wenn du Beweise hast (Ineserat, Fotos, usw) kannst du die Fahrtkosten
und evtl Verdienstausfall einklagen. Bei Rechtschutz kann man es ja mal
versuchen. Hierzu gibt es auch schon Gerichtsurteile.
Ich hatte auch einen Fall, bei dem ich einfach 300km gefahren bin, um
dann festzustellen, dass anstatt von 70.000km 270.000km auf dem
Fahrzeug abgespult waren. Mein RA meinte, wir koennen klagen, aber
wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, findet diese im Ort des Beklagten
statt. Also wieder 300km einfach
Um andere zu warnen, koenntest du einen Link zum Fahrzeug einstellen.
Bei dem damaligen Fahrzeug handelte es sich um einen Daimler, hierzu rief
ich die Service Zentrale bei Mercedes an und sie gaben mir anhand der
Fahrgestellnr den Hinweis, dass der Wagen am soundso vielten mit soundso
viel KM in der Werkstatt xy war. Ist bei BMW sicherlich auch moeglich.
Gruss Paule