


Modell E65/E66 |
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05.02.2010, 18:34
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#1
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Fährt nicht...gleitet
Registriert seit: 21.01.2010
Ort: Lippetal
Fahrzeug: E65-735i (05.2002)
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Spiegelabdeckung in der Waschanlage abgerissen
Nabend zusammen,hab heut in der Waschanlage die linke Spiegelabdeckung verloren,hab das Plasteteil zwar wiedergefunden,aber die Arretierungen sind abgebrochen,der Waschmann nimmt sich nix von an,der  meint 80 Euros,werd ich wohl zahlen müssen,oder?
gruß Rolf 
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05.02.2010, 19:44
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#2
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Wenn der Spiegel angeklappt war, vorausgesetzt es steht so in der Anleitung der Waschanlage, wird der Betreiber zahlen müssen. Es sei denn es wird ein Vorschaden bewiesen.
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05.02.2010, 20:05
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Abdeckkappe E65 lackiert: 120 € plus MwSt. = 143 €
Lass Deinen RA mal den Waschstraßenbetreiber anschreiben........
mfg
peter
ps.
Bei mir hat der Betreiber kommentarlos den Schaden übernommen - von "anklappen" stand da nichts!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
Geändert von peterpaul (06.02.2010 um 10:04 Uhr).
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06.02.2010, 09:47
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.10.2006
Ort:
Fahrzeug: -
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Wenn der Spiegel nicht angeklappt ist, kann 1) der Spiegel selber sauber werden (je nach Waschanlage) und 2) wird die Abdeckkappe nicht "abgeschert".
Wenn die Spiegel angeklappt sind, wird durch die Bürsten die Kappe an der "inneren" Ecke erwischt, da kann sie sogar leichter ab-/kaputtgehen, als wenn der Spiegel nicht angeklappt ist.
__________________
Gruß,
Sebastian
"No worries." - Rincewind
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06.02.2010, 09:54
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#5
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V8 Freaks
Registriert seit: 13.08.2009
Ort: Bremen
Fahrzeug: 2x E93 335i mit Leistungssteigerung, E90 318i, E92 325i, E92 335i, E36 328i Cabrio
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Bei uns im Betrieb steht extra in der Anleitung (angebracht an der Einfahrt der Waschanlage), dass die Spiegel angeklappt sein müssen. Wenn dieses nicht gemacht wird, wird keine Haftung übernommen.
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle den Betreiber der Anlage dazu bringen, eine Schadensformular auszufüllen, welches er an seine Versicherung weiterleitet.
Da die Gesellschaften und deren Versicherungen meist keinen Bock auf Ärger haben, regulieren die eigentlich sehr zügig. Zu 99% klappt das (das ist zumindest unsere Erfahrung in unserem Betrieb).
Gruss
Rebecca
__________________
(OO=(lllll)(lllll)=OO)
Die Farbe ist egal, Hauptsache SCHWARZ!!!
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06.02.2010, 10:07
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von BMWDevils
...
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle den Betreiber der Anlage dazu bringen, eine Schadensformular auszufüllen, welches er an seine Versicherung weiterleitet.
Da die Gesellschaften und deren Versicherungen meist keinen Bock auf Ärger haben, regulieren die eigentlich sehr zügig. Zu 99% klappt das (das ist zumindest unsere Erfahrung in unserem Betrieb).
Gruss
Rebecca
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Eben!
Jedes Unternehmen hat doch SchadensVersicherung - warum stellt der Typ sich also sooooo an?
(Bei mir lief das genauso - nur mit dem Ergebnis, dass die Versicherung den Betreiber auf die 250 € Selbstbeteiligung des Betreibers hinwies - und so der Pächter den Schaden komplett zu tragen hatte .......
DER reagierte so: "Mist, wieso hab ich nicht DARAN gedacht und wir hätten gemeinsam geschaut, ob nicht doch noch mehr kaputt gegangen ist ......." )
Quintessenz: Schaden über die Grenze "treiben" - dann bezahlt es auch die Versicherung .....
mfg
peter
ps. Dies ist KEINE Anleitung zum Versicherungsbetrug o.ä.
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06.02.2010, 10:13
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#7
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Gast
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@KORALLEN
hast nicht mit angegeben ob vor der Einfahrt der WA ein Hinweisschild für den Betrieb der WA mit den Richtlinien , gut lesbar angebracht war  .
Wenn Du das (gut ist mit Zeugen) so befolgt hast wie angegeben , dann erst kommst Du weiter in dieser Angelegenheit  - Pauschal kann man da nicht urteilen -
Grüße buko12
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07.02.2010, 20:27
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#8
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Fährt nicht...gleitet
Registriert seit: 21.01.2010
Ort: Lippetal
Fahrzeug: E65-735i (05.2002)
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dank für die infos,rebecca,ne,da war kein hinweisschild,Spiegel anklappen,ec...das ist ne Waschstraßenkette,und der Waschmann sprach eher kein deutsch  ....hat mir zwar freundlich das Plasteteil gebracht,aber das wars dann auch...der  meinte 80 euro peter,bei dir 120???kannst mal sehen...gruß Rolf 
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08.02.2010, 01:16
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#9
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technisches Nackerpatzl
Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Baden bei Wien
Fahrzeug: E65-730D (12.05) - E61-530D (04.05) - Yamaha FZ1 Special CG Edition
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wird preislich nicht so schlimm sein...
ich hab meine neue letzte woche bekommen... inklusive lackieren beim  62 euro......
war aber auch in össi land... 
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08.02.2010, 06:35
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: 745i
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Welche Fahrzeugbreite ist denn in deiner Anlage erlaubt? Meist sind es doch 2,00m, und der 7er liegt da ordentlich drüber...
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