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Alt 17.02.2009, 21:42   #1
benprettig
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von benprettig
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
Standard Urteil zu vorzeitiger Leasingauflösung

Nabend,

mein Wagen ist zur Zeit in der Werkstatt und ich bekam zufällig ein paar Wortfetzen von einer Verkäuferin mit, die telefonierte.

Es ging um eine vorzeitige Leasingbeendigung.
Ich zietiere: Seit letztem Jahr gibt es ein Urteil, das eine vorzeitige Beendiung erlaubt. Natürlich können Sie einen neuen leasen. Diese Option haben alle Leasingverträge, egal wann abgeschlossen, aufgrund dieses Urteils.

Wie ist das gemeint, bei google finde ich nichts. Was besagt dieses Urteil genau? Grenzt es den horrenden Verlust ein? Habe ich jetzt einen Optionsleasingvertrag?

Finde es etwas peinlich auf die Verkäuferin zu zugehen und auf das geführte Telefonat anzusprechen...

BEN
benprettig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2009, 21:43   #2
wolfgang
Jedem das Seine
 
Benutzerbild von wolfgang
 
Registriert seit: 17.09.2002
Ort: Mittelfranken
Fahrzeug: 740xD G11, Bentley Flying Spur W12, Maserati QP5, Viano 3,0CDI, etc.
Standard

hi
natürlich kannst den vorzeitig ablösen, aber die differenz von buch- und restwert trägst du,.....so einfach,.......
wolfgang ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2009, 07:05   #3
benprettig
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von benprettig
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
Standard

Ja so kenne ich das. Hatte nur gehofft, dass es da per Gesetz eine Art linearer Wertfall gäbe....
benprettig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2009, 08:14   #4
Alfred G
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
Standard

Zitat:
Zitat von benprettig Beitrag anzeigen
Ja so kenne ich das. Hatte nur gehofft, dass es da per Gesetz eine Art linearer Wertfall gäbe....
Das wäre ja noch schlimmer als eine Enteignung.
__________________
Bitte keine U2U, sondern mail an info ät autoalfred.de
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2009, 22:50   #5
slumlord
Frauenversteher
 
Registriert seit: 21.05.2009
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: E65 - 750i (04.06)
Standard Leasingvertrag auflösen

Also, grds. kann nach deutschem Recht jeder Vertrag gelöst werden. Die dann nicht zustandegekommenen Leistungen aus dem Vertrag müssen allerdings i.d.R. entsprechend kompensiert werden.

Aber interessant ist doch folgendes: Schaut Euch mal die Preise von 7ern an, die nach 36 Monaten aus dem Leasing kommen! Die sind sicherlich WEIT unter dem kalkulierten Restwert, der zu Anfang des Leasingvertrags festgestellt wurden. Mein 750i, EZ 04/06, den ich diese Woche vom Händler gekauft habe, hat genau 22.500 km runter und sieht aus wie frisch aus der Fabrik, also nagelneu. Mit allen Extras hat der vor 3 Jahren schlappe 85.000 Euro (brutto) gekostet, und ich hab ihn jetzt für 30.800 Euro (ebenfalls brutto) erstanden. Ich fresse einen Besen, wenn der Restwert im Leasingvertrag nicht mit MINDESTENS 42.000 Euro veranschlagt war. Insofern wäre ich recht vorsichtig mit dem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung, denn der Zeitwert kann dann sehr leicht schon heute unter dem kalkulierten Restwert liegen, und den müßte man ja dann als Leasingnehmer kompensieren. Autsch!
slumlord ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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