Zitat:
Zitat von Setech
Wenn VA TEilenummer 1 182 217 und Hinterachse Teilenummer 1 182 306 benötigst Du keine Eintragung, da diese Kombination ab Werk freigegeben ist.
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Dann braucht man trotzdem eine "Eintragung", nämlich eine Anbaubestätigung. Die Freigabe gilt unter einer Auflage (Nr. 12 ..)!
Völlig ohne Eintragung kommen nur solche E 32 aus, die 17 Zoll ab Werk hatten (Exemplare aus der Individualserie bzw. mit Individualwunsch).
Jede Abweichung zieht eine Einzelabnahme nach sich, wenn also z.B.
- die HA-Felge nicht original für E 32 ist, d.h. mit ET = 26 (E 32 hat ET 22)
- wenn hinten statt 265er Reifen 255er gefahren werden sollen
- wenn alle Felgen identisch 8 Zoll breit sind (wie VA) und mit 235er Reifen gefahren werden sollen (so habe ich es)
Wenn es hier um Styling 5 in 15 Zoll geht, handelt es sich 1:1 um identische Teile für E 34 und E 32, da braucht man gar nichts.
Wenn es um Styling 5 in 16 Zoll geht (7,5Jx16), dann ist es das Winterrad vom M5 und nur dort zulässig, für alle anderen (auch alle anderen E 34) ist wiederum Einzelabnahme erforderlich.
Olli