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BMW 7er, Modell E32
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Alt 16.10.2003, 17:10   #11
Amando540i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Amando540i
 
Registriert seit: 14.01.2003
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
Standard

Zitat:
Original geschrieben von christian d
Hallo,

also es ist egal, ob man eine Niveauregulierung hat oder eine automatische Leuchtweitenregelung. Bei Hella gibt es Ultraschallsensoren für den Betrieb der automatischen LWR, die messen einfach den Abstand vom Fahrzeug zum Boden.
Die Scheinwerferreinigungsanlage ist eigentlich vorgeschrieben. Aber z.B. hat mein Chef lange Zeit in seinem alten 740iL nachgerüstete Xenon-Scheinwerfer ohne SWRA gehabt. Da hat auch der TÜV nie was dagegen gehabt. Ich glaube sogar, bei den ersten Xenon-Autos gab es auch noch keine SWRA serienmäßig, das kam erst ein paar Jahre später. So ist ein e32 mit Xenon und ohne SWRA nicht sooo ungewöhnlich.

Gruß,
Christian.
Das ist schon richtig, erst war es gar nicht vorgeschrieben (AFAIR so bis 1996? weiß es aber nicht genau), aber seit 2001 ist es auch für Nachrüstungen Pflicht.

Ciao
Amando
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 11:25   #12
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Amando540i
Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Hi.
Also, das mit der Niveauregulierung ist Quatsch! Du brauchst die aut. LWR, das stimmt. Der Umau ist sehr aufwändig, da Du außerdem eine SWR-Anlage benötigst. Kosten alles in allem so um die 1000 Euro.
Frag mal hier: 02162/ 356622 Frag nach Stefan, schöne Grüße von mir.

Gruß John
Wenn hier einer Quatsch labert dann bist Du das! Der TÜV bzw. die StVZO fordert eine automatische LWR! WIE diese Regelung stattfinden soll ist nicht festgelegt, also ob durch Verstellen der SW oder Niveaulierung der HA! Und AFAIK hatten deswegen alle deutschen E32 mit Xenon auch NR!

Wenn er also schon NR hätte wär damit der Punkt aLWR zureichend erfüllt!

Ciao
Amando
Wir wollen doch die Netiquette waren!
Wenn das so ist, dann verrat mir mal, wieso die Modelle MIT NR trotzdem eine ALWR haben.
Gruß McClane
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Alt 17.10.2003, 12:05   #13
freak
the real freak since 2002
 
Benutzerbild von freak
 
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard Re. » Xenon-Nachrüstung beim 740er-geht das??? »

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Amando540i
Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Hi.
Also, das mit der Niveauregulierung ist Quatsch! Du brauchst die aut. LWR, das stimmt. Der Umau ist sehr aufwändig, da Du außerdem eine SWR-Anlage benötigst. Kosten alles in allem so um die 1000 Euro.
Frag mal hier: 02162/ 356622 Frag nach Stefan, schöne Grüße von mir.

Gruß John
Wenn hier einer Quatsch labert dann bist Du das! Der TÜV bzw. die StVZO fordert eine automatische LWR! WIE diese Regelung stattfinden soll ist nicht festgelegt, also ob durch Verstellen der SW oder Niveaulierung der HA! Und AFAIK hatten deswegen alle deutschen E32 mit Xenon auch NR!

Wenn er also schon NR hätte wär damit der Punkt aLWR zureichend erfüllt!

Ciao
Amando
Wir wollen doch die Netiquette waren!
Wenn das so ist, dann verrat mir mal, wieso die Modelle MIT NR trotzdem eine ALWR haben.
Gruß McClane



Weil, bei einer Xenonnachrüstung in einem "älteren" Fahrzeug dies nicht Auflage/ausreichend ist aber, bei einem "neueren" Fahrzeug erforderlich ist ...


Grund hier für ist, die technische Machbarkeit ... Bei einem E32 oder, sonst einem Modell/Fabrikat, ist eine aktive LWR nicht ohne weiteres Realiesierbar (Aufwand/fehlende Teile) aber, eben bei einem "neueren" Modell schon ...



Gruss @freak :zwink ...
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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Alt 17.10.2003, 12:49   #14
Amando540i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Amando540i
 
Registriert seit: 14.01.2003
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
Standard

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Amando540i
Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Hi.
Also, das mit der Niveauregulierung ist Quatsch! Du brauchst die aut. LWR, das stimmt. Der Umau ist sehr aufwändig, da Du außerdem eine SWR-Anlage benötigst. Kosten alles in allem so um die 1000 Euro.
Frag mal hier: 02162/ 356622 Frag nach Stefan, schöne Grüße von mir.

