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Alt 23.05.2008, 19:28   #1
Donnerer
Im siebten Himmel
 
Benutzerbild von Donnerer
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Flensburg
Fahrzeug: Hyundai Grandeur 3,3 Liter V6 . Prins Gasanlage

Standard Rat zu einer Auktion gesucht !

Moin moin ,

bräuchte mal fachkundige Hilfe . Hatte ne Auktion laufen und der Artikel wurde auch verkauft . Nun meldet sich der Höchstbietende mit folgender Email :

Meine Frau hat unter XXXXXX einen 7" LCD Fernseher ersteigert. Ich gehe davon aus, dass in dem Fernseher kein DVB-T-Receiver integriert ist, sonst hätten sie dies in ihrer Beschreibung aufgeführt. Somit ist das Gerät nicht einmal für eine analoge Übertragung geeignet, da in unserer Region die analoge Technik komplett durch DVB-T abgelöst wurde. Sie schreiben, dass der Fernseher einwandfrei funktioniert. Sie hätten allerdings unbedingt auf mögliche Probleme beim Sendegebiet hinweisen müssen. Meine Frau musste auf Grund ihrer Beschreibung bzw. ihres fehlenden Hinweises davon ausgehen, dass sie den Fernseher problemlos nutzen kann. Meine Frau besitzt kein großes technisches Wissen. Sie musste auf Grund ihrer Beschreibung bzw. ihres fehlenden Hinweises davon ausgehen, dass sie den Fernseher problemlos nutzen kann. Da meine Frau sich über eine wesentliche Eigenschaft des Fernsehers geirrt hat, fechte ich hiermit gem. §§ 119 ff. BGB den Kauf wegen Irrtums an. Ich bitte um Verständnis. mfg

Was kann ich nun unternehmen ? Gut , der Preis von 37,32 Euro lohnt wahrscheinlich den Aufwand nicht und ich will auch nichts Großes davon machen . Mich würde nur interessieren , ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde .

Gruß Donnerer
__________________


Wer einen Zwölfzylinder kauft , schätzt mehr als die messbaren Fahrleistungen (die ohnehin über alle Zweifel erhaben sind) die besondere Art der Kraftentfaltung . Der Zwölfzylinder verbindet Sanftmut und Ungestüm wie ein verliebter Bär , er ist in jedem Gang gehorsam , Schütteln und Rütteln kennt er nicht , seine Kraft ist abrufbar wie der Degen eines Musketiers : Allzeit bereit.
Donnerer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 19:40   #2
haasep
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von haasep
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.

Standard

Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
1. Ablehnen der Rückabwicklung. Würde ich nicht machen.
2. Zurückschicken lassen (auf Kosten des Käufers) und nochmal verkaufen.
3. Ich würde dem Käufer anbieten, das er das Gerät in Ebay weiter verkauft und Du eventuell ihm die Differenz erstattest.
haasep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 19:41   #3
Donnerer
Im siebten Himmel
 
Benutzerbild von Donnerer
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Flensburg
Fahrzeug: Hyundai Grandeur 3,3 Liter V6 . Prins Gasanlage

Standard

Ist noch nicht verschickt , da noch keine Kohle da .

Gruß Donnerer
Donnerer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 19:46   #4
haasep
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.

Standard

Wenn er noch kein Geld geschickt hat und Dir diese Mail schreibt, wird auch kein Geld kommen.

Wegen der Lappalie einen Streit anzufangen, lohnt sich das? Ich würde das Gerät noch einmal einstellen. Heb Dir aber die Mail auf, wo er vom Kauf zurückgetreten ist.
haasep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 19:50   #5
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
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Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8

eBay-Name: Lexmaul
Standard

Würde mir noch ne Gutschrift bzgl. der Verkaufsprovision holen. Seine Begrüdung ist mehr als armselig und nicht haltbar - aber wegen dem Betrag würde ich keinen Stress machen.
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 20:54   #6
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Zitat:
Zitat von Donnerer Beitrag anzeigen
Mich würde nur interessieren, ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde.
Wenn du bespielsweise eine Motorhaube für einen E38 verkaufst, musst du in der Artikelbeschreibung aufführen:
"Diese Motorhaube passt NICHT für folgende Modelle: E30,E31E32,E34,E36,
E39,E46,E52,E53,E59,E60,E61,E63,E64,E65,E66,E67,E6 8,E70,E71,E72,E81,
E82,E83,E84,E85,E86,E87,E88,E89,E90,E91,E92,E93."

Am besten stellst du auch gleich noch klar, dass es sich um eine
"Motorhaube, nicht ein Aussenspiegel, Frontscheibe, Scheinwerfer, Scheibenwischer,..." oder Ähnliches handelt.

Weshalb steht wohl auf den Kaffeebechern bei McDoof: "Hot content/Heißes Getränk!"!?

Lange Rede, kurzer Sinn:
Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Seine Begrüdung ist mehr als armselig und nicht haltbar - aber wegen dem Betrag würde ich keinen Stress machen.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 20:56   #7
Bastl
V12-infiziert
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eBay-Name: Lexmaul
Standard

@E66-Fan:

Sollte er sowas machen (egal, wie lächerlich das wäre), würde seine Auktion recht schnell gelöscht werden - wegen Keyword-Spamming

Und das ist noch nicht mal ein Scherz
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 21:20   #8
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

@Lexmaul:
Richtig. Da ist das Ebay-Team auch sehr schnell!
Andererseits würde es ihm in einem solchen Fall wohl nicht viele Vorteile verschaffen.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 21:29   #9
hoerky
Hubraum-Gourmet+Gourmand
 
Benutzerbild von hoerky
 
Registriert seit: 17.09.2007
Ort: Rodgau
Fahrzeug: E31, 850Ci(M70, Bj.93, orientblau)+E38, 735i(M62, Bj.96, orientblau), Hollandfahrrad, wie neu und sehr wenig gelaufen :-)

Standard

WasndasfürnQuatsch ?!

Er kann einen Vertrag den sie mit Dir geschlossen hat schon mal gar nicht so einfach anfechten.

Sie ist volljährig und Du nicht zur Beratung/Aufklärung verpflichtet.

Den Irrtum, den sie begangen hat muß sie auch ausbaden.

Aber wegen der paar Kröten, laß es gut sein. Da hat wohl wieder so ein Schlaumeier im BGB gegoogelt.

Gegen Blödheit ist halt leider kein Kraut gewachsen

Bis denne,

Hoerky
__________________


Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !
hoerky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2008, 21:54   #10
MartinE32
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Franken
Fahrzeug: E32-730i A (Bj. u.EZ 04.88), Klima, E30- 325i vfl 2TL (EZ 05/86), E30-325i Cab (Bj.11/86; EZ 03/87), e39 523i LPG (Bj. 07/96)

Standard

Bei einer Anfechtung nach 119 BGB schuldet Dir der Käufer als Schadensersatz die Kosten, die aus der fehlgeschlagenen Auktion entstehen, als Schadenersatz ... (ironie ... ich schätze aber, dann schiebt er noch ne Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach, der Schlaumeier ...

Herr las Hirn vom Himmel regnen ....

Fazit: Bei der Summe lohnt sich kein Ärger ...

Gruß
MartinE32
MartinE32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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