BMW 7er, Modell E32 |
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19.01.2010, 17:59
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.09.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E32-730i R6 (Prod.-Datum 1991-10-31) Schalter / K.A.W. / Zenec Rückfahrkamera / Victor 32,5er Sportlenkrad / Tempomat nachgerüstet / AHK nachgerüstet
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Zitat:
ICH BIN RECHTSCHUTZ VERSICHERT! Wenn ich in einen Unfall verwickelt werde, nutze ich sie, sobald ich nur den Anschein habe da fehlt einer der 3 nötigen Komponenten.
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Der Unfall muss dann aber auch etwas mit der "illegalen" Sache zu tun haben.
Da nütz es nichts das ganze Auto des Unfallgegners nach unerlaubten Sachen abzugrasen.
Und ihr wisst ja, Recht bekommen und Recht haben sind 2 Paar Schuhe
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19.01.2010, 20:15
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#22
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Ruhe in Frieden Rottaler2
Registriert seit: 14.10.2002
Ort: Ainring / Bayern
Fahrzeug: 740i E32 Bj. 04/92, 740i E38 Bj. 09/96 & 320i E46 (Winterauddo)
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Vielen Dank für die teilweise positiven Rückmeldungen bzw. "Verteidigungen"!
Will mich eigentlich nicht mehr öffentlich weiter zum Sachverhalt äußern, da ich wohl ansonsten zerfleischt werde... ... aber hier mal ein paar Fakten:
Wie bereits erwähnt wurde, blenden meine Xenon-SW sicherlich auch nicht mehr als "normale", da ich 1. über eine Niveau-Regulierung verfüge und meine SW auch korrekt eingestellt sind - dies habe ich mehrmals überprüft.
Es handelt sich auch nicht um diese Ebay-H1-Nachrüstungen mit 6.000 Kelvin und mehr, sondern um D2S-Brenner mit ~ 4.300 K - original von Phillips mit originalen Hella-Steuergeräten.
Anfangs hat mich der Beitrag von Robbie ja noch geärgert, aber je öfter ich diesen durchlese, desto mehr muss ich...
So... nun bin ich für weitere "Attacken" bereit... nur her damit. Bier steht schon bereit...
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19.01.2010, 20:25
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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evtl. war robbie ja nur was übel...
ich redete im übrigen speziell von nachgerüsteten h4 gurken.
die strahlen so übelst, da könnte man zu geisterfahrer werden!
wenn wer einen DE einsatz hat und knallt da ne chinafunzel rein, blendet das nur den deppen, der auch reinschaut.
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19.01.2010, 21:28
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#24
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Gast
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Zitat:
Zitat von Michi730i
Vielen Dank für die teilweise positiven Rückmeldungen bzw. "Verteidigungen"!
Will mich eigentlich nicht mehr öffentlich weiter zum Sachverhalt äußern, da ich wohl ansonsten zerfleischt werde... ... aber hier mal ein paar Fakten:
Wie bereits erwähnt wurde, blenden meine Xenon-SW sicherlich auch nicht mehr als "normale", da ich 1. über eine Niveau-Regulierung verfüge und meine SW auch korrekt eingestellt sind - dies habe ich mehrmals überprüft.
Es handelt sich auch nicht um diese Ebay-H1-Nachrüstungen mit 6.000 Kelvin und mehr, sondern um D2S-Brenner mit ~ 4.300 K - original von Phillips mit originalen Hella-Steuergeräten.
Anfangs hat mich der Beitrag von Robbie ja noch geärgert, aber je öfter ich diesen durchlese, desto mehr muss ich...
So... nun bin ich für weitere "Attacken" bereit... nur her damit. Bier steht schon bereit...
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Na denn Prost!
Zulässiger werden die nämlich dadurch auch nicht, aber das willst Du sicher nicht hören .
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19.01.2010, 21:45
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#25
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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20.01.2010, 18:40
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#26
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IMMER NOCH BEIM LERNEN
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: berlin
Fahrzeug: e32 740i
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Hallo zusammen ich wollte auch was dazu schreiben meiner hat auch Xenon original und ein Brenner ist ausgestiegen was macht man dann ich habe mir ein Xenon kit geholt mit 8000kl
War beim Tüv und alles gut Scheinwerfer Einstellung alles Top bei meinen zweiten (Winter Auto) habe ich die normalen drin und das ist doch totale sch... ich könnte auch mit standlicht fahren das wäre das gleiche glaube ich wenn alles ordentlich eingestellt ist dann warum nicht oder ??!
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21.01.2010, 08:06
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#27
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Im Dutzend billiger!
Registriert seit: 18.08.2009
Ort: Mainz
Fahrzeug: 750i (11.91)
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Zitat:
Zitat von gammel v8 740i
Hallo zusammen ich wollte auch was dazu schreiben meiner hat auch Xenon original und ein Brenner ist ausgestiegen was macht man dann ich habe mir ein Xenon kit geholt mit 8000kl
War beim Tüv und alles gut Scheinwerfer Einstellung alles Top bei meinen zweiten (Winter Auto) habe ich die normalen drin und das ist doch totale sch... ich könnte auch mit standlicht fahren das wäre das gleiche glaube ich wenn alles ordentlich eingestellt ist dann warum nicht oder ??!
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Ja. zehnzeichen
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21.01.2010, 08:27
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.08.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: E66 760Li 05/2004 -:- MB: R 320 -:-´94er E32 750iL FL Individual LAGERFELD EDITION, fast Highline, in Mica-Schwarz ;E32 730i V8 12/1993 in Fjordgrau
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Wenn es darum gehen sollte mit ORIGINALEN beim TÜV vorzufahren kannst du es mit einen NUR Scheinwerferumbau vergessen.
Denn Fahrzeuge mit Originalen Xenon haben einen anderen Front-Kabelbaum und auch die Verkabelung des LKM und dieses selber anders.
Wenn du aber Niveauregulierung hast und eine SWRA könntest du es vielleicht schaffen den Xenon-Satz eintragen zulassen.
So lange der Xenonbrenner 1 zu 1 und deine H1 Fassung passt.
__________________
So verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Axel
WOLLT IHR? MEHR ENERGIE --- MEHR RENTE --- BESSERE GESUNDHEIT
PASSIVES EINKOMMEN Dann fragt mich!
Tun Sie alles, was Sie tun können, und Sie werden alles erreichen! ARTHUR L. WILLIAMS
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23.01.2010, 23:56
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Wenn ich mich recht erinnere, hatten die ersten E32 gar keine
SWRA, da diese anfänglich auch nicht vorgeschrieben war.
Und ob die ALWR schon Vorschrift war, weiß ich nicht.
Wenn das nicht stimmt, bitte um Berichtigung. Danke.
Gruß Erwin
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24.01.2010, 06:36
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#30
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Gast
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Zitat:
Zitat von KA-EK 7
Wenn ich mich recht erinnere, hatten die ersten E32 gar keine
SWRA, da diese anfänglich auch nicht vorgeschrieben war.
Und ob die ALWR schon Vorschrift war, weiß ich nicht.
Wenn das nicht stimmt, bitte um Berichtigung. Danke.
Gruß Erwin
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Zum x-ten Mal erlaube ich mir darauf hin zu weisen, dass im Falle einer Nachrüstung nach dem Jahr 2000 eine Umrüstung auf alle im § 50 (10) StVZO genannten Komponenten absolut erforderlich ist.
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