BMW 7er, Modell E32 |
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11.11.2002, 22:35
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Nachrüst-Xenon-Gesetz
Das hier habe ich Durch Zufall gefunden:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:
§50 Abs.10 (neu!!!!!!!!):
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
... und in § 72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) heißt es:
zu: § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Ganz kommentarlos. von mir gefunden. www.STVZO.de
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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12.11.2002, 09:54
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
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1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
und was sagt Abs.8? Daß eine Niveauregelung auch den Anforderungen genügt?
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
Glück gehabt. Mein 750iL ('88) wie auch mein Mopped ('86) waren am 30.03.2000 bereits umgerüstet => gilt alles nicht für mich
Gruß
Wolf
P.S: Liest Du auch andere bücher
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12.11.2002, 12:29
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Oh, Sorry. Hier der §50 Absatz (8) :
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang2) zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
... und Anhang2 habe ich nicht gefunden.
@WOKKE:
Wenn Du das beweisen kannst (Eintrag): SCHÖN, wenn nicht... dann wie bei mir
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12.11.2002, 13:14
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#4
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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Wo ist der Bus.....
....mit den Leuten, die das interessiert ???
Wenn ich Xenon hätte, sollte mir erstmal einer nachweisen, dass das nicht Serie war..... und bei der Qualität der Fortbildungsmaßnahmen bei den Grünröcken habe ich da mal null Angst vor....
Und wenn TÜV-Mann sagen, is nich, is sagen TÜV-Mann: beweisen......und dann TÜV-Mann aber ganz schön schwitzen, weil nix finden in seinen tollen blauen Büchern....
Gruß
Thorsten
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12.11.2002, 13:21
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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mein TÜV-Mann hat gestern gemeckert wegen lackierten Blinkern hinten und zuviel Standlicht vorne.
Xenon hat er nicht beanstandet und die 525i-Federn-Tieferlegung hat es gar nicht erkannt als solche.
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12.11.2002, 13:32
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#6
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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Aha.....
....muss ich nochmehr sagen????
ok, das Thema mit den gelackten Rücklichtern hatten wir ja schon mal....mich hatte die rennleitung auch gef.... deswegen....Spruch:"egal, auch wennse gelb blinken, is nich original, is nich E1, also is nich !".....toll....aber ne tieferlegung erkennen de nich, standardspruch: "herr waldmeister, dat auto ist jetzt 13 jahre alt und wiegt leer gut 2 to., das setzt sich nun mal...." ergebnis: herr schnittlauch glaubts....
fazit: ich kümmer mich einen sch.... um irgendwelche StVZo.....wenn ich erwischt werde, (was äusserst selten passiert) , stelle ich mich doof, hilft sehr oft (und fällt mir mit meinem IQ nahe einem schinkenbrötchen nicht schwer....)
Und Tüv lasse ich generell nur in meiner haus- und Hof-Schrauberei machen, da fragen die garnich nach, hauptsache dat dingen lenkt und bremst und stinkt nich....
Äh tschö
Thorsten
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12.11.2002, 13:33
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Es gibt ja nun auch beim Tüv verschiedene Möglichkeiten - und man muss es ja auch nicht übertreiben ... immerhin kann man ja ggf. auch mal eben die Original Rückleuchten montieren etc.
Gruss
Frank
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12.11.2002, 13:48
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Ich war da (ADAC-Test), damit der Bursche mir sagen kann, wo ich Spiel in der Vorderachse habe und welche Reifen das maximum auf den 15-Zoll-Felgen sind.
Spiel inder Vorderachse konnte beim besten Willen nicht feststellen.
Aber dafür eine ordentlich lockere Hinterachse (die dicken Gummis).
Das wird wohl mein Spiel sein.
Auch konnte ich somit kostenfrei mal meinen Karren von unten ansehen und ein leicht schwitzendes Getriebe ansehen.
Dass mein VA-Bremsen unrund sind und die Handbremse hinten rechts nicht zieht habe ich dem Typ schon vorher gesagt, was er auch voll bestätigen konnte.
Aber wenn ich die Bremsen mache wollte ich sofort die faule Strebe vorne wechseln.... Mußt ich nun nicht mehr, da vorne alles OK ist. ... vielleicht setze ich einen Stabi vom 750i rein (wenn ich den denn bekomme. ... hat noch einer einen übrig ??)
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12.11.2002, 14:12
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#9
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 07.08.2002
Ort:
Fahrzeug:
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Frag mal den Highliner
der hat noch nen Schlacht-Fuffi stehen....
Gruß
Thorsten
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12.11.2002, 17:13
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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DANKE wird gemacht.
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