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Alt 18.07.2010, 14:52   #1
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard Winterreifenpflicht begraben ?

Habe ich das richtig verstanden?
Was ändert sich haftungstechnisch bei z.B. einem Unfall mit Sommerreifen
im Winter? Gar nichts ?

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) HIER KLICK

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2010, 17:46   #2
Heiko
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Heiko
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Hamm (Westf.)
Fahrzeug: Toyota Yaris
Standard

Die Richter bemängelten die unklare Definition von geeigneten Reifen. Siehe hier:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Gericht kippt deutsche Winterreifenpflicht - Zu unklar formuliert - N24.de

Mal sehen was noch kommt.
__________________
Gruß, Heiko

“Speed has never killed anyone. Suddenly becoming stationary, that's what gets you.” (Jeremy Clarkson)
Heiko ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2010, 17:53   #3
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Man, man, man...
Zitat:
Zitat von OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.07.2010 - 2 SsRS 220/09
(...) mit seinem Pkw Opel, auf dem neue Sommerreifen aufgezogen waren. Dabei überfuhr er eine Eisfläche und schlitterte in das Schaufenster eines gegenüberliegenden Geschäfts. Das Amtsgericht hat weiter festgestellt, dies sei geschehen, weil der Betroffene zum einen zu schnell gefahren sei und zum anderen, weil er keine für das Wetter angemessene Bereifung aufgezogen habe.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Strafrecht Online: OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.07.2010 - 2 SsRS 220/09

Und dann bis vor's OLG ziehen, um statt 85€ nur 50€ zahlen zu müssen...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2010, 18:25   #4
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
Standard

Wenn dieses Beispiel Schule macht werden wieder ein paar mehr Leute an der falschen Stelle sparen und sich und andere gefährden
Im letzten Winter hätte ein Smart-Fahrer mit Sommerreifen fast meine Familie gekillt wenn die Herren Richter sich jetzt zu solchen Urteilen hinreißen lassen bekommen die Unbelehrbaren wieder mal Recht



LG Denis
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2010, 18:37   #5
sexus
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Affalterbach
Fahrzeug: Suzuki GS500, VW Touran 2.0TDI DSG, Smart Brabus
Standard

Ich finde das Urteil gut. In das Gesetz gehört klar und deutlich geschrieben „Winterreifen“ und nicht „geeignete Bereifung“.
Bis zum Winter ein neues Gesetz machen und alles richtig formulieren dann passt das. Ich bin für eine Winterreifenpflicht.
sexus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2010, 18:44   #6
LT750
BMW süchtig
 
Benutzerbild von LT750
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
Standard

Das ist richtig
Deutschland ist vermutlich das einzige Land Europas wo es solche Kaugummigesetze gibt Entweder sollte eine generelle Winterreifenpflicht eingeführt werden oder eben ein generelles Fahrverbot mit Sommerreifen unter einer bestimmten Temperatur oder bei Eis und Schnee.
Dann heißt es aber gleich wieder das dieses Gesetz nur für die Reifenindustrie gemacht wurde
LT750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2010, 19:25   #7
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Dieses Urteil halte ich für total daneben. Darf jetzt dem mündigen Bürger (mit Führerschein, also Fachausbildung!) nicht einmal zugemutet werden, eine angemessene Bereifung aufzuziehen? Und was ist das für ein Quatsch, der Autofahrer würde zu sehr belastet? Brauchen wir tatsächlich für jeden Quark ein eigenes Prüfsiegel, oder wird dem Volk der Dichter und Denker letzteres gar nicht mehr zugetraut?

Wenn man das in aller Konsequenz weiterspinnt, müssten alle Vorschriften, die irgendetwas als "angemessen" fordern, mit einem Schlag nichtig sein, seien es Fristen oder Maßnahmen. Während sich der Feigling nach einem Parkrempler sofort aus dem Staub machen dürfte, könnte ich den Eierdieb auf der Stelle erschießen... Ist es das, was das Gericht meinte?
Zum Glück entscheiden bei Gesetzen über deren Verfassungsmäßigkeit nicht Landgerichte, auch nicht Oberlandesgerichte, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Das bringt solche Provinzpossen bislang noch nicht. Hoffentlich wird dieser Unsinn noch kassiert.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2010, 11:02   #8
Automatik
Mitglied
 
Registriert seit: 15.06.2009
Ort: Dorum
Fahrzeug: zur Zeit kein Wagen
Standard

Ja, das habe ich auch gelesen das es keine Pficht ist Winterreifen im Winter zufahren und das Gerichtsurteile ist Rechtskräftig.
Es soll verfassungswidrig sein.
ABER ich Fahre im Winter mit Winterreifen zur meiner eigenen sicherheit.
__________________
" es ist ja so, wie es ist "
Automatik ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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