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Alt 12.06.2006, 17:33   #1
DVD-Rookie
V8 Connaisseur
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von DVD-Rookie
 
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
Standard Unverschuldeter Unfall - Versicherung zahlt einen Teil nicht

ich hätte da mal eine fachliche Frage an Euch:

Mein Weibchen hatte unverschuldet einen Unfall mit unserem Zweitwagen (A-Klasse), auch durch die Polizei aufgenommen und bestätigt.

Das Auto haben wir erstmal durch kleinere Selbsthilfe wieder verkehrssicher gemacht und keine Reparatur vorgenommen.

Nun habe ich laut Gutachten 3331 Eur Reparaturkosten netto, (Wiederbeschaffungswert liegt bei 7107 Eur) und 190 Eur Nutzungsausfall, sowie eine Kostenpauschale von 25 Eur von der Versicherung gefordert. Also insgesamt 3546 Eur eingefordert.

Nun kam die Antwort: Die Versicherung will nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, also: 7107 - 4100 Eur plus Kostenpauschale 20 Eur erstatten, also 3027 Eur.

Begründet wird die Differnz von über 500 Eur folgendermaßen: Wenn das Fahrzeug nur ganz oder teilweise im Rahmen des Gutachtens repariert wird, wäre die Leistung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert begrenzt. Ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehe nicht, da das Fahrzeug trotz der Beschädigung fahrbereit war.

Den Betrag haben sie auf mein Konto überwiesen.
Eigentlich muß mich doch die Versicherung so stellen, als ob der Unfall nicht geschehen wäre, oder? Dann müßte sie die Reparaturkosten tragen, allerdings ohne Mehrwertsteuer.

Was soll ich Eurer Meinung nach tun?
Ist das wirklich so, daß die Versicherung so rechnen darf?

Viele Grüße


Harry
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