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Alt 02.09.2007, 13:56   #1
benprettig
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von benprettig
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
Standard OT: Bitte Meinung zu Autoverkauf

HI,

ich habe mal wieder ein ganz anders Problem. Gerade hat sich der Käufer von meiner Rennsemmel gemeldet.

Ihm ist ein Reifen geplatzt und der gute gelbe Engel meinte, was das denn wäre, die Reifen wären ja schon 5 Jahre alt und die EZ war 05.2004, man sollte sich doch von mir, dem Verkäufer, einen neuen Satz einklagen.

Also Bj. ca. 2003, woher soll ich das auch wissen, EZ 05.2004, Zulassung auf mich 09.2004, bin 57000 km gefahren, 25000 mit Sommer, 22000 mit WR, Verkauf ist 3 Monate her. Profil ist i.O., Tüv war neu, ich habe das Auto damals so durchgetunt gekauft, der Tuner und Reifenhändler ist pleite, gibt es seit 1 Jahr nicht mehr. Reifen waren Dunlop .... mit Garantie (gekauft bei Car Garantie) verkauft.

Kann man mir was? Ich will denen über Beziehungen noch Reifen zum EK Preis anbieten.

Käufer hat DI einen Termin beim Anwalt.


Sonntag ist gelaufen. Schitt.

Grüße

BEN
benprettig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 13:59   #2
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Cool bleiben.
ein 5 Jahre alter Markenreifen ist KEIN Risiko (wenn noch Profil drauf ist).

Wenn ich bei BMW nen gebrauchten kauf, und mir platzt ein Reifen, dann lächeln die nur müde, wenn ich nen neuen haben will.
Die Reifen von meinem sind auch aus 2003 und beileibe kein Sicherheitsrisiko.

Was soll der Stuss?
Hat der ADAC Mann einen gesoffen gehabt?

Wie will Dir denn einer da ne Mitschuld an die Backe kleben?
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 14:30   #3
benprettig
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von benprettig
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
Standard

Danke Red,

habe gerade auch recherchiert, der Reifen dürfte tatsächlich jetzt noch als "neu" verkauft werden. Gewährleistung Garantie ist geendet und sowie wir unsere Probleme mit nem Gebrauchten haben, haben die das nun auch.

Habe nur Schiß, dass mir da Ärger von nem unfähigen Anwalt ins Haus steht, Gerichtsverhandlung und sonst was... Und habe auch keine Lust für eigenen Rechtsbeistand Kohle aufzuwenden.

Habe jetzt was ausgedruckt und schick dem Käufer das zu.

Schönen Sonntag noch.

BEN
benprettig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 14:34   #4
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Wenn ein unfähiger Anwalt der Gegenseite da Bockmist baut, dann sollte Dir das egal sein, da die Gegenseite dann wenn sie den Fall verliert Deinen gleich mitzahlt.

In eine Beratung beim fähigen Anwalt würde ich aber an Deiner Stelle investieren, damit auch von vorne herein klar ist, wie die Sache ausgeht.

Allerdings sehe ich nichts, was der Abweisung der Klage des Käufers im Wege stehen sollte.
Wie lange hat er denn nun den Wagen, und wieviele KM hat er bereits damit zurückgelegt?

Ein Reifen kann auch platzen, wenn er neu ist, und beschädigt wurde.
Das ist allgemeines Risiko beim lenken eines Fahrzeugs.
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 14:45   #5
stevenB12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von stevenB12
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
Standard

es gibt noch nicht mal ein verfallsdatum für reifen, der adac mann war wohl nicht ganz bei sich ...
stevenB12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 15:56   #6
esau
kilometer fressendes
 
Benutzerbild von esau
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
Standard

Ist auf jeden Fall 'ne blöde Sache. Allerdings glaube ich kaum, dass ein seriöser Anwalt da wirklich was macht, denn es handelt sich ja wohl um einen Privatverkauf und ausserdem ließe sich ja feststellen, warum der Reifen geplatzt ist. Die üblichen Gründe sind ja meistens zu geringer Luftdruck in Verbindung mit gefahren Bordsteinkanten. In drei Monaten kann da viel passieren....Und der Käufer müsste ja nachweisen, dass da bereits ein Vorschaden vorgelegen hat.

Ob es anders wäre, wenn beim Verkauf irgendwelche Zusagen gemacht oder Garantien gegeben worden weiss ich nicht, müsste aber jeder professionelle Autoverkäufer wissen.

Ich würde mal abwarten, ob überhaupt etwas kommt und falls ja, was der Anwalt schreibt. Dann kannst Du immer noch selber zum Anwalt gehen.

Letztendlich ist die Reaktion des Käufers, sofern er sich keiner schuld bewusst ist, nachvollziehbar. Wenn Dir an einen relativ frisch gekauften Gebrauchten ein Reifen um die Ohren fliegen würde, wärst Du auch erst mal sauer.
Aber wenn man 2-mal drüber geschlafen hat, sollte man sich freuen, dass nicht mehr passiert ist.

Ich drück Dir die Daumen

Grüsse esau
esau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 15:57   #7
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
Standard

.... vor allem kann der Käufer den Reifen in 3 Monaten vergewaltigt haben.

Viele Grüße
Klaus
Klaus H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 16:17   #8
JayLL
Aus Freude am Sparen
 
Benutzerbild von JayLL
 
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
Standard

Ich würd da an deiner Stelle gelassen bleiben. Der Anwalt der das Verhandelt ist einfach nur darauf aus etwas Geld zu machen. Egal ob erfolgreich oder nicht. Denn Erfolgsaussichten für die gegnerische Seite sehe zumindest ich KEINE!
JayLL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 17:18   #9
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von benprettig Beitrag anzeigen
HI,

ich habe mal wieder ein ganz anders Problem. Gerade hat sich der Käufer von meiner Rennsemmel gemeldet.

Ihm ist ein Reifen geplatzt und der gute gelbe Engel meinte, was das denn wäre, die Reifen wären ja schon 5 Jahre alt und die EZ war 05.2004, man sollte sich doch von mir, dem Verkäufer, einen neuen Satz einklagen.

Also Bj. ca. 2003, woher soll ich das auch wissen, EZ 05.2004, Zulassung auf mich 09.2004, bin 57000 km gefahren, 25000 mit Sommer, 22000 mit WR, Verkauf ist 3 Monate her. Profil ist i.O., Tüv war neu, ich habe das Auto damals so durchgetunt gekauft, der Tuner und Reifenhändler ist pleite, gibt es seit 1 Jahr nicht mehr. Reifen waren Dunlop .... mit Garantie (gekauft bei Car Garantie) verkauft.

Kann man mir was? Ich will denen über Beziehungen noch Reifen zum EK Preis anbieten.

Käufer hat DI einen Termin beim Anwalt.


Sonntag ist gelaufen. Schitt.

Grüße

BEN

Lächerlich. Ich würde mir da an Deiner Stelle nicht den Sonntag versauen lassen, der kann Dir nichts.

Lass ihn doch klagen.

Geändert von John McClane (02.09.2007 um 17:26 Uhr).
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Alt 02.09.2007, 21:33   #10
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Bis 5 Jahre gibts bei Reifen keine Probleme.
Bei dir kommt dazu, dass der Käufer den "Mangel" sicherlich nicht bei Übergabe angezeigt hat
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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