Rückgabe Gebrauchtwagen, Berechnung Wertverlust...
Hallo zusammen,
ich wollte mal folgenden Sachverhalt zur Diskussion in die Runde werfen:
Ich habe meinen F01 bei einem BMW Vertragshändler im Juni gebraucht gekauft. KM Stand rund 95000 für knappe 30.000 Euro.
Direkt zu Beginn habe ich einige Mängel geltend gemacht, daraufhin wurde (teils über die Garantie, teils über die Gewährleistung) folgendes instandgesetzt:
Lenkhilfpumpe, Vermessung und Einstellungskorrektur Fahrwerk, Austausch defektes Sideview.
Da beide Vorderreifen aussen relativ knapp an der Verschleißgrenze waren, hatte ich mich mit dem Verkaufsleiter geeinigt, die Kosten eines Vorderreifens zu übernehmen, den anderen haben sie bezahlt. Kosten für mich rund 300 Euro für den Reifen zzgl. Mietwagenkosten in Höhe von grob 250 Euro.
Dafür habe ich ein Naviupdate erhalten, Wert rund 200 Euro.
So weit so gut.
Nun spüre ich mit zunehmender Stärke die typischen tok-tok Geräusche aus der Integral-Aktiv Lenkung, ein bekannter Mangel. Der Geradeauslauf ist auch schon wieder nicht sauber und das Fahrwerk poltert.
Ich sage es ehrlich, ich habe keine Lust mehr auf den Wagen und ich gehe davon aus, dass angesichts eines zu erwartenden Lenkgetriebeaustauschs der Händler im 350 KM entfernten Norden den Wagen zur Reparatur abholen wird und nicht, wie bei den übrigen Arbeiten, den Händler vor Ort beauftragen wird.
Ein Recht auf Rückgabe habe ich nicht, das ist mir klar, zumal es schwer fällt, nachzuweisen, dass die Fahrwerks- und Lenkmängel die gleichen wie vorher sind.
Ich erwäge, dem Händler den Wagen zum Rückkauf anzubieten.
Wie wird in einem solchem Fall der Wertverlust ermittelt?
Wie gesagt, habe ich den Wagen seit Juni und seit dem ca. 7500 km drauf gefahren. Er ist Baujahr 09.2009.
Was würdet ihr sonst machen?
Vielen Dank für´s Brainstorming.
Gruß
Stefan
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