Die Sache ist auch, dass sich die Rechtssprechung in puncto Stückschuld/ Gattungsschuld, was beim Kaufvertrag oft ein Problem darstellt nun geändert hat bei Gebrauchtwagen und eine Gattungsschuld annimmt.
Sprich der Händler nacherfüllen kann/könnte.
Fraglich nur ob er muss - was bei der festgestellten Wertsteigerung durch die Lackierung vielleicht ausgeschlossen wird. Stellt ja somit keinen Mangel da und auch keinen Unfall.
Ist eigentlich die Lackschicht am Heckdeckel um eine Schicht dicker oder gleich dick?
Müssten ja rundum 2 sein und am Deckel 3 oder?
Gruß Philipp
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