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Alt 08.04.2009, 14:16   #1
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
Benutzerbild von heppinger
 
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
Standard Können wir den Neuwagen (Mängel) zurückgeben?

Hallo Gemeinde!

Evtl. habt Ihr ja ein paar Tipps / Quellen für mich!

Meine Schwiegereltern haben sich im November 2008 einen E90 Touring gekauft. Folgende Mängel sind seit dem aufgetreten:

Sitzpolster "ungerade" bezogen, so dass "Falten" auf den Sitzflächen entstanden sind. Daher dürfte der Wagen, nach seiner Auslieferung, sofort wieder für eine Woche in die Werkstatt um die Sitze neu zu beziehen.

Weiterhin hat der Wagen so eine "tolle" Öko- Motor- Abschaltfunktion, wenn man z.B. an der roten Ampel steht. Tritt man dann wieder die Kupplung, springt der Motor wieder an.

Nun trat das erste Problem auf:

Der Motor schaltete sich nun auch aus, sobald man den Rückwärtsgang eingelegt hat. Der Wagen war zur Nachbesserung bei BMW und nun tritt der Fehler nach 4 Wochen wieder auf.

Das zweite Problem kam kurz danach:

Der Wagen hat das Gas nicht mehr richtig angenommen und man hatte teilweise das Gefühl, er würde nur auf "drei Töppen" laufen. Der Wagen kam wieder in die Werkstatt und es wurde angeblich ein Softwarefehler festgestellt, der natürlich behoben wurde.

Nach einer Woche trat der Fehler wieder auf und der Wagen steht jetzt wieder in der Werkstatt. Folgender Defekt wurde heute festgestellt:

Ein Riß im Zylinderkopf hat den Motor "unruhig" laufen lassen.

Na Klasse...!

Der Wagen ist EZ.: 11/2008 und hat eine derzeitige Laufleistung von 3000 km.

Nun hat mein Schwiegervater "keine Lust" mehr auf das Montagsauto und würde ihn gerne zurückgeben / wandeln.

Für ihn hat der Wagen, mit einem halben neuen Motor, den Neuwagen Charakter verloren. Außerdem befürchtet er weitere Defekte!

Was meint ihr, wie sehen seine Chancen aus?

Gruß
Heppinger
heppinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 14:29   #2
rubin-alt
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
Standard

Tja, innerhalb der Gewährleistung darf der Hersteller natürlich nachbessern. Ist aber für eventuelle Schäden welche dir dabei entstehen (Leihwagen) verantwortlich. Alles andere regelt man selbst via Telefongespräch mit BMW, oder überläßt es der Rechtsabteilung.

BTW: Schon mal die AGB im Kaufvertrag durchgelesen Da steht alles drinnen, worauf du Ansprüche hast, oder nicht. Dazu sind sie auch da und wurden schriftlich bestädigt, daß diese zur Kenntniss genommen wurden.
rubin-alt ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 14:53   #3
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
Benutzerbild von heppinger
 
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
Standard

Zitat:
Zitat von rubin Beitrag anzeigen
Tja, innerhalb der Gewährleistung darf der Hersteller natürlich nachbessern. Ist aber für eventuelle Schäden welche dir dabei entstehen (Leihwagen) verantwortlich. Alles andere regelt man selbst via Telefongespräch mit BMW, oder überläßt es der Rechtsabteilung.

BTW: Schon mal die AGB im Kaufvertrag durchgelesen Da steht alles drinnen, worauf du Ansprüche hast, oder nicht. Dazu sind sie auch da und wurden schriftlich bestädigt, daß diese zur Kenntniss genommen wurden.
Einen Leihwagen haben wir ja bekommen (umsonst), nur wollte ich mit etwas "Wissen" im Hinterkopf bei BMW vorsprechen!
heppinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 16:32   #4
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.

...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!

Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.

Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?

Gruß Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

Von mir organsierte Treffen:

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Alt 08.04.2009, 16:37   #5
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.