Gruß John
Wenn hier einer Quatsch labert dann bist Du das! Der TÜV bzw. die StVZO fordert eine automatische LWR! WIE diese Regelung stattfinden soll ist nicht festgelegt, also ob durch Verstellen der SW oder Niveaulierung der HA! Und AFAIK hatten deswegen alle deutschen E32 mit Xenon auch NR!

Wenn er also schon NR hätte wär damit der Punkt aLWR zureichend erfüllt!

Ciao
Amando
Wir wollen doch die Netiquette waren!
Wenn das so ist, dann verrat mir mal, wieso die Modelle MIT NR trotzdem eine ALWR haben.
Gruß McClane
1. Es heißt "wahren", nicht "waren".
2. Ich wahre die Netiquette, aber wenn einer behauptet ich schreib Quatsch, und aber selber keine Ahnung hat, ist die Reaktion eine entsprechende.
3. Von welche Modelle genau redest Du denn, die NR und aLWR haben?

Ciao
Amando

[Bearbeitet am 17.10.2003 um 13:01 von Amando540i]
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 12:51   #15
christian d
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von christian d
 
Registriert seit: 13.02.2003
Ort: München
Fahrzeug: 730i V8 (E32), 735i(E32), 750i(E32)
Standard

Hallo Zusammen,

also §50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) besagt zum Thema Xenon:

Abs. 10: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Im Sinne von Absatz 8 bedeutet:
Abs. 8: Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

So, wie jetzt diese Ausleuchtung gewährleistet wird, ist egal. Entweder durch eine automatische LWR oder auch durch eine Niveauregelung.

@John McClane:
Also mein 750 von 1992 hat nur eine NR, eine LWR gibt es nicht (außer natürlich der mechanischen Verstellmöglichkeit). Es ist nicht mal der elektrische Versteller am Scheinwerferträger dran.
Moderne Fahrzeuge haben aber meist tatsächlich auch mit (!) NR eine automatische LWR. Diese ist sogar als dynamisches System ausgeführt und reagiert auch auf das Einfedern an der Vorderachse. Die Systeme arbeiten so schnell, dass auch Federbewegungen bei Fahrt oder beim Bremsen und Beschleunigen ausgeglichen werden.
Da ist es wieder, das technisch Machbare aber nicht unbedingt Erforderliche. Sinn des Ganzen ist eine jederzeit optimale Ausleuchtung der Fahrbahn. Wenn der Fahrer schon soviel Geld ausgibt, dann soll er auch was davon haben.

Interessantes Detail am Rande: Es gibt Hersteller, die wollen die Fahrzeugbewegungen nicht vollständig ausregeln. Denn beim Beschleunigen soll der Vordermann ruhig auch sehen, dass der Hinterherfahrende beschleunigt. Also muss beim plötzlichen Beschleunigen die Regelung etwas verzögern, damit der Scheinwerfer im Rückspiegel etwas heller wird.

Und ja, tatsächlich ist heute auch bei Nachrüstungen die SWR Pflicht, nur das gilt eben nur für Nachrüstungen nach 2000 oder 2001 , genaues Datum hab' ich jetzt nicht im Kopf. Nur, wer hat den seinen 7er nach diesem Datum nachgerüstet

Gruß,
Christian.

[Bearbeitet am 17.10.2003 um 12:54 von christian d. Grund: Fehlerteufel]
__________________
------------------------------------------------------------
Ich fahre keinen Kombi. Denn wahrer Luxus ist es, sich den Kühlschrank liefern zu lassen.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
christian d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 12:54   #16
Amando540i
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Fahrzeug: BMW 540i touring individual
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Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von freak

Wir wollen doch die Netiquette waren!
Wenn das so ist, dann verrat mir mal, wieso die Modelle MIT NR trotzdem eine ALWR haben.
Gruß McClane
Weil, bei einer Xenonnachrüstung in einem "älteren" Fahrzeug dies nicht Auflage/ausreichend ist aber, bei einem "neueren" Fahrzeug erforderlich ist ...


Grund hier für ist, die technische Machbarkeit ... Bei einem E32 oder, sonst einem Modell/Fabrikat, ist eine aktive LWR nicht ohne weiteres Realiesierbar (Aufwand/fehlende Teile) aber, eben bei einem "neueren" Modell schon ...



Gruss @freak :zwink ...
Nein, das ist auch nicht so ganz richtig. Wie schon oben erwähnt, ist mittlerweile auch bein Nachrüsten eine aLWR Pflicht, aber es ist nicht festgelegt wie diese funktionieren muß. Daher erfüllt eine NR auch diesen Zweck.

Ciao
Amando
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 12:59   #17
Amando540i
Erfahrenes Mitglied
 
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Zitat:
Original geschrieben von christian d
Hallo Zusammen,

also §50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) besagt zum Thema Xenon:

Abs. 10: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Im Sinne von Absatz 8 bedeutet:
Abs. 8: Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

So, wie jetzt diese Ausleuchtung gewährleistet wird, ist egal. Entweder durch eine automatische LWR oder auch durch eine Niveauregelung.

