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Alt 10.12.2011, 23:16   #1
Blaues Wunder
[Individu|Origin]al
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Blaues Wunder
 
Registriert seit: 26.01.2008
Ort: Poing
Fahrzeug: 750iL E38 individual 06/00; 750i E38 individual 04/00; 530dA touring E39 12/03; 730Ld F02 04/09; 750iXL E38 L7 individual 12/00;
Standard Frage zu Probefahrt mit entstempelten Kennzeichen

Hallo Wissenscloud

Ich hätte da mal eine Rätselfrage zum Thema Versicherung bzw. Probefahrt mit ungestempelten Kennzeichen.

Hier die Fakten:
  • Fahrzeug ist wegen größerer Reparaturarbeiten zum TÜV-fertig-machen vorübergehend abgemeldet.
  • TÜV ist abgelaufen.
  • Die Kennzeichenbindung besteht noch.
  • Die Versicherung läuft als "Ruheversicherung" weiter.
  • Fahrzeug steht nicht im Zulassungskreis bzw. Nachbarkreis.

Nun die Frage: Darf man unter diesen Bedingungen eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen zur Kontrolle der Reparaturergebnisse machen?

Das wäre ja dann eine "Sicherheitsüberprüfung" im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, oder? Und die müsste lt. Ruheversicherungsbedingungen abgedeckt sein, oder?

Falls nicht: Was wäre denn ein empfehlenswerter Weg? Bevor das Auto zum TÜV kann muss es ja wenigstens mal richtig Probe gefahren werden...

Freu' mich auf Fakten und Ideen

Cheers,
Markus
__________________


"Frage nicht was Dein 7er für Dich tun kann, frage was DU für Deinen 7er tun kannst!"

(berühmtes Präsidentenwort, leicht abgewandelt ;-)
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