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BMW 7er, Modell E32
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Alt 11.03.2004, 02:09   #1
samsunlu735
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von samsunlu735
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: BERGHEIM
Fahrzeug: E32 735iA 04/1991
Standard standlichtringe und tüv

hallo freunde... ich muss nekste woche zum tüv . hat jemand erfahrung davon was kostet eintragung ist ? oder muss ich eintragen danke euch MFG
samsunlu735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2004, 13:21   #2
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
Standard

Du hast kein Gutachten oder keine ABE zu den Standlichtringen ??

Nun, die Änderung an der Beleuchtunganlage -ohne entsprechenden Nachweis- ist ein "erheblicher Mangel".
So ohne weiteres wirdst Du also nicht durch die HU kommen !

Gab es denn nix zu den Ringen dazu ?? Oder hast Du sie selber gebaut ??

Eine Einzellabnahme wird richtig teuer ... würde sich wohl nicht lohnen !
ReneausE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2004, 16:47   #3
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Beim E38 hab ich sie kürzlich vom TÜV abgenommen bekommen und werden grad eingetragen...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2004, 19:28   #4
BullPit
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.12.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E32 750iL (04.89 ) ; E32 750iLS (11.91) ; E32 Alpina B12 (10.91) ; E38 ILS ( 04.00 )
Standard

Vieleicht achtet der Prüfer gar nicht drauf

Ansonsten, wenn er nicht eintragen möchte... so ein Scheinwerfer ist doch RubbeldieKatz ausgetauscht

Gruß,
Pit
__________________
----------------------------------------------------------

Viele Teile aus diversen Schlachtwagen ( E32 ) vorhanden

Anfragen nur via U2U

BullPit ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 04:07   #5
samsunlu735
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von samsunlu735
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: BERGHEIM
Fahrzeug: E32 735iA 04/1991
Standard

das waren original E39 standlichtringe von ebay und kein ABE oder so was. so viel ich weiss wenn man so was selber nachrüstet kriegmann kein ABE. toll was mache ich denn jetz. zwei andere scheinwerfer kaufen???
samsunlu735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 11:32   #6
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Es gibt zur Ausgestaltung des Standlichtes KEINE Vorschriften!!!!!

In der StVZO habe ich zumindest keine gefunden. Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) ´Guckst Du hier
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Alt 13.03.2004, 11:42   #7
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard Kann man eintragen.

Habe hier einen Fzg.Schein vorliegen.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 12:56   #8
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
Standard

Ohdoch ... das gibt es schon Vorschriften ...

Man kann doch nicht einfach wie man will an den Leuchten und Lichtern rumbasteln wie man will ... muß schon alles ordnungsgemäß durchgeführt werden ... und KEINE Beeinträchtigung der Funktion haben !

Stelle Dir vor was alles - rein theoretisch- passieren kann ?!?!?!

Wärmeentwicklung ............ Ausfall des Abblendlichtes (da ja in einem Scheinwerfer untergebracht) ... und das bei einer Nachtfahrt ... da ja das das Licht ununterbrochen an ist ...

Glaubt mir, habe das oft genug in Gutachten gelesen ... wird als "erheblicher Mangel" eingestuft !

[Bearbeitet am 13.3.2004 um 02:00 von ReneausE]
ReneausE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 13:02   #9
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Ohdoch ... das gibt es schon Vorschriften ...

Man kann doch nicht einfach wie man will an den Leuchten und Lichtern rumbasteln wie man will ... muß schon alles ordnungsgemäß durchgeführt werden ... und KEINE Beeinträchtigung der Funktion haben !

Stelle Dir vor was alles - rein theoretisch- passieren kann ?!?!?!

Wärmeentwicklung ............ Ausfall des Abblendlichtes (da ja in einem Scheinwerfer untergebracht) ... und das bei einer Nachtfahrt ... da ja das das Licht ununterbrochen an ist ...

Glaubt mir, habe das oft genug in Gutachten gelesen ... wird als "erheblicher Mangel" eingestuft !

[Bearbeitet am 13.3.2004 um 02:00 von ReneausE]
Wo denn? Klär mich auf! Lass uns alle an Deinem Wissen teilhaben. Es geht nicht ums rumbasteln, es geht darum, das Standlicht äußerlich zu verändern.
Also, wo steht was, was ich noch nicht kenne?!
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Alt 13.03.2004, 13:53   #10
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard Nur die Farbe des Standlichts ist vermerkt.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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