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14.07.2009, 18:31
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#1
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
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Betrug beim Autokauf! Wie ist die Rechtslage?
HI
Ein Kumpel hat einen CLK500 Cabriolet für 23000 Euro bei einem Händler (kein Vertragshändler) gekauft das Auto hat laut Tacho 70000 KM.
Im Kaufvertrag steht unter Abgelesener KM stand 70000KM und bei Gesammtfahrleistung ist nichts eingetragen.
Bei Unfallschäden steht handgeschrieben vom Verkäufer: Kann keine angaben dazu machen da das Auto aus einer versteigerung stammt!
Das Auto hat mein Kumpel vor 3 monaten gekauft und war heute bei Mercedes wegen inspektion da wurde festgestellt das das Auto bis auf den heckdeckel komplett lakiert ist und das kotflügel/Haube erneuert sind, desweiteren hat das Auto vor 3 jahren eine Inspektion in München bei MB bekommen und hatte damals 134000km drauf.
Der Meister von MB sagte Ihm bring das Auto sofort zurück zum Händler und lass dir die Kohle zurückgeben das sei sein gutes recht!
Wie ist die Rechtslage kann man das durchsetzten oder sind die angaben im Kaufvertrag so gemacht worden das er nicht machen kann?
Wie gesagt es ist ein Händler und mein Kumpel ist Privatperson!
Danke Gruß
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14.07.2009, 18:40
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#2
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der keinen Klapptisch hat
Registriert seit: 07.11.2008
Ort: GR
Fahrzeug: E38 750iL, E32 750i
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meiner meinung nach hat er sehr gute chancen.
man könnte darauf vertrauen, dass ein richter hier von arlistiger täuschung ausgeht.
die gerichte unterstellen einem "fachmann" dass er sowohl den unfall erkennen sollte, als auch den annähernden, tatsächlichen kilometerstand.
so einfach kann sich ein händler nicht aus der verantwortung stehlen - ich sehe das ganze recht optimistisch, mal abwarten was unsere juristen dazu sagen ...
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15.07.2009, 15:18
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#3
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Gast
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Also einfach wird das nicht und ohne Anwalt schon gar nicht.
Abgelesener km-Stand?
Es gibt zumindest eine Tendenz, dass der Käufer dann erwarten darf, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr km hat. Schon mal ein Anhaltspunkt.
Unfall: Das könnte schwer werden. Immerhin hat der Verkäufer gesagt, dass er es nicht weiß. Ob er eine Prüfungs- und danach eine Hinweispflicht hat, ist zumindest umstritten.
Es muss allerdings die Frage erlaubt sein, warum bei deinem Kumpel bei den Angaben bzgl. Unfall nicht alle Warnlampen angegangen sind. Der Text riecht doch von Anfang an nach Unredlichkeit.
Gruß
J.
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16.07.2009, 21:59
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#4
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BMW-Individual-Fan
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: BMW 750iL, 740i, 535i, 525i, Audi 100 2.3, 80 TD
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Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen. Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.
Leider interessieren Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" oder "Bastlerwagen" vor Gericht nicht mehr.
Ich finds etwas unverschämt guten ehrlichen Händlern gegenüber.
OK, die vielen Kamelbasare wiederum rufen nach solch strengen Regelungen.
Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist. ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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16.07.2009, 22:05
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#5
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BMW-Individual-Fan
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: BMW 750iL, 740i, 535i, 525i, Audi 100 2.3, 80 TD
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Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen. Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.
Leider interessieren Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" oder "Bastlerwagen" vor Gericht nicht mehr.
Ich finds etwas unverschämt guten ehrlichen Händlern gegenüber.
OK, die vielen Kamelbasare wiederum rufen nach solch strengen Regelungen.
Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist. ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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16.07.2009, 23:54
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#6
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von JVogel
Abgelesener km-Stand?
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Ganz grosser Fehler so etwas im Kaufvertrag stehen zu haben. Denn damit bestätigt der Verkäufer nur den abgelesenen Kilometerstand. Und so hat er das Auto verkauft und Dein Kumpel gekauft - kann nur sagen "selber schuld" - sorry .
Zu dem Unfallschaden. Warum zum Geier kauft man bei einem Wald und Wiesenhändler und fährt nichtmal 10 Minuten zum ansässigen Vertragshändler um das Auto mal schnell durchchecken zu lassen ??? Da fällt mir gar nix mehr ein.