@John McClane:
Also mein 750 von 1992 hat nur eine NR, eine LWR gibt es nicht (außer natürlich der mechanischen Verstellmöglichkeit). Es ist nicht mal der elektrische Versteller am Scheinwerferträger dran.
Moderne Fahrzeuge haben aber meist tatsächlich auch mit (!) NR eine automatische LWR. Diese ist sogar als dynamisches System ausgeführt und reagiert auch auf das Einfedern an der Vorderachse. Die Systeme arbeiten so schnell, dass auch Federbewegungen bei Fahrt oder beim Bremsen und Beschleunigen ausgeglichen werden.
Da ist es wieder, das technisch Machbare aber nicht unbedingt Erforderliche. Sinn des Ganzen ist eine jederzeit optimale Ausleuchtung der Fahrbahn. Wenn der Fahrer schon soviel Geld ausgibt, dann soll er auch was davon haben.

Interessantes Detail am Rande: Es gibt Hersteller, die wollen die Fahrzeugbewegungen nicht vollständig ausregeln. Denn beim Beschleunigen soll der Vordermann ruhig auch sehen, dass der Hinterherfahrende beschleunigt. Also muss beim plötzlichen Beschleunigen die Regelung etwas verzögern, damit der Scheinwerfer im Rückspiegel etwas heller wird.

Und ja, tatsächlich ist heute auch bei Nachrüstungen die SWR Pflicht, nur das gilt eben nur für Nachrüstungen nach 2000 oder 2001 , genaues Datum hab' ich jetzt nicht im Kopf. Nur, wer hat den seinen 7er nach diesem Datum nachgerüstet

Gruß,
Christian.

[Bearbeitet am 17.10.2003 um 12:54 von christian d. Grund: Fehlerteufel]

Vollkommen richtig. Ist aber genau das, was ich ganz oben schon sinngemäß gesagt habe. War nur zu faul das mit der StVZO zu belegen. Ich weiß den genauen Stichtag leider auch nicht mehr (müsste mal meine alten Postings raussuchen), aber bis zu diesem Zeitpunkt waren bei Nachrüstungen keine aLWR und SRA erforderlich, jetzt sind sies aber. Entweder wars 1.4.2000 oder 2001... Und das mit dem Fernlicht ist bei BMW ja sowieso Standard, braucht also nicht gesondert berücksichtigt werden.

Und nochmals zu NR: @ John McClane
Es ging hier NUR um den E32, und m.W. hatten ALLE E32, die ab Werk mit Xenon augeliefert wurden eine NR, und KEINE LWR, nicht mal die manuelle. Was bei neueren Fahrzeugen verbaut wird oder wurde stand hier gar nicht zur Debatte. Hab ja auch nie bestritten daß es im E38 nicht aLWR und NR gibt. Also: erst lesen, dann gackern.

Ciao
Amando

[Bearbeitet am 17.10.2003 um 13:05 von Amando540i]
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 16:54   #18
mahooja
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Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
Standard

Um auch meinen Senf dazuzugeben:
Xenon gabs beim E32 (erstmal?) nur im Fuffi, der hat immer Niveaureg.
__________________
greetings
Björn


Interner Link) e32
Interner Link) e38
Interner Link) e65

"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr
hin abfließen"
(Walter Röhrl)

Schon seit 21 Jahren dabei...
mahooja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 18:21   #19
Amando540i
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Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 540i touring individual
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Zitat:
Original geschrieben von mahooja
Um auch meinen Senf dazuzugeben:
Xenon gabs beim E32 (erstmal?) nur im Fuffi, der hat immer Niveaureg.
Nein, gabs später auch im 740er...
Amando540i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 18:28   #20
JensB
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von JensB
 
Registriert seit: 29.07.2003
Ort: Halberstadt
Fahrzeug: E39 520iT LPG, Z3 1.8, E24 628CSi
Standard

Hallo,

hat jemand von euch einen E32 mit automatischer LWR? Diese hat nämlich bereits sehr früh schon gegeben. Laut Preisliste BMW PKW Programm, Stand 4.7.88. Schlüsselnummer 511 Leuchtweitenregulierung des Abblendlichtes, automatisch. Lieferbar für 730 und 735, nicht für iL und nicht in Verbindung mit Niveauregulierung. Preis nur 205 DM!!. Meiner hat dieses Ausstattungsdetail. Leider hatte der Vorbesitzer einen Frontschaden und hat neue Scheinwerfer ohne Motoren für die LWR verbaut.

Gruß
Jens
JensB ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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