...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!

Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.

Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?

Gruß Philipp
Die Nutzungsdifferenz bezahlen wir gerne, wenn der Wagen dafür zurückgeht!

Der Motor wird z.Z. repariert, mal sehen ob dann noch mehr Schäden festgestellt werden.
heppinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 16:56   #6
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.

Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.

Gruß Philipp
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Alt 08.04.2009, 17:09   #7
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.

Gruß Philipp
Mal sehen, dauert ja "nur" 1 1/2 Wochen die Reparatur!

Deswegen vermute ich ja noch mehr Schäden, als der Händler zu gibt!
heppinger ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 17:28   #8
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
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Registriert seit: 20.07.2005
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Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
ist eine Auslegungssache - ob man jeden einzelnen Defekt am Motor als Rücktrittsgrund ausreichen lässt, oder ob ein einzelner Defekt mehrfach auftreten muss um als Rücktrittsgrund zu gelten.

Hoffentlich ist jetzt Ruhe nach der Riss-Reparatur.

Gruß Philipp
Rücktritt ist erst möglich, wenn der Händler zwei Mal erfolglos repariert hat.
Diese 2 Versuche müssen sich aber jeweils auf das selbe Bauteil beziehen.

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ..."

Ansonsten gäb es noch eine weitere Möglichkeit, bei der aber wie gesagt Auslegungssache ist, ob die Reparatur (i.d.F. Tausch des Zylinderkopfs) eine Wertminderung darstellt.

"... oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist."
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 19:05   #9
BestDad55
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.

Gruß Philipp
Hi,

genau zu dem Thema würde ich mich mal schlau machen, was die aktuelle Rechtsprechung da sagt, denn ich weiß es war früher so, bin aber fest der Überzeugung, dass man diese Regelung zu gunsten des Verbrauchers gekippt hat. Wie gesagt......unverbindlich, aber eine Prüfung ist das wert.

Auch bezüglich der AGBs würde ich mich schlau machen, denn selbst wenn Du die Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigt hast, heißt das nicht, dass alle dortigen Aussagen vor Gericht bestand haben müssen. Papier ist geduldig.

Ich würde mich zumindest mal vor einem Gespräch rechtlich detailliert beraten lassen, denn ich finde es argumentiert sich besser, wenn man seine Möglichkeiten kennt.

Gruß

Volker
__________________
Hier kann man die Geschichte meiner 7er lesen:
Interner Link) https://www.7-forum.com/forum/showthread.html?t=29387
BestDad55 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2009, 19:41   #10
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Bei kompletter Nutzlosigkeit aufgrund des Mangels wird keine Nutzungspauschale im Zeitraum berechnet - stimmt. Hier hat das Fhzg. aber noch seinen Nutzen über die Monate erfüllt nur eben nicht zu 100%.

AGB's kann man immer unterschreiben grob gesagt, weil was hinterhältig eingefügt wurde fällt unter eine Überraschungsklausel und vieles andere wird durch Gesetz zu Gunsten des Verbrauchers ausgeklammert.

zweimalige Nachbesserung des gleichen Mangels stimmt auch - nur ist es bei PKWs gerade strittig ob mehrer Mängel an einem Bauteil (hier der Motor) als eine und dieselbe Nachbesserung zu sehen ist oder eben verschiedene Nachbesserungen an den einzelnen Teilen. Vergleichbar mit einer Einheit die Radio, Navi, CD-Wechsler ist. Sieht man hier nur die Einheit oder eben einen Mangel an Navi, dann CD-Wechsler und dann Radio oder Bordcomputer.

Der Händler hat hier das sagen - weil er ja den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Sprich er muss die Rückabwicklung in die Wege leiten. Das Werk kann hier nur etwas Druck auf den Händler machen - gerade in einer solchen Krise.
Jedoch nimmt nicht das Werk sondern der Händler zurück.

Gruß Philipp
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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