Man macht sich mehr Mühe bei Ikea Möbel für 159 Euro auszusuchen und überprüft pingelichst ob alle Teile vorhanden sind - als wenn man sich ein Auto kauft. Da blendet wie immer die Politur den Verstand aus. In der heutigen Zeit ein absolutes NO Go !
Spar Dir erst mal den Anwalt - fahr zum Händler rede vernünftig mit ihm und versuche die Kiste zurückzugeben. Vielleicht erwischt Du ihn an einem guten Tag.
Hilfreiche / Informative Links:
http://www.poel-tec.com/tipps_und_tr...hes_auto_1.php
Hab zudem dann doch noch folgendes beim ADAC gefunden - war mir neu ... weiss nicht obs wirklich durchsetzbar ist.
Der ADAC weist nachdrücklich darauf hin, dass das Verschweigen der tatsächlichen Gesamt-Laufleistung (und das Einstreichen eines dadurch höheren Erlöses beim Gebrauchtwagenverkauf, das Drücken der Leasing-Schlussrate oder aber das Erschleichen einer Garantie- bzw. Kulanzleistung) einen Betrug darstellt. Hierfür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
__________________
Am Anfang war der Propeller
Geändert von BlackBMW (17.07.2009 um 00:05 Uhr).
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17.07.2009, 00:25
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#7
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Ich les hier immer "Unfall"... die Kiste hat eine Haube und einen Kotflügel bekommen - muss das ein Unfall gewesen sein? Außerdem wurden hier - wenn es so stimmt - nur Schraubteile gewechselt.
Die Kilometer....gut, fast das Doppelte, aber 130000 bei dem Auto wären mir egal, da würde ich mir keinen Kopf machn. Nur - der fährt jetzt schon drei Monate damit. Was machste wenn der Händler nun sagt die haube/Kotfügel kamen erst in den drei Monaten....da reiben sich die Gutachter schon mal die Hände 
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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17.07.2009, 07:17
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von BlackBMW
Ganz grosser Fehler so etwas im Kaufvertrag stehen zu haben. Denn damit bestätigt der Verkäufer nur den abgelesenen Kilometerstand. Und so hat er das Auto verkauft und Dein Kumpel gekauft - kann nur sagen "selber schuld" - sorry .[/i]
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So nicht richtig, da sagt der BGH etwas anderes!
Also wird es wohl doch nicht ohne Anwalt gehen. Noch einen Tip: wenn du das persönliche Gespräch mit dem Händler suchst, nimm bitte einen Zeugen mit. Sonst behauptet der nachher, ihr hättet euch mit einem Nachlass von 100 Euro geeinigt und bringt noch ein paar Zeugen dafür mit. Man muss zwar nicht immer das Schlimmste denken, aber es schadet auch nicht, wenn man darauf vorbereitet ist.
Gruß
J.
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17.07.2009, 10:41
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#9
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von JVogel
So nicht richtig, da sagt der BGH etwas anderes!
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Ja was sagt es denn ?
Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne des § 268 StGB (BGHSt 29, 204).
Zudem kann der Verkäufer nur dann rechtlich belangt werden (z.B. 5 Jahre Knast) wegen Betrug wenn ihm nachgewiesen wird, dass er die Manipulation vorgenommen bzw. Kenntnis davon hatte.
Bin mir nicht sicher dass selbst bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler dieser den kompletten Kaufpreis zurückzahlen muss, da das Fahrzeug schliesslich 3 Monate genutzt wurde. Ich denke hier wurden auf beiden Seiten (falls der Verkäufer nichts davon wusste) grosse Fehler gemacht.
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17.07.2009, 12:40
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von BlackBMW
Ja was sagt es denn ?
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BGH 16.03.2005 VIII ZR 130/04 ist wahrscheinlich gemeint.
Orientierungssatz 2
"Auf die Frage, ob die im Kaufvertrag enthaltene Angabe „abgelesener km-Stand ca. 86.000“ eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, kommt es nicht an, wenn der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt."
Ist also doch nicht so einfach, sich mit "abgelesener km-Stand" aus der Verantwortung zu ziehen. Also ab damit zum Anwalt.
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