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Alt 30.09.2008, 19:34   #1
klaro1234
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.2008
Ort:
Fahrzeug:
Standard Problem Vollkaskoversicherung

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit meiner Vollkasko Versicherung:

Auf einer Firmenfahrt habe, ich durch einen vorrausfahrenden LKW, einen Steinschlag erlitten.
Erstmal weitergefahren -> war auf der Autobahn dachte natürlich Misst Lackschaden...
Ca. 50km weiter kam die Orange Warnleuchte ->bin natürlich sofort an der nächsten Möglichkeit (war in einem Tunnel wo nur eine Spur befahrbar war) an den Rand gefahren und hab das Auto in die Werkstatt schleppen lassen.

So, Werkstatt Bericht ist folgender:
Steinschlag in den Kühler -> Kühlwasserverlust -> Überhitzung -> Zylinderkopf kaputt

Jetzt erklärt sich die Versicherung bereit den Steinschlag zu bezahlen (als Unfallschaden), weigert sich jedoch den Rest zu übernehmen.
Sie argumentieren damit dass der Rest ein Betriebsschaden wäre und ich sofort nach dem Steinschlag hätte anhalten müssen und das Auto von einen Fachmann
untersuchen lassen müssen.

Da ich allerdings auf der Autobahn war und natürlich nur mit einen Lackschaden gerechnet habe (man soll den Standstreifen ja nur in Notfall benutzen)
bin ich weitergefahren und habe erst dann sofort angehalten als die Warnleuchte kam.

Meiner Meinung nach ist die Versicherung dazu verpflichet natürlich den vollen Schaden zu bezahlen.
Immerhin ist es ja ein Vollgeschaden und sollte somit komplett von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.


Kann mir hier irgend jemand weiterhelfen?
Ich kann nicht glauben dass die Versicherung damit im Recht ist - wäre ja mehr als Unverschämt.

Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen! - das Auto steht nun schon seit 4 Wochen in der Werkstatt..
klaro1234 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 21:11   #2
modtta4455
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.09.2006
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
Standard

Hast du Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja, dann ab zum Anwalt, sonst rühren die sich eh nicht. Die wollen nicht bezahlen. Lass dich nit auf "Partnerwerkstätten" ein, gib den Wagen zu ner Werkstatt DEINES Vertrauens.
__________________
BMW hat das langersehnte Ziel von Alchemisten erreicht: Aus Eisen (bzw. Stahl) Gold herzustellen. E39/E38 und E46 sind der Beweis: Gold, Gold wohin man schaut - OPELGOLD .
modtta4455 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 21:28   #3
McDeath
Kugelsichere Seele
 
Benutzerbild von McDeath
 
Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
Breites Grinsen

hi,

ähm...wie groß war denn der stein? oder der einschlag?

gruß
__________________
Gruß
Tom

Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
McDeath ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 22:43   #4
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Absolut komplizierte Rechts- und Beweislage.
Definitiv hier im Forum nicht zufriedenstellend beantwortbar.
Bei Rechtsschutz ab zum Gutachter und Anwalt.
Ohne....schwierig...
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 17:13   #5
Wilfried
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
Standard

Zitat:
Zitat von klaro1234 Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach ist die Versicherung dazu verpflichet natürlich den vollen Schaden zu bezahlen.
Immerhin ist es ja ein Vollgeschaden und sollte somit komplett von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.
Hallo,
leider hat deine Versicherung recht.
Die Vollkasko übernimmt in der Regel Schäden, die man aufgrund Fahrlässigkeit verursacht.
Bei grober Fahrlässigkeit nicht.
(Hättest halt anhalten müssen, um sich ein Schadensbild zu machen)

Vielleicht hast du eine Chance, durch ein Gutachten von ADAC oder eines anderen Sachverständigen, der belegt, das ein Anhalten eine größere Gefahr bedeutet hätte, als ein Motorschaden in Kauf zu nehmen.
Ob du damit Erfolg hast, hängt sehr vom Gutachten und noch mehr von der Kulanzbereitschaft der Gesellschaft ab.

Grüße

Wilfried
Wilfried ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 08:12   #6
MiMe74
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von MiMe74
 
Registriert seit: 14.03.2007
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: E38-740i (9'99)
Standard

Zitat:
Zitat von Wilfried Beitrag anzeigen
Vielleicht hast du eine Chance, durch ein Gutachten von ADAC oder eines anderen Sachverständigen, der belegt, das ein Anhalten eine größere Gefahr bedeutet hätte, als ein Motorschaden in Kauf zu nehmen.
Jetzt mal ehrlich:
Wer schaut denn direkt nach, ob und in welcher Höhe was beschädigt wurde, wenn er ein bisserl Steinschlag abbekommt...!?

Hab ich im Leben noch nicht gemacht, aber mir ist auch sowas noch nicht passiert an Folgeschaden....
MiMe74 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2008, 08:38   #7
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Zitat:
Zitat von modtta4455 Beitrag anzeigen
Lass dich nit auf "Partnerwerkstätten" ein, gib den Wagen zu ner Werkstatt DEINES Vertrauens.
Du solltest Dich mal mehr mit der Thematik beschäftigen

Bei Kaskoschäden hast Du "weniger" Rechte - je nach Vertrag dürfen die einem schon eine Werkstatt vorschreiben.

Eigene Gutachterwahl ist eh ausgeschlossen - da ist man immer gebunden! Aber das bdeutet in der Regel nicht unbedingt ein Nachteil!
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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