Hallo Community,
ich bin sehr verärgert. Vor zwei Wochen kaufte ich einen E65 745i bei einem BMW Autohaus.
Das Fahrzeug hat die "normale" 12-monatige Gewährleistung des Autohauses (keine Garantie).
1. Defekt:
Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie defekt. Da wir an dem Tag (Samstag)in den Spanienurlaub aufbrechen mussten, konnte ich das Autohaus nicht um Freigabe beten und rief den BMW-Pannendienst. Kosten für die AGM Batterie ca. 500,00 Euro.
(Das Autohaus verweigert die Zahlung, da ich diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Schlecht möglich, wenn der Defekt samstags eintritt und ich in den Urlaub aufbrechen muss. Ebenso geschah dies 2 Tag nach der Auslieferung).
2. Defekt:
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser. Heute sah ich in der Garage, dass unter dem Wagen ein riesen Wasserfleck war. Ebenfalls tropft es unter dem Wagen. Ich vermute den SUPER-GAU Wasserrohr undicht zwischen den Zylindern!!
Frage: Innerhalb zwei Wochen kann ich dies doch als Gewährleistung geltend machen, oder?
Kühlwasserverlust und die Batterie müssten doch hierbei abgedeckt sein, oder?
Zumal der Wasserverlust schon bei dem Verkauf von Bedeutung war!
Wie würdet Ihr vorgehen? Das Autohaus vertröstet mich nur, aber eine richtige Antwort kam bis dato nicht.
Frist zur Reparatur setzen? Das Autohaus befindet sich ca. 200 km von mir entfernt und ich möchte ungern mit dem Wasserverlust weiterhin den Motor starten.
Besten Dank im Voraus. Ich bin über jede Antwort dankbar.
Jaqueline
