Kontrolle im ruhenden Verkehr nicht erlaubt ist.
Also muss man das TEil nicht mal auslegen, sondern es reicht dieses mitzuführen und dem überlasteten Grünen bei einer Kontrolle vorzuzeigen. 
Finde ich echt Klasse, Danke für den guten Tipp.
Schöne Grüße
Horst
__________________
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