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08.04.2010, 18:43
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
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Autoverkauf und Fragen...
Hi,
Was muss ich beachten beim Autoverkauf??
Was muss ich ihm mitteilen??
Hat er ein Rückgaberecht??
gruß
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08.04.2010, 19:27
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#2
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Du solltest resp. musst die Gewährleistung ausschließen.
Druck den Kaufvertrag vom ADAC aus; der sollte in jedem Fall "wasserdicht" sein. 
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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08.04.2010, 19:42
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
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hat er kein rückgaberecht als privater?
wie ist es beim autohaus????
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08.04.2010, 19:46
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#4
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Ein gesetzlich geregeltes "Rückgaberecht" gibt's sowieso nicht.
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08.04.2010, 19:48
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#5
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Hallo,
wenn das Auto auf eine Firma zugelassen ist, dann hat der Käufer Gewährleistung, egal was für einen Vertrag du ausdruckst und egal was für eine Firma es ist.
Schöne Grüße
Horst
__________________
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08.04.2010, 19:53
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.09.2006
Ort:
Fahrzeug: e65 745i
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hi, nein bin privat.
rückgaberecht wegen mängel??? hatte ja öfter hifi probleme, wenn beim käufer am nächsten tag was net geht???
ok, unfälle müssen angegeben werden...
gruß
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09.04.2010, 14:58
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.08.2008
Ort: Coburg
Fahrzeug: 7er
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Zitat:
Zitat von 7erthebest
hat er kein rückgaberecht als privater?
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Nein hat er nicht! Die Hauptsache ist Du verschweigst keine Mängel! Also alles schön Angeben was an dem Auto Probleme macht. Wenn dann nach Vertragsabschluss beim Käufer etwas kaputt gehen sollte (z.B. ABS, etc.) ist das sein Problem und nicht Deins. Als Privater Verkäufer bist Du nicht verpflichtet auf das Fahrzeug eine Garantie zu geben.
Auf jeden Fall alle bekannten Mängel des Autos im Vertrag festhalten damit Du dann immer nachweisen kannst das Du dem Käufer alles gesagt hast.
Was willst Dir denn als nächstes für ein Auto kaufen wenn ich fragen darf?
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09.04.2010, 15:14
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#8
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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mal ne frage meinerseits:
mal angenommen ich würde den wagen jetzt kaufen und mir wird NICHT von irgendwelchen audio oder airbagproblemen erzählt. hab nun nach zwei tagen so ein problem und stolpere im internet über den "verkäufer" der hier von genau solchen problemen berichtet.
kann man den dann bei den eiern packen?
mfg Benni
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09.04.2010, 15:31
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: 745i
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Zitat:
Zitat von warp735
mal angenommen ich würde den wagen jetzt kaufen und mir wird NICHT von irgendwelchen audio oder airbagproblemen erzählt. hab nun nach zwei tagen so ein problem und stolpere im internet über den "verkäufer" der hier von genau solchen problemen berichtet.
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Disclaimer: Nachdem ich kein Anwalt bin, kann ich nur meine persönliche, unverbindliche Meinung darstellen.
Angenommen, jemand kauft dein Auto, bei dem du einfach nur die Airbagwarnleuchte gelöscht hast (wohl wissend, dass die nächste Woche wieder kommt). Sachmangelhaftung hast du vertraglich ausgeschlossen.
Dann sagt § 444 BGB:
"Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen [...] hat."
Wenn dir der Käufer also die arglistige Täuschung nachweisen kann, dann bekommst du Ärger.
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09.04.2010, 15:20
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: 745i
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Also nochmal:
Niemand (egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer) kann gezwungen werden, eine Garantie abzugeben. Darum geht's hier aber auch garnicht, sondern um die Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung.
Grundsätzlich muss jeder Verkäufer gewährleisten, dass die Kaufsache beim Gefahrübergang frei von Sachmängeln ist. Ist sie das nicht (zB wegen eines verdeckten Mangels), können ihn Ansprüche des Käufers treffen.
Nun kann aber ein privater Verkäufer die Sachmangelhaftung vertraglich ausschließen. Ein gewerblicher Verkäufer, der an einen Verbraucher verkauft (Verbrauchsgüterkauf) kann bzw. darf das nicht.
Will der Privatverkäufer nicht für Sachmängel haften, so muss er die Sachmangelhaftung explizit ausschließen. Tut er das nicht, trifft ihn die ganz normale Sachmangelhaftung gemäß BGB.
(vgl. etwa http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährl...28Kaufrecht.29)
Mangelhafter Gebrauchtwagen
"Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Vertrag).
Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden."
Geändert von andreas4 (09.04.2010 um 15:33 Uhr).
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