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Alt 10.02.2004, 17:08   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard Garantieverlängerung für die E65 Fahrer

Also ich wurde ja von Amiga angesprochen mir Gedanken über eine Möglich Anspruchsgrundlage zu machen bzgl einer Garantieverlängerung...

Sicherlich gibt es Anspruchsnormen nur habe ich heruasgefunden dass sich BMW durch ihre AGB's im Kaufvertrag eines E65 dafür bzw allgemein abgesichert hat. Es gelten die 2 Jahre Garantie und anschließend eine Verlängerung auf spezielle Teile bzw beteiligt sich BMW innerhalb der ersten 4 Jahre teilweise an den Materialkosten.

Soweit ich weiß, kann man bei den BMW AHs eine Garantieverlängerung beantragen die von dem Autohaus selbst ausgeht. Kostenpunkt für ein Jahr b ei AH Auer ca 270-350Euro Soweit ich alles richtig verstanden habe ist es eine vollwertige Garantieverlängerung.

Ansonsten denke ich dass man höchstens mit BMW in München verhandeln könnte ob man für eine Pauschale von 350Euro jährlich 2 Jahre Garantie anhängen könnte. 350Euro summieren sich bei den Zwischenfällen der 7er Baureihe E65 ziemlich schnell.

Desweitern hat man auf die ausgetauschten Teile weiterhin eine erneute Garantie von 2 Jahren - wurde die Mängel nicht behoben innerhalb der 2 Jahre und man ist weiterhin damit beschäftigt fällt es noch unter den Garantieanspruch.

Eine andere Möglichkeit ist, eine Art "Erpressung" bzw Verhandlung mit BMW. Da eigentlich alle E65 Kunde wöchentlich in der Werkstatt sind haben sie bis zum Ende der Garantie ein Recht auf Wandlung. Das würde BMW jedoch etwas sehr teuer kommen und vorallem rufschädigende Folgen haben, wenn man es noch mit einer Pressemitteilung unterstreicht. So könnte man einen Kompromiss finden, dass man die Wandlung aus Betracht lässt, wenn die Garantie auf insgesamt 4 oder 5 Jahre verlängert würde.

Vielleicht können Klaus H. und evnetuell andere wie Hasi999 sich die Normen des BGB nochmal ansehen - ich habe leider wegen der Absicherung durch die AGB's keinerlei Verbraucherschutz oder andere Anspruchsgrundlagen gefunden die einschlägig wären. Eigentlich darf ich als Student auch keinerlei Rechtsberatung erteilen und so sind dies hier auch keine verbindlichen Ratschläge usw. Es soll jediglich einen Gedanken darstellen.


Gruß Philipp


P.S. Werde mich nochmals mit einem Kollegen bzw Profs zusammensetzen und beraten bzgl des Problems, jedoch habe ich sehr wenig Zeit momentan da ich nach Erbrecht und Strafrecht BT II nun noch Sachenrecht I, Verwaltungsrecht und Vertragsrecht III schreiben muss in den nächsten 8 Tagen - hoffe der Lernaufwand von 4 Wochen 8-20 Uhr Uni- Bibliothek zahlt sich possitiv erfreulich aus
__________________
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