BMW 7er, Modell E32 |
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11.03.2004, 02:09
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: BERGHEIM
Fahrzeug: E32 735iA 04/1991
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standlichtringe und tüv
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11.03.2004, 13:21
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Du hast kein Gutachten oder keine ABE zu den Standlichtringen ??
Nun, die Änderung an der Beleuchtunganlage -ohne entsprechenden Nachweis- ist ein "erheblicher Mangel".
So ohne weiteres wirdst Du also nicht durch die HU kommen !
Gab es denn nix zu den Ringen dazu ?? Oder hast Du sie selber gebaut ??
Eine Einzellabnahme wird richtig teuer ... würde sich wohl nicht lohnen !
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11.03.2004, 16:47
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#3
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Beim E38 hab ich sie kürzlich vom TÜV abgenommen bekommen und werden grad eingetragen...
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11.03.2004, 19:28
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E32 750iL (04.89 ) ; E32 750iLS (11.91) ; E32 Alpina B12 (10.91) ; E38 ILS ( 04.00 )
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Vieleicht achtet der Prüfer gar nicht drauf
Ansonsten, wenn er nicht eintragen möchte... so ein Scheinwerfer ist doch RubbeldieKatz ausgetauscht
Gruß,
Pit
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Viele Teile aus diversen Schlachtwagen ( E32 ) vorhanden
Anfragen nur via U2U
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13.03.2004, 04:07
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: BERGHEIM
Fahrzeug: E32 735iA 04/1991
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13.03.2004, 11:32
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#6
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Gast
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Es gibt zur Ausgestaltung des Standlichtes KEINE Vorschriften!!!!!
In der StVZO habe ich zumindest keine gefunden. ´Guckst Du hier
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13.03.2004, 11:42
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#7
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Kann man eintragen.
Habe hier einen Fzg.Schein vorliegen.
Gruß
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13.03.2004, 12:56
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Ohdoch ... das gibt es schon Vorschriften ...
Man kann doch nicht einfach wie man will an den Leuchten und Lichtern rumbasteln wie man will ... muß schon alles ordnungsgemäß durchgeführt werden ... und KEINE Beeinträchtigung der Funktion haben !
Stelle Dir vor was alles - rein theoretisch- passieren kann ?!?!?!
Wärmeentwicklung ............ Ausfall des Abblendlichtes (da ja in einem Scheinwerfer untergebracht) ... und das bei einer Nachtfahrt ... da ja das das Licht ununterbrochen an ist ...
Glaubt mir, habe das oft genug in Gutachten gelesen ... wird als "erheblicher Mangel" eingestuft !
[Bearbeitet am 13.3.2004 um 02:00 von ReneausE]
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13.03.2004, 13:02
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#9
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Ohdoch ... das gibt es schon Vorschriften ...
Man kann doch nicht einfach wie man will an den Leuchten und Lichtern rumbasteln wie man will ... muß schon alles ordnungsgemäß durchgeführt werden ... und KEINE Beeinträchtigung der Funktion haben !
Stelle Dir vor was alles - rein theoretisch- passieren kann ?!?!?!
Wärmeentwicklung ............ Ausfall des Abblendlichtes (da ja in einem Scheinwerfer untergebracht) ... und das bei einer Nachtfahrt ... da ja das das Licht ununterbrochen an ist ...
Glaubt mir, habe das oft genug in Gutachten gelesen ... wird als "erheblicher Mangel" eingestuft !
[Bearbeitet am 13.3.2004 um 02:00 von ReneausE]
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Wo denn? Klär mich auf! Lass uns alle an Deinem Wissen teilhaben. Es geht nicht ums rumbasteln, es geht darum, das Standlicht äußerlich zu verändern.
Also, wo steht was, was ich noch nicht kenne?!
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13.03.2004, 13:53
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#10
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Nur die Farbe des Standlichts ist vermerkt.
Gruß